Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber kann Mitarbeitern jeden Monat einen Tankgutschein zukommen lassen, ohne den Fiskus daran zu beteiligen. Auch mit Geschenkgutscheinen lassen sich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen.

Am 11.11.2010 hat der Bundesfinanzhof mit drei Urteilen seine bisherige Rechtsauffassung geändert. Die Anforderungen zur steuerfreien Überlassung von Tank- und anderen sachbezogenen Gutscheinen ist nun deutlich vereinfacht. Bis zur Höhe von 44 Euro monatlich darf der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern das Recht einräumen, auf „Benzingutschein“ zu tanken oder Sachgutscheine im Handel einzulösen.

Die Klagen:

Aktenzeichen VI R 21/09: Eine Aktiengesellschaft bedachte ihre Arbeitnehmer zu Geburtstagen mit Geschenkgutscheinen einer bestimmten Firma über 20 Euro. Das Finanzamt behandelte entgegen dem Arbeitgeber diese Zuwendungen als steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Aktenzeichen VI R 27/09: Eine Rechtsanwalts-GbR überließ ihren Arbeitnehmern bei einer Vertragstankstelle limitierte elektronische Tankkarten. Auf diesen war der Bezug von 30 Litern einer bestimmten Benzinsorte, begrenzt auf den Höchstbetrag, von 44 Euro gespeichert. Weil auf den Tankkarten neben dem Warenbezug auch der Höchstbetrag von 44 Euro angegeben war, behandelte das Finanzamt nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung den Wert als steuerpflichtigen Lohn.

Aktenzeichen VI R 41/10: Ein Arbeitgeber hatte seinen Arbeitnehmern Gutscheine überlassen mit folgendem Inhalt: „Über PKW Treibstoff Superbleifrei – 29 Liter, einzulösen im November 2007.“ Die Arbeitnehmer verauslagten die Tankrechnung und ließen sich den Betrag vom Betrieb erstatten Das Finanzamt beurteilte die Zahlungen als Barlohnzuwendung und erließ einen Nachforderungsbescheid.

In allen drei Urteilen gab der Bundesfinanzhof den klagenden Arbeitgebern Recht. Kann der Arbeitnehmer lediglich eine Sache oder eine Leistung beanspruchen und erhält kein Bargeld zur freien Verfügung, bleibt der Bezug steuer- und sozialversicherungsfrei. Sachbezüge liegen nach Ansicht des Bundesfinanzhofes auch dann vor, wenn eine Zahlung an den Arbeitnehmer mit der Auflage verbunden ist, den empfangenen Geldbetrag in nur einer bestimmten Weise zu verwenden.

(NVL / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Die Beratung erfolgte prompt und detailliert. Herr Wegner hat nicht nur meine Fragen und Rückfragen ausführlich beantwortet, sondern auch auf zusätzliche Sachverhalte hingewiesen, die alleine schon die Kosten der Beratung mehr als aufwiegen werden."

03.08.2026
"Herr Wegner berät umfangreich, sehr kompentent und sorgfältig. Ich habe Die Dienstleistungen von Herr Wegner bereits das zweite Mal genutzt und bin mit der Beratung und dem Service sehr zufrieden. Verständliche Beratung, alle Fragen werden beantwortet bis der Sachverhalt wirklich final geklärt ist. "

03.08.2026
"Simply the Best. Sehr detaillierte und schnelle Antworten. Ich kann es mir nicht besser vorstellen."

01.08.2026
"Äußerst kompetente, sehr gut verständliche und schnelle Steuerberatung. "

01.08.2026
"Sehr gute, ausführliche und verständliche Beratung. Einfach K L A S S E"

01.08.2026
"Herr Hannu Wegner hat mich schon zum wiederholten Male zum Thema der Immobilienbesteuerung beraten. Er hat mir sehr ausführlich und verständlich geantwortet und ging genau auf alle relevanten Punkte ein. Bei Nachfragen ging er ebenfalls sehr gründlich ein. Seine Begründungen belegt er mit den jeweiligen Rechtsgrundlagen und Paragraphen. Ich bin ihm sehr dankbar, dass er mir so ausgezeichnet geholfen hat. Daher würde ich seine Beratungstätigkeit jederzeit mit bestem Gefühl weiterempfehlen."

01.08.2026
"Ausfuehrliche und verstaendliche Beratung. Herr Wegner zeigt auf was wichtig ist und erfragt auch was wichtig sein koennte. So muss es sein. Schnellste Bearbeitung des Auftrags und aller Nachfragen! Die Antworten zeugen von fundierter Sachkenntnis und Einarbeitung in individuelle Umstaende. Ich bin sehr, sehr zufrieden!"

31.07.2026
"Uneingeschränkte Weiterempfehlung! Meine Fragestellung war nicht alltäglich: ein steuerlicher Wegzug ins nicht-europäische Ausland mit entsprechend komplexen Implikationen. Die Beratung durch Herrn Wegner hat meine Erwartungen in jeder Hinsicht übertroffen. Die Ausarbeitung war umfänglich, klar strukturiert und verständlich formuliert, inklusive Fragestellungen, die ich nicht adressiert hatte, die aber von hoher praktischer Relevanz sind. Neben der rechtlichen Einordnung mit nachvollziehbaren Begründungen und Handlungsempfehlungen, gab es eine Schritt-für-Schritt-Umsetzungsanleitung mit relevanten Fristen und Formulierungsvorlagen für Behörden. Gerade das ist etwas, was man sich im Beratungsfall wünscht, aber nur selten bekommt. Zusätzlich herausragend schnelle Bearbeitungszeit, offene Kommunikation, hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis bei voller Kostentransparenz. Für mich als Erstnutzer der Plattform eine rundum positive Überraschung. Vielen Dank Herr Wegner, für die ausgezeichnete Beratung! Wir fühlen uns nun bestens vorbereitet und würden uns jederzeit wieder an Sie wenden. "

31.07.2026
"Sehr schnelle, detaillierte und aufmerksame Beratung. Herr Wegner ist auf alle Fragen präzise eingegangen, hat auch kleine Unstimmigkeiten erkannt und die Zusammenhänge verständlich erklärt. Ich habe mich während des gesamten Prozesses sehr gut unterstützt gefühlt und würde ihn klar weiterempfehlen. "

31.07.2026
"Sehr gute Analyse, Beratung und Korrekturvorschläge für meine Einkommensteuer."

31.07.2026
"Ich habe nun bereits zum zweiten Mal eine Beratung von Herrn Wegner erhalten und bin erneut sehr zufrieden. Er hat mir bei einem komplexen, grenzüberschreitenden Sachverhalt geholfen. Seine Analyse war gründlich, exzellent recherchiert und sehr verständlich. Besonders wertvoll waren die direkt umsetzbaren Handlungsempfehlungen, die mir in einer unübersichtlichen Situation die nötige Sicherheit gegeben haben. Ich kann Herrn Wegner ohne jegliche Einschränkung weiterempfehlen und werde mich auch in Zukunft jederzeit wieder an ihn wenden."

30.07.2026
"Frau Kramer hat sehr professionell und zuverlässig gearbeitet. Sie hat meine Fragen verständlich beantwortet und immer sehr schnell reagiert. Die Bearbeitung erfolgte zügig und sorgfältig. Ich bin mit ihrer Unterstützung sehr zufrieden und kann sie uneingeschränkt weiterempfehlen."

30.07.2026
"Sehr schnelle und freundliche Beratung. Auf meine Nachfragen wurde ausführlich und verständlich eingegangen. Besonders hilfreich waren die konkreten Handlungsempfehlungen inklusive passender Formulierungsvorschläge. "

30.07.2026
"Sehr ausführliche, zeitnahe und verständliche Rückmeldung. Mit vielen Informationen, an die man selbst gar nicht gedacht hat. Vielen lieben Dank! "

28.07.2026
"Sehr fundierte, umfassende und praxisnahe Beratung. Herr Wegner hat meine komplexe Fragestellung zur Gründung, zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit sowie zur internationalen Abrechnung über einen britischen Vertragspartner äußerst gründlich geprüft. Besonders wertvoll waren die konkrete Analyse des Vertragsentwurfs, die verständliche Darstellung der steuerlichen Risiken und die direkt nutzbaren Formulierungsvorschläge und Handlungsempfehlungen. Die Ausarbeitung war klar strukturiert, nachvollziehbar begründet und deutlich umfangreicher, als ich erwartet hatte. Uneingeschränkt empfehlenswert."

28.07.2026
"⭐⭐⭐⭐⭐ Klare Empfehlung für Herrn Wegner Ich möchte mich herzlich bei Herrn Wegner für die exzellente Beratung und die äußerst professionelle Bearbeitung meines Anliegens bedanken. Besonders hervorheben möchte ich die detaillierte Auswertung meiner vorliegenden BWAs sowie die nachvollziehbaren und fundierten Empfehlungen, die weit über eine reine Stellungnahme hinausgingen. Herr Wegner hat sich viel Zeit genommen, alle relevanten Aspekte sorgfältig zu prüfen und verständlich zu erläutern. Seine Arbeit zeichnet sich durch eine enorme Geduld, eine präzise Vorgehensweise und ein hohes Maß an Fachkompetenz aus. Sämtliche Fragen wurden ausführlich beantwortet und die einzelnen Schritte transparent erklärt. Dadurch fühlte ich mich während des gesamten Prozesses hervorragend begleitet und bestens beraten. Vielen herzlichen Dank, Herr Wegner, für Ihre Unterstützung und die ausgezeichnete Arbeit. Ich kann Sie uneingeschränkt und mit voller Überzeugung weiterempfehlen. Freundliche Grüße P. J. "

27.07.2026
"Herr Wegner hat mich in einer Frage zur Anerkennung eines Verlustvortrags beim Finanzamt detailliert und verständlich beraten. Auf Folgefragen ging er ebenfalls sehr detailliert ein. Ich kann mir keine bessere Beratung vorstellen, vergebe sehr gerne 5 Sterne und kann Herrn Wegner bestens weiterempfehlen!"

27.07.2026
"Umfangreiche und verständliche Beratung bei komplexer Fragestellung - uneingeschränkte Weiterempfehlung!"

25.07.2026
"Vielen herzlichen Dank, sehr ausführliche und unglaubliche schnelle Beratung. Gerne jederzeit wieder. Danke!!"

25.07.2026
"Herr Wegner hat meine Anfrage äußerst kompetent, schnell und ausführlich beantwortet. Ich bekam konkrete Handlungsoptionen und weiß nun, wie ich die Reisen im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit steuerlich absetzen kann. Auch meine Rückfragen wurden geduldig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden und kann die Beratung durch Herrn Wegner wärmstens Empfehlen!"

24.07.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6561 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77