Tipp: Begünstigte Tätigkeiten rund um den Haushalt
Bereits ab 2009 sind rund um den Haushalt bereits abziehbare Tätigkeiten vereinheitlicht worden und der Abzug insgesamt verbessert worden.
Hierzu nochmals die Übersicht:
Art der Tätigkeit maximale Steuerermäßigung pro Jahr
bisher (Euro) ab 2009 (Euro)
Minijob im Haushalt 10 %, max. 510 20 %, max. 510
Sv-pflichtige Haushaltshilfen 12 %, max. 2.400 20 %, max. 4.000
Haushaltsnahe Dienstleistungen 20 %, max. 600 dito
Haushaltsnahe Pflegeleistungen 12 %, max. 1.200 dito
Betreuung in Pflege/Altenheim bis 624/924, nach § 33 a (3) EStG
Private Handwerkerleistungen 20 %, max. 600 20 %, max. 1.200
(VLH / Redaktion)
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