Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

0900/1000 277 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber kann Mitarbeitern jeden Monat einen Tankgutschein zukommen lassen, ohne den Fiskus daran zu beteiligen. Auch mit Geschenkgutscheinen lassen sich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen.

Am 11.11.2010 hat der Bundesfinanzhof mit drei Urteilen seine bisherige Rechtsauffassung geändert. Die Anforderungen zur steuerfreien Überlassung von Tank- und anderen sachbezogenen Gutscheinen ist nun deutlich vereinfacht. Bis zur Höhe von 44 Euro monatlich darf der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern das Recht einräumen, auf „Benzingutschein“ zu tanken oder Sachgutscheine im Handel einzulösen.

Die Klagen:

Aktenzeichen VI R 21/09: Eine Aktiengesellschaft bedachte ihre Arbeitnehmer zu Geburtstagen mit Geschenkgutscheinen einer bestimmten Firma über 20 Euro. Das Finanzamt behandelte entgegen dem Arbeitgeber diese Zuwendungen als steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Aktenzeichen VI R 27/09: Eine Rechtsanwalts-GbR überließ ihren Arbeitnehmern bei einer Vertragstankstelle limitierte elektronische Tankkarten. Auf diesen war der Bezug von 30 Litern einer bestimmten Benzinsorte, begrenzt auf den Höchstbetrag, von 44 Euro gespeichert. Weil auf den Tankkarten neben dem Warenbezug auch der Höchstbetrag von 44 Euro angegeben war, behandelte das Finanzamt nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung den Wert als steuerpflichtigen Lohn.

Aktenzeichen VI R 41/10: Ein Arbeitgeber hatte seinen Arbeitnehmern Gutscheine überlassen mit folgendem Inhalt: „Über PKW Treibstoff Superbleifrei – 29 Liter, einzulösen im November 2007.“ Die Arbeitnehmer verauslagten die Tankrechnung und ließen sich den Betrag vom Betrieb erstatten Das Finanzamt beurteilte die Zahlungen als Barlohnzuwendung und erließ einen Nachforderungsbescheid.

In allen drei Urteilen gab der Bundesfinanzhof den klagenden Arbeitgebern Recht. Kann der Arbeitnehmer lediglich eine Sache oder eine Leistung beanspruchen und erhält kein Bargeld zur freien Verfügung, bleibt der Bezug steuer- und sozialversicherungsfrei. Sachbezüge liegen nach Ansicht des Bundesfinanzhofes auch dann vor, wenn eine Zahlung an den Arbeitnehmer mit der Auflage verbunden ist, den empfangenen Geldbetrag in nur einer bestimmten Weise zu verwenden.

(NVL / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Von Herrn Keese habe ich eine sofortige und umfangreiche Beratung erhalten. Die Kommunikation war sehr nett. Volle Empfehlung von meiner Seite! Vielen Dank!"

10.12.2024
"Hat mir sehr weitergeholfen!"

10.12.2024
"Ein Name steht für Qualität - fundiert - gegliedert - verständlich - umfassend - zeitnah - mit einem Wort: Perfekt !!! Nur eines ist schade, daß das Zifferblatt der Uhr von Hr. Wegner auch nur 24 Stdn zählt - sonst könnte er noch mehr Ratsuchenden helfen. Aber für ihn ist es gut - und damit ist es gut - vielen Dank !"

08.12.2024
"Alles top gelaufen. Gerne wieder."

06.12.2024
"Die Antworten kamen schnell und waren auf den Punkt gebracht. Vielen Dank. Jederzeit gerne wieder."

06.12.2024
"Super, vielen herzlichen Dank!!!"

05.12.2024
"Innerhalb sehr kurzer Zeit erhielt ich eine verständlich formulierte, konkrete und präzise auf jede meiner Fragen eingehende Antwort zu einer sehr spezifischen Thematik. Die Antwort hilft mir bei der Einschätzung der Situation und beim weiteren Vorgehen sehr weiter, so dass ich Herrn Dr. Lorenz als Experten besten Gewissens weiterempfehlen kann."

03.12.2024
"Schnelle und professionelle Antwort."

02.12.2024
"Alles bestens. Ich kann Herrn Golz mit gutem Gewissen weiterempfehlen. "

30.11.2024
"Immer wieder eine sehr Gute Beratung :-)"

29.11.2024
"Schnell und kompetent zum Problem beraten. Vielen Dank."

29.11.2024
"Schnell und kompetent geantwortet. Vielen Dank!"

23.11.2024
"Sehr, sehr gute , für den Laien nachvollziehbare, Bearbeitung bzw. Beantwortung meines Anliegens. sehr zeitnahe Beantwortung! Aus vollster Überzeugung weiter zu empfehlen ! "

22.11.2024
"Eine sehr umfassende und gut verständliche Beratung. Auch Nachfragen wurden zu meiner vollen Zufriedenheit beantwortet. Ist vollumfänglich weiterzuempfehlen."

22.11.2024
"Ich konnte mir zu komplexen Fragen der umsatzsteuerlichen Behandlung im grenzüberschreitenden Warenverkehr eine fundierte Zweitmeinung einholen. Diese Unterstützung hat mir sehr geholfen, die richtigen Entscheidungen für mich zu treffen."

21.11.2024
" Schnelle und Kompetente Beratung. "

20.11.2024
"Sehr schnelle und gut formulierte Auskunft sowie zwei Rückfragen beantwortet. Danke!"

19.11.2024
"Danke, Alles schnell und wie gewünscht."

16.11.2024
"Exzellente Beratung, höchstzufrieden, vielen herzlichen Dank!!!"

16.11.2024
"Herr Thomas ist ein sehr kompetenter und professioneller Steuerberater. Schnell und unkompliziert, definitiv weiterzuempfehlen"

13.11.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5630 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 277