Tipp: Bessere Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
Am 31. Mai endet die Frist zur Abgabe der Jahressteuererklärung für das letzte Jahr.
Ab 2012 können mehr Eltern als bisher Kinderbetreuungskosten steuermindernd geltend machen - und das noch leichter.
Denn ein Grund für die Kinderbetreuung muss nicht mehr nachgewiesen werden.
Die Eltern können 2/3 der Betreuungskosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Diese Steuerbegünstigung gilt für alle Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Für behinderte Kinder, die außerstande sind, sich selbst finanziell zu unterhalten, gilt dies sogar ohne Altersgrenze.
(OFD Koblenz / Redaktion)
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