Umsatzsteuer: EuGH sorgt für Rechtssicherheit NPL-Transaktionen
Seit dem Jahr 2004 wurden NPL-Transaktionen durch unklare Vorgaben aus dem Bundesfinanzministerium zu der Umsatzsteuerpflicht derartiger Verkäufe belastet. Es fehlte eine klare Zuordnung und Bemessungsgrundlage. Mit der Entscheidung des EuGH vom 27.10.2011 zum Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs vom 10.12.2010 ist nun diese lange fehlende Rechtssicherheit wieder hergestellt worden.
Der EuGH hat entschieden, dass der Ankauf zahlungsgestörter Forderungen zu keiner
Umsatzsteuerpflicht führt.
Auch für die Forderungsverkäufer ist diese Entscheidung positiv, da ein Diskussionspunkt im Rahmen der Vertragsverhandlungen zukünftig entfällt. Neben dieser Vereinfachung der Transaktionen wird es auch zu einer Standardisierung des Verkaufsprozesses und der Kaufverträge kommen. Zu diesem Zweck wurde vor kurzem der Deutsche Kreditmarkt-Standards e.V. gegründet.
(BKS / Redaktion)
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