Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile Umsatzsteuer

Gewährt ein Landwirt seinen Erntehelfern Unterkunft und Verpflegung, unterliegt dies der normalen Umsatzbesteuerung zum Regelsteuersatz von 19 Prozent (Unterkunft) und zum ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent (Verpflegung). Solche Leistungen sind weder von der Umsatzsteuer befreit noch unterliegen sie der günstigen Besteuerung nach Durchschnittssätzen (Pauschalierung gemäß § 24 Umsatzsteuergesetz). Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 6 K 1612/11).

 

Landwirt will Pauschalierung

Geklagt hatte ein Landwirt, der in den Jahren 2005 bis 2007 Umsatzerlöse zwischen rund 1 Mio. € und 1,4 Mio. € erzielte. In diesen Jahren beherbergte er in Wohncontainern und festen Unterkünften bis zu 150 Erntehelfer ausschließlich für die Spargelernte und gewährte diesen auch Verpflegung. Hierfür wurde durch den Kläger vom Arbeitslohn zu Lasten der Erntehelfer ein Entgelt in Höhe der jeweils geltenden Sätze der Sachbezugsverordnung bzw. der Sozialversicherungsentgeltverordnung einbehalten. Nach einer Betriebsprüfung unterwarf das Finanzamt die Unterbringung und Verpflegung der Erntehelfer der regulären Umsatzbesteuerung. Der Kläger machte dagegen geltend, dass es sich hierbei um ein sog. landwirtschaftliches Hilfsgeschäft handele, das der steuerlich günstigen Pauschalierung nach § 24 Umsatzsteuergesetz unterliege.

Kein Zusammenhang mit der Urproduktion

Das Hessische Finanzgericht wies die Klage ab. Der Kläger habe zum einen durch die Gewährung von Unterkunft und Verpflegung gegen Lohneinbehalt in Höhe von jährlich ca. 80.000 € entgeltliche Leistungen an die Erntehelfer erbracht. Die Beherbergung der Erntehelfer sei auch nicht von der Umsatzsteuer befreit, weil es sich dabei um eine kurzfristige, nicht steuerfreie Beherbergung von Fremden im Sinne des § 4 Nr. 12 Satz 2 Umsatzsteuergesetz handele. Zudem unterlägen weder die entgeltliche Gewährung von Unterkunft an Erntehelfer noch deren Verpflegung der günstigen Besteuerung nach Durchschnittssätzen nach § 24 Umsatzsteuergesetz, sondern der regulären Besteuerung. Denn hierbei handele es sich nach Maßgabe der europarechtlichen Vorgaben nicht um landwirtschaftliche Dienstleistungen und auch nicht um sog. landwirtschaftliche Hilfsumsätze. Der erforderliche unmittelbare Zusammenhang mit der sog. Urproduktion liege nicht vor. Dies gelte insbesondere wegen des Ausnahmecharakters der Pauschalregelung in § 24 Umsatzsteuergesetz.

Hintergrundinformation zu § 24 Umsatzsteuergesetz

Werden Umsätze im Rahmen eines land und forstwirtschaftlichen Betriebs getätigt, ist grundsätzlich die Pauschalbesteuerung nach § 24 UStG anzuwenden. Seit 2007 beträgt diese pauschale Umsatzsteuer 10,7 Prozent. Gleichzeitig steht dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb nach dem Gesetz aber auch eine pauschale Vorsteuerkürzung in Höhe von ebenfalls 10,7 Prozent zu; ein weiterer Vorsteuerabzug entfällt. Folglich gleichen sich Umsatzsteuer und Vorsteuer aus, so dass für den Landwirt keine Zahllast entsteht. Der Landwirt hat damit für diese Umsätze im Ergebnis keine Umsatzsteuer zu entrichten. Gleichwohl darf er seinem Vertragspartner die Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

(Hess. FG / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Schnelle, ausführliche und nachvollziehbare Auskunft bei einem komplexen Fall. Ich bin mit der Stringenz der Antwort, der Ausführlichkeit der Ausführungen und der schnellen Bearbeitung sehr zufrieden. Neben den rein steuerlichen Aspekten wurden auch allgemeine Aspekte der Wirtschaftlichkeit in die Betrachtung einbezogen. Sehr gerne wieder."

10.04.2026
"Wie schon bei den vorherigen Beratungen. Hannu Wegner ist absoluter Fachmann. 5 Sterne sind nich zu wenig. "

10.04.2026
"Steuerberater Hannu Wegner hat unsere Frage zu den Themen Umsatzsteuer (-befreiung) / Einkünfte aus selbständiger Arbeit / Übungsleiterpauschale umfassend, verständlich und zeitnah (auch über die Feiertage!) beantwortet. Wir haben eine sehr ausführliche Einordnung und Erklärungen zu den einzelnen Punkten erhalten, aufgrund der konkreten Angaben konnten wir die Eintragungen in den Steuerformularen einfach und sicher vornehmen. Herr Wegner ist auf Steueränderungen eingegangen und hat uns konkrete Gestaltungsempfehlungen für die Zukunft gegeben. Die erhaltene Beratung hat unsere Erwartungen weit übertroffen. Wir sind mit der Beratung von Herrn Wegner sehr zufrieden und empfehlen ihn gerne weiter. "

09.04.2026
"Alle Fragen wurden ausführlich und kompetent beantwortet ."

09.04.2026
"Herr Wegner hat mich sehr gut, umfassend und fundiert beraten. Seine Antworten kamen stets rasch und zeitnah, so dass eine schnelle Lösung für mein Anliegen gefunden werden konnte. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiter empfehlen und würde bei weiteren steuerlichen Fragen immer wieder auf ihn zurück kommen. Herzlichen Dank!"

09.04.2026
"Ich habe eine so detaillierte Erklärung meiner Situation erhalten, dass ich keine weiteren Fragen mehr stellen kann."

09.04.2026
"Verständliche Beratung, gute Rückfragen. Ergebnis über die Anfrage hinaus. Sehr ausführlich, sogar über Ostern. Vielen Dank."

08.04.2026
"Exzellente, fachkundige und ausführliche Beratung/Berechnungen mit sehr kurzen Antwortzeiten. Eine klare Weiterempfehlung!"

08.04.2026
"Schnell, kompetent - Hervorragend!"

08.04.2026
"Ich habe die Dienste Herrn Wegners über MyExpert in Anspruch genommen, um einige kompliziertere Steuerfragen zu klären, und bin absolut begeistert von der Abwicklung. Warum ich 5 Sterne vergebe: • Ausführlich & Präzise: Meine Fragen wurden nicht nur oberflächlich gestreift, sondern sehr detailliert beantwortet. • Verständlichkeit: Besonders geschätzt habe ich, dass es Herrn Wegner wirklich wichtig war, dass ich die Materie verstehe. Er hat die komplexen Sachverhalte so erklärt, dass ich sie nun sicher und richtig umsetzen kann. • Praxisnähe: Die Antworten waren direkt anwendbar und haben mir die nötige Sicherheit im Umgang mit meinen steuerlichen Problemen gegeben. Fazit: Wer einen Experten sucht, der nicht nur Fachwissen besitzt, sondern dieses auch verständlich vermitteln kann, ist hier genau richtig. Ich kann ihn zu 100 Prozent weiterempfehlen! Vielen Dank für die großartige Unterstützung."

08.04.2026
"Herr Wegner hat meine Frage zur Wegzugsteuer sehr schnell, sehr umfangreich beantwortet. Ich würde gerne sechs Sterne geben, was hier leider nicht möglich ist. Exzellente Arbeit! "

08.04.2026
"Sehr guter Steuerberater, hilfreich und schnell."

08.04.2026
"Umfassend und kompetente Antwort. 100 Prozent weiterzuempfehlen. Danke."

07.04.2026
"Großartige Unterstützung in einer Abgeltungssteuer- und Erbschaftssteuer-Angelegenheit. Prima Eingrenzung und Fokusierung der Problematik und dann innerhalb weniger Tage - obwohl Feiertage dazwischen lagen - sehr ausführliche, gut verständliche Umsetzungs-Anleitung. Hut ab und vielen herzlichen Dank! Super Preis-Leistungs-Verhältnis!"

06.04.2026
"Volle 10 Punkte. Ich hatte 3 relevante Steuerfragen als Selbständiger. Diese wurden zum einen sehr schnell beantwortet und das auch noch in einem Umfang und in einer Detailtiefe, die ich nicht erwartet hätte. Zudem hat Herr Wegner auch noch weitere hilfreiche Tipps und Hinweise gegeben. Jederzeit gerne wieder. "

04.04.2026
"Sehr gute Verständlich und Ausführliche Antworten auf meine komplizierten Fragen des Niesbrauchs.. "

03.04.2026
"Durch die kompetente, umfangreiche und sehr informative Beratung durch Hr. Hannu Wegner habe ich innerhalb kürzester Zeit eine vollumfängliche Einschätzung sowie hilfreiche Empfehlungen zu meinem Anliegen erhalten. Vielen Dank an dieser Stelle!"

02.04.2026
"Fragestellung wurde vollständig, umfangreich beantwortet und dabei gut strukturiert, relevante Informationen konnten schnell und einfach aufgenommen werden. "

02.04.2026
"Danke an Herrn Wegner, der mich kompetent, ausführlich und schnell unterstützt hat. Ich habe dadurch eine Menge Geld gespart! Danke!"

01.04.2026
"In bestimmten betriebsbedingten steuerlichen Belangen habe ich Herrn Wegner konsultiert. Zum wiederholten Male hat er fachlich ausgezeichnete Beratung und Handlungsempfehlungen gegeben. Auch künftig werde ich mich an ihn wenden. Herzlichen Dank!"

01.04.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6353 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77