Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber kann Mitarbeitern jeden Monat einen Tankgutschein zukommen lassen, ohne den Fiskus daran zu beteiligen. Auch mit Geschenkgutscheinen lassen sich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen.

Am 11.11.2010 hat der Bundesfinanzhof mit drei Urteilen seine bisherige Rechtsauffassung geändert. Die Anforderungen zur steuerfreien Überlassung von Tank- und anderen sachbezogenen Gutscheinen ist nun deutlich vereinfacht. Bis zur Höhe von 44 Euro monatlich darf der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern das Recht einräumen, auf „Benzingutschein“ zu tanken oder Sachgutscheine im Handel einzulösen.

Die Klagen:

Aktenzeichen VI R 21/09: Eine Aktiengesellschaft bedachte ihre Arbeitnehmer zu Geburtstagen mit Geschenkgutscheinen einer bestimmten Firma über 20 Euro. Das Finanzamt behandelte entgegen dem Arbeitgeber diese Zuwendungen als steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Aktenzeichen VI R 27/09: Eine Rechtsanwalts-GbR überließ ihren Arbeitnehmern bei einer Vertragstankstelle limitierte elektronische Tankkarten. Auf diesen war der Bezug von 30 Litern einer bestimmten Benzinsorte, begrenzt auf den Höchstbetrag, von 44 Euro gespeichert. Weil auf den Tankkarten neben dem Warenbezug auch der Höchstbetrag von 44 Euro angegeben war, behandelte das Finanzamt nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung den Wert als steuerpflichtigen Lohn.

Aktenzeichen VI R 41/10: Ein Arbeitgeber hatte seinen Arbeitnehmern Gutscheine überlassen mit folgendem Inhalt: „Über PKW Treibstoff Superbleifrei – 29 Liter, einzulösen im November 2007.“ Die Arbeitnehmer verauslagten die Tankrechnung und ließen sich den Betrag vom Betrieb erstatten Das Finanzamt beurteilte die Zahlungen als Barlohnzuwendung und erließ einen Nachforderungsbescheid.

In allen drei Urteilen gab der Bundesfinanzhof den klagenden Arbeitgebern Recht. Kann der Arbeitnehmer lediglich eine Sache oder eine Leistung beanspruchen und erhält kein Bargeld zur freien Verfügung, bleibt der Bezug steuer- und sozialversicherungsfrei. Sachbezüge liegen nach Ansicht des Bundesfinanzhofes auch dann vor, wenn eine Zahlung an den Arbeitnehmer mit der Auflage verbunden ist, den empfangenen Geldbetrag in nur einer bestimmten Weise zu verwenden.

(NVL / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr gute, ausführliche, kompetente steuerliche Beratung zu einem komplexen Spezialthema. Sehr schnelle Bearbeitung auch bei den entstandenen Rückfragen. Insgesamt wurden meine Erwartungen weit übertroffen."

19.05.2026
"Vielen Dank für eine erneute sehr umfassende Beratung und speziell zum Fall passenden Informationen und Hilfen. Ich werde mich nun an die weitere Arbeit machen, all das nicht gerade wenige zu erledigen."

19.05.2026
"Ich habe die Dienste von Herrn Wegner im Rahmen einer Kapitalanlageimmobilie in Anspruch genommen und bin von seiner Geschwindigkeit und Qualität absolut begeistert. Seine Antworten sind äußerst umfangreich, dabei aber auch für Laien nachvollziehbar. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt empfehlen! "

17.05.2026
"eine sehr professionelle, transparente und verständliche Beratung vom Herrn Wegner. Schnell, akkurat und Kundenorientiert. Absolute Empfehlung."

17.05.2026
"Sehr schnelle, kompetente und ausführliche Hilfe. Auch auf Nachfragen erneut sehr hilfreiche Anregungen und konkrete Ansätze. "

16.05.2026
"Innerhalb eines Tages hat mir Herr Wegner eine derart fundierte Fachauskunft zugesandt, wie ich es nicht erwartet hätte. Ich bin wirklich begeistert und habe eine praktische Handlungsempfehlung für meinen Umgang mit der betrieblichen Altersvorsorge erhalten. Herr Wegner hat wirklich an alles gedacht bis hin zu einer Vorlage für einen Antrag für die Unterstützungskasse. Absolut empfehlenswert! "

15.05.2026
"Die beste, schnellste, umfassendste und auch noch günstigste Beratung, die in den 28 Jahren meiner Selbständigkeit erhalten habe ! Vielen Dank, Herr Wegner, für Ihre Bemühungen und Ihre unglaubliche Geschwundigkeit , die mein Anliegen vollstumfänglich geklärt hat. "

15.05.2026
"Herr Wegner hat meine Erwartungen weit übertroffen. Er hat nicht nur meine Fragen beantwortet sondern war darüber hinaus auch beratend tätig. Seine Antworten waren immer sehr ausführlich und verständlich und das zu einem fairen Preis. Immer gerne wieder."

15.05.2026
"Herr Wegner hat uns mit seiner hochwertigen Beratung sehr beeindruckt. Auch Rückfragen wurden äußerst schnell und detailliert beantwortet, wodurch wir direkt in die Umsetzung gehen konnten."

14.05.2026
"Sehr detaillierte und zudem zügige Bearbeitung - wirklich exzellent. Besten Dank!"

13.05.2026
"Sehr schnelle und kompetente, detaillierte Beratung - bei komplexem Sachverhalt in Erbsachen mit Ersatzerben und Nießbrauch."

12.05.2026
"Die Terminvergabe war super schnell und unkompliziert, gute Beratung, große Empfehlung! "

12.05.2026
"Meine Fragen und nachgereichten Kommentare wurden allesamt mit vollster Zufriedenheit beantwortet. Herr Wegner ist ein Topp-Experte, gerne werde ich wieder bei Fragen der steuerlichen Gestaltung auf ihn zurückkommen. "

12.05.2026
"Herr Wegner hat absolute Top-Arbeit geleistet. Die Beantwortung meiner - doch wohl sehr komplexen - Fragen ist detailliert und zügig erfolgt. Vielen Dank!"

12.05.2026
"Immer wieder gerne. Vielen Dank."

12.05.2026
"Sehr informationsdichte und hilfreiche Beratung. Alle unsere Fragen konnten klar und verständlich geklärt werden. Vielen Dank!"

11.05.2026
"Herr Christiansen hat sehr zeitnah und ausfürlich geantwortet, vielen Dank!"

11.05.2026
"Sehr umfangreiche und auch kurzfristige Antwort. Natürlich ist eine gewisse Mitwirkung und Bereitstellung relevanter Dokumente erforderlich, um eine fundierte Antwort erhalten zu können. Nun hoffe ich, diese Antwort in der Praxis optimal verwerten zu können."

11.05.2026
"super ausführlich und verständlich beantwortet und erklärt, danke dafür"

11.05.2026
"Herr Wegner hat sehr schnell reagiert und meine steuerlichen Fragen präzise, verständlich und mit hoher fachlicher Tiefe beantwortet. Die Erläuterungen waren klar strukturiert und direkt auf meine Situation zugeschnitten. Ich hatte jederzeit das Gefühl, kompetent und effizient beraten zu werden. Eine sehr professionelle Erfahrung, die ich uneingeschränkt weiterempfehlen kann."

09.05.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6419 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77