Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Unternehmer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Fragen zu den Voraussetzungen der nicht der Umsatzsteuer unterliegenden Geschäftsveräußerung im Ganzen vorgelegt. Die Fragen betreffen Fälle, in denen Warenbestand und Geschäftsausstattung veräußert, die Geschäftsräume aber nur an den Erwerber vermietet werden.

Nach § 1 Abs. 1a des Umsatzsteuergesetzes unterliegen die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen nicht der Umsatzsteuer. Eine Geschäftsveräußerung liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht wird. Der erwerbende Unternehmer tritt an die Stelle des Veräußerers.

Diese Ausnahmevorschrift hat ihre unionsrechtliche Grundlage in Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG (jetzt Art. 19 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112/EG). Danach können die Mitgliedstaaten die Übertragung des Gesamtvermögens oder eines Teilvermögens, die entgeltlich oder unentgeltlich oder durch Einbringung in eine Gesellschaft erfolgt, so behandeln, als ob keine Lieferung von Gegenständen vorliegt und den Begünstigten der Übertragung als Rechtsnachfolger des Übertragenden ansehen.

Im Streitfall hatte die Klägerin ein Einzelhandelsgeschäft mit Sportartikeln in einem in ihrem Eigentum stehenden Ladenlokal betrieben. Später veräußerte sie den Warenbestand und die Geschäftsausstattung an eine GmbH, der sie das Ladenlokal auf unbestimmte Zeit vermietete. Der Mietvertrag über das Ladenlokal konnte von jeder Partei spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des folgenden Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Klägerin wies in ihrer Rechnung an die GmbH über die Veräußerung des Warenbestands und der Geschäftsausstattung keine Umsatzsteuer aus und unterwarf den Vorgang nicht der Umsatzsteuer, weil sie von einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen ausging. Dagegen setzte das Finanzamt Umsatzsteuer gegen die Klägerin fest.

Da die Klägerin das Ladenlokal der GmbH nicht ebenfalls veräußert, sondern lediglich vermietet hatte, bestehen nach Auffassung des BFH Zweifel, ob in einem derartigen Fall von einer "Übertragung" eines Gesamtvermögens i. S. von Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG ausgegangen werden kann. Diese Frage hat der BFH dem zur Auslegung des Unionsrechts zuständigen EuGH vorgelegt.

Für den Fall, dass im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen von Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG die Vermietung des Ladenlokals zu berücksichtigen ist, hat der BFH dem EuGH die weitere Frage vorgelegt, ob es dabei darauf ankommt, ob das Ladenlokal durch einen auf lange Dauer abgeschlossenen Mietvertrag zur Nutzung überlassen wurde oder ob der Mietvertrag wie im Streitfall auf unbestimmte Zeit läuft und von beiden Parteien kurzfristig kündbar ist.

Diese Frage ist ebenfalls unionsrechtlich nicht geklärt. Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH kann eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung auch dann vorliegen, wenn einzelne wesentliche Betriebsgrundlagen nicht mitübereignet worden sind. Voraussetzung ist aber, dass sie dem Unternehmer langfristig zur Nutzung überlassen werden und eine dauerhafte Fortführung des Unternehmens durch den Übernehmer gewährleistet ist.

Quelle: BFH Beschluss vom 14.07.2010 Az. XI R 27/08

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Absolut fantastische, ausführliche und verständliche Beantwortung aller Steuerfragen. So möchte ich beraten werden."

16.02.2026
"Sehr rasche, sehr gut strukturierte und kompetente Antworten, auch mit Angabe der betreffenden Belege, Paragraphen bzw. Aktenzeichen. Herr Wegner hat trotz der eher begrenzten Schilderung meiner Anfrage die Sachlage sehr umfassend verstanden, viele unterschiedliche Aspekte gegeneinander abgewogen und schließlich zu konkreten nachvollziehbaren Handlungsempfehlungen verdichtet. Meine Hochachtung! "

15.02.2026
"Da ich vor Ort keinen Steuerberater für mein wichtiges Anliegen gewinnen konnte und kurzfristig eine Einschätzung benötigte, habe ich mich an diese Plattform gewendet. Ich bin sehr zufrieden mit der ausführlichen und verständlich dargestellten Ausarbeitung, die mir nun eine klare Entscheidungsgrundlage bietet. Rückfragen wurden sehr schnell und kompetent beantwortet. Ich kann die Zusammenarbeit mit Herrn Hannu Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen. "

15.02.2026
"Verständliche und ausführliche Beratung, schnelle Bearbeitung und freundliche Kommunikation. Sehr empfehlenswert und würde ich jederzeit wieder beauftragen. "

14.02.2026
"Super schnelle, ausführliche Bewertung. Vielen Dank! "

14.02.2026
"Sehr gute Rückmeldung - vielen Dank!"

13.02.2026
"Sehr schnelle und ausführliche Beantwortung, Verständlich. Bin sehr zufrieden."

13.02.2026
"Herzlichen Dank für die ausgesprochen ausführliche Beratung."

12.02.2026
"Herr Wegners Beratung war fachkundig, zielführend und umfangreich. Die Bearbeitung erfolgte schnell und es wurde auf alle Fragen eingegangen. Empfehlenswert. 5 von 5 Sternen. "

12.02.2026
"Sehr kompetente und zuverlässige Beratung. Rückmeldungen erfolgen schnell, Fragen werden verständlich erklärt und man fühlt sich sehr gut betreut. Klare Empfehlung! Wir werden bei künftigen Fragen definitiv wieder auf Herrn Wegner zugehen."

11.02.2026
"TOP!!! Tolle, ausführliche Beratung. Sehr schnelle Antwort.Auf jeden Fall ist Hr.Wegner meine zukünftige online Steuerberater.Klare Empfehlung!!!"

11.02.2026
"Sehr gute, umfangreiche und fundierte Bewertung, die alle Aspekte berücksichtig. Sehr hilfreich. Empfehlenswert!"

10.02.2026
"Die Beratung war schnell, konkret, ausführlich - ich bin sehr zufrieden! "

10.02.2026
"Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Rückmeldung. Die Beratung war sehr kompetent, verständlich und hilfreich. Ich habe mich bestens aufgehoben gefühlt und kann Herrn Wegner weiterempfehlen! "

10.02.2026
"Ich hatte eine für mich ziemlich komplexe Fragestellung, die sehr zeitnah und umfassend zu meiner vollsten Zufriedenheit beantwortet wurde. Ich kann Herrn Wegner wirklich uneingeschränkt weiterempfehlen!"

10.02.2026
"Herr Hannu Wegner bietet eine exzellente, tiefgehende und vollständig transparente Steuerberatung! Die Beratung war schlichtweg herausragend. Sämtliche Fragen wurden detailliert, verständlich und nachvollziehbar beantwortet. Dabei wurden nicht nur die offensichtlichen Punkte behandelt, sondern auch jeder „Winkel“ beleuchtet, inklusive möglicher Risiken, Alternativen und zukünftiger Auswirkungen. Besonders beeindruckend war die Geduld und Gründlichkeit bei Rückfragen – es wurde so lange erklärt und nachgeschärft, bis wirklich keine Unsicherheiten mehr bestanden. Eine Beratung auf absolutem Top-Niveau, die Vertrauen schafft. Uneingeschränkte Empfehlung!"

10.02.2026
"Das war sehr hilfreich,gern wieder, vielen Dank!"

09.02.2026
"Schnelle und umfassende Antwort erhalten"

09.02.2026
"Herr Wegner konnte mich sehr gut mit ausführlichen und sehr detaillierten Beratung unterstützen meine steuerliche Situation besser und präziser einzuschätzen. Ich kann die Beratung von Herrn Wegner nur empfehlen und werde Herrn Wegner für zukünftige relevante Steuerthemen weiter In Anspruch nehmen wollen."

08.02.2026
"Vielen Dank für die schnelle und umfassende Einschätzung! Die Antwort ist sehr detailliert, gut verständlich, präzise und hat meine Erwartungen vollständig erfüllt."

07.02.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6231 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77