Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber kann Mitarbeitern jeden Monat einen Tankgutschein zukommen lassen, ohne den Fiskus daran zu beteiligen. Auch mit Geschenkgutscheinen lassen sich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen.

Am 11.11.2010 hat der Bundesfinanzhof mit drei Urteilen seine bisherige Rechtsauffassung geändert. Die Anforderungen zur steuerfreien Überlassung von Tank- und anderen sachbezogenen Gutscheinen ist nun deutlich vereinfacht. Bis zur Höhe von 44 Euro monatlich darf der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern das Recht einräumen, auf „Benzingutschein“ zu tanken oder Sachgutscheine im Handel einzulösen.

Die Klagen:

Aktenzeichen VI R 21/09: Eine Aktiengesellschaft bedachte ihre Arbeitnehmer zu Geburtstagen mit Geschenkgutscheinen einer bestimmten Firma über 20 Euro. Das Finanzamt behandelte entgegen dem Arbeitgeber diese Zuwendungen als steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Aktenzeichen VI R 27/09: Eine Rechtsanwalts-GbR überließ ihren Arbeitnehmern bei einer Vertragstankstelle limitierte elektronische Tankkarten. Auf diesen war der Bezug von 30 Litern einer bestimmten Benzinsorte, begrenzt auf den Höchstbetrag, von 44 Euro gespeichert. Weil auf den Tankkarten neben dem Warenbezug auch der Höchstbetrag von 44 Euro angegeben war, behandelte das Finanzamt nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung den Wert als steuerpflichtigen Lohn.

Aktenzeichen VI R 41/10: Ein Arbeitgeber hatte seinen Arbeitnehmern Gutscheine überlassen mit folgendem Inhalt: „Über PKW Treibstoff Superbleifrei – 29 Liter, einzulösen im November 2007.“ Die Arbeitnehmer verauslagten die Tankrechnung und ließen sich den Betrag vom Betrieb erstatten Das Finanzamt beurteilte die Zahlungen als Barlohnzuwendung und erließ einen Nachforderungsbescheid.

In allen drei Urteilen gab der Bundesfinanzhof den klagenden Arbeitgebern Recht. Kann der Arbeitnehmer lediglich eine Sache oder eine Leistung beanspruchen und erhält kein Bargeld zur freien Verfügung, bleibt der Bezug steuer- und sozialversicherungsfrei. Sachbezüge liegen nach Ansicht des Bundesfinanzhofes auch dann vor, wenn eine Zahlung an den Arbeitnehmer mit der Auflage verbunden ist, den empfangenen Geldbetrag in nur einer bestimmten Weise zu verwenden.

(NVL / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr gut verständliche und nachvollziehbare Beratung mit außerordentlichem Einsatz! Herrn Wegner empfehle ich sehr gerne weiter und werde bei zukünftigen Steuerfragen ihn gerne wieder beauftragen. Alle Fragen konnten umfassend und zeitnah geklärt werden."

08.08.2026
"Die Ausarbeitung des Steuerberaters Hannu Wegner zu meinem Problem der Doppelbesteuerung in den USA und Deutschland war detailliert, professionell und sehr hilfeich. Ich bin sehr zuversichtlich, dass ich mein Steuerproblem mit seiner Hilfe lösen kann. Er hat mir angeboten, noch weitergehende Unterstützung anzubieten, falls noch weitere Probleme bei der Umsetzung seiner aufgezeigten Wege auftreten sollten. Obwohl ich zwischenzeitlich Zweifel an der Website "yourXpert" gehegt habe, weil ich tagelang nicht in der Lage war, mich in meinen Account einzuloggen, stellte sich schließlich heraus, dass es nur an einer etwas ungewöhnlichen Passwortvergabe auf dieser Website lag. Dennoch bin ich mit dem Beratungsergebnis sehr, sehr zufrieden und kann Hilfesuchenden nur empfehlen, auf dieser Website Beratung einzuholen. Ich möchte auch noch den Punkt der Bezahlung ansprechen: Bevor ich mir Rat bei "yourXpert" gesucht habe, hatte ich mich - ganz konventionell - an eine US-amerikanische Anwältin gewandt, deren Auskunft schon in der Ersteinschätzung erkennen ließ, dass sie die Problematik nicht voll erfasst hatte. Dennoch erwartete sie ein Beratungshonorar von 3.500 $. Bei "yourXpert" hat es nicht einmal ein Siebtel gekostet. Ich bin vor allem Herrn Wegner aber auch dem "yourXpert" Team dankbar, diesen hervorragenden Beratungsservice anzubieten."

08.08.2026
"Sehr schnell, alles in Schriftform, sodass man zu jeder Zeit, alles nachvollziehen kann! Herr Wagner hat meine Erwartungen übertroffen. "

08.08.2026
"Die Beratung durch Herrn Wegner war in allen Belangen sehr gut, weil innerhalb kürzester Zeit vollumfängliche und sehr ausführliche Bewertungen zu allen relevanten Aspekten meines Vorhabens (Schenkung von Grund und Immobilie innerhalb der Familie) vorgenommen und klare Empfehlungen ausgesprochen wurden. Auch auf Rückfragen kam umgehend eine umfassende Antwort. Ich weiß nun wie ich vorzugehen habe und habe ein gutes Gefühl nichts falsch zu machen. "

08.08.2026
"Sehr schnelle und kompetente Beratung. Rückfragen werden detailliert beantwortet bis alles geklärt ist"

07.08.2026
"Sehr gute Fachkenntnis, ausführliche, verständliche und schnelle Beratung – vielen Dank."

07.08.2026
"Herr Wegner hat unser Anliegen sehr umfangreich, strukturiert und verständlich ausgearbeitet. Mit Formulierungshilfen und Rechenbeispielen. Wir fühlen uns sehr gut beraten."

07.08.2026
"Schnelle und kompetente Antwort. "

06.08.2026
"Sehr ausführliche, umfassende und detaillierte sowie auch sehr schnelle Beantwortung meiner Steuer-Anfrage. Es blieb keinerlei Fragestellung offen, und ich würde Herrn Wegner jederzeit sehr gerne für andere Kunden empfehlen! Das Preis-Leistungsverhältnis stimmt auch genau. "

06.08.2026
"Sehr ausführliche und verstä#ndliche Ausarbeitung. Danke"

05.08.2026
"Sehr umfangreiche und informativ Vielen Dank "

04.08.2026
"Super schnelle Beratung "

04.08.2026
"ehr schnelle, klare und verständliche Beratung. Meine konkrete Frage wurde präzise beantwortet und auch die Rückfragen wurden kurzfristig und hilfreich geklärt. Vielen Dank!"

04.08.2026
"Ich bekam eine äußerst ausführliche schriftliche Beratung und bin wirklich beeindruckt. Noch dazu darf man jederzeit nachfragen, um sich das eine oder andere noch im Detail darlegen zu lassen. 5 Sterne sind auf jeden Fall zu wenig! S. S."

04.08.2026
"Die Beratung erfolgte prompt und detailliert. Herr Wegner hat nicht nur meine Fragen und Rückfragen ausführlich beantwortet, sondern auch auf zusätzliche Sachverhalte hingewiesen, die alleine schon die Kosten der Beratung mehr als aufwiegen werden."

03.08.2026
"Herr Wegner berät umfangreich, sehr kompentent und sorgfältig. Ich habe Die Dienstleistungen von Herr Wegner bereits das zweite Mal genutzt und bin mit der Beratung und dem Service sehr zufrieden. Verständliche Beratung, alle Fragen werden beantwortet bis der Sachverhalt wirklich final geklärt ist. "

03.08.2026
"Simply the Best. Sehr detaillierte und schnelle Antworten. Ich kann es mir nicht besser vorstellen."

01.08.2026
"Äußerst kompetente, sehr gut verständliche und schnelle Steuerberatung. "

01.08.2026
"Sehr gute, ausführliche und verständliche Beratung. Einfach K L A S S E"

01.08.2026
"Herr Hannu Wegner hat mich schon zum wiederholten Male zum Thema der Immobilienbesteuerung beraten. Er hat mir sehr ausführlich und verständlich geantwortet und ging genau auf alle relevanten Punkte ein. Bei Nachfragen ging er ebenfalls sehr gründlich ein. Seine Begründungen belegt er mit den jeweiligen Rechtsgrundlagen und Paragraphen. Ich bin ihm sehr dankbar, dass er mir so ausgezeichnet geholfen hat. Daher würde ich seine Beratungstätigkeit jederzeit mit bestem Gefühl weiterempfehlen."

01.08.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6575 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77