Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile Umsatzsteuer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Neuregelung der Vorsteueraufteilung in § 15 Abs. 4 Satz 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Diese Vorschrift ordnet seit dem 1. Januar 2004 einen Vorrang des Flächenschlüssels vor dem Umsatzschlüssel an.

In dem Fall ging es um die Höhe des Vorsteuerabzugs für Eingangsleistungen zur Herstellung eines Gebäudes, mit dem sowohl steuerfreie als auch steuerpflichtige Vermietungsumsätze erzielt werden. Da der Vorsteuerabzug nur für steuerpflichtige Ausgangsumsätze möglich ist, war eine Aufteilung der Vorsteuern erforderlich. Der Kläger nahm die Aufteilung nach dem Umsatzschlüssel vor. Dem widersprach die Finanzverwaltung und teilte die Vorsteuern nach dem für den Kläger ungünstigeren Flächenschlüssel auf. Der BFH billigte diese Art der Aufteilung (Urteil vom 22.08.2013, Az. V R 19/09,  Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 08.11.2012 C-511/10, BLC Baumarkt).

Flächenschlüssel besser geeignet

Der objektbezogene Flächenschlüssel führt zu einer präziseren Vorsteueraufteilung als der auf die Gesamtumsätze des Unternehmens bezogene Pro-rata-Satz nach Art. 17 Abs. 5 der 6 der EG-Richtlinie. Deshalb darf ihn der deutsche Gesetzgeber nach dem EuGH-Urteil vom 8. November 2012 C-511/10 vorrangig vor dem Umsatzschlüssel zur Aufteilung vorsehen. Der Vorrang des Flächenschlüssels nach § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG gilt aber nur für solche Vorsteuerbeträge, die der Berichtigung nach § 15a UStG unterliegen. Hierunter fallen insbesondere Vorsteuern aus Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Zuverlässig und verbindlich. Gerne wieder."

22.03.2025
"Tolles und schnelles Beratung. "

21.03.2025
"Top Beratung! Mein Anliegen wurde detailliert analysiert und alle nachfolgenden Fragen schnell und zuverlässig beantwortet."

20.03.2025
"Äußerst fachkundige Beantwortung aller unserer Detailfragen!"

20.03.2025
"Präzise, zielorientierte und sehr gut nachvollziehbare Beratung – dazu sehr schnell."

19.03.2025
"Sehr schnelle, klare und umfassende Beantwortung meiner Fragen."

18.03.2025
"Ich bekam eine schnelle, gut verständliche und sehr ausführliche Antwort von Herrn Wegner. Vielen Dank dafür!"

18.03.2025
"Herr Christiansen hat uns wunderbar beraten. Wir sind absolut zufrieden mit seiner Einschätzung. Wir können ihn absolut weiterempfehlen."

18.03.2025
"Vielen Dank für die sehr umfassende und detaillierte Antwort."

17.03.2025
"Sehr fachlich, sehr schnell und alle Nachfragen beantwortet. Vielen Dank."

17.03.2025
"Schnell - freundlich - kompetent -> wir sind sehr zufrieden!"

17.03.2025
"Super schnell - super freundlich - sehr verständliche Erklärungen! "

15.03.2025
"Herr Klement war sehr freundlich und bereit, mir bei einigen Bilanzproblemen zu helfen, die ich für meine Start-up-Buchhaltung hatte. Ich würde ihn sehr empfehlen."

15.03.2025
"Alles TOP. Bis jetzt die Beste Beratung die ich bis jetzt auf diesem Portal bekommen habe. Preis/Leistung: TOP. Genau und vollständig. Kann nur weiterempfehlen. "

15.03.2025
"Das Gespräch mit Herrn Klement war äußerst informativ und hilfreich. Meine Fragen zur Umwandlung meines Einzelunternehmens in eine UG oder GmbH wurden klar und detailliert beantwortet. Besonders schätze ich die praxisnahen Erklärungen zu den Themen Haftungsbeschränkung, Kapitalanforderungen und der Übertragung bestehender Verträge. Die Beratung war strukturiert, professionell und gut verständlich. Ich kann die Dienstleistung uneingeschränkt weiterempfehlen."

14.03.2025
"Herr Malerz hat meine diversen Fragen immer sehr zeitnah und umfassend beantwortet und wenn es meinerseits noch Unklarheiten gab, auch Antworten auf diese nochmal präzise dargestellt. Für mich sehr hilfreich und klare Empfehlung! "

14.03.2025
"Die Antwort von Herrn Wegner war sehr ausführlich, sehr strukturiert und genau auf den Punkt. Top Empfehlung! "

13.03.2025
"Auch mein Folgeauftrag wurde erneut sehr verständlich zu einem fairen Preis beantwortet. Vielen Dank"

13.03.2025
"Sehr ausführliche Beurteilung des Sachverhalts, gut verständlich und hoch qualifiziert. Schnelle und unkomplizierte Aufnahme des Sachverhalts mit sehr gut strukturierter Rückmeldung als Entscheidungsgrundlage."

13.03.2025
"Ich habe selten eine dermaßen präzise und vollständige Ausarbeitung erlebt, die sowohl die steuerlichen, als auch zivilrechtlichen Aspekte behandelt und darüber hinaus Handlungsempfehlungen enthält, um Gefahren aus dem Weg gehen zu können, damit das Gewollte erreicht wird. Für Herrn Wegner ist seine Tätigkeit, nach meiner Wahrnehmung, wirkliche Berufung. Prädikat: Hervorragend."

13.03.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5752 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77