Umsatzsteuerbefreiung von Speisen und Getränken in Theaterbetrieben?
Umsatzsteuerbefreiung von Speisen und Getränken in Theaterbetrieben?
Viele privatrechtliche Theaterbetriebe verkaufen vor der Theatervorstellung und in den Pausen Getränke und kleine Speisen an die Theaterbesucher. In der Regel sind die Theater von den Kulturbehörden gem. § 4 Nr. 20a UStG mit öffentlich-rechtlichen Theatern gleichgesetzt, d.h. sie nehmen die gleichen kulturellen Aufgaben wahr wie die von öffentlichen Gebietskörperschaften getragenen Theater. Dies bedeutet wiederum, dass Theaterumsätze steuerbefreit sind. Laut BFH versteht man unter steuerfreien Umsätzen eines Theaters gem. § 4 Nr. 20a UStG alle Theaterleistungen einschließlich der üblicherweise damit verbundenen Nebenleistungen. Typischerweise werden als Nebenleistung die Aufbewahrung der Garderobe, der Verkauf von Programmen und die Vermietung von Operngläsern angesehen.
Umsätze aus dem Getränkeausschank und Verkauf kleiner Speisen sind im Gegensatz dazu gerade als steuerpflichtige Umsätze zu behandeln, denn die Umsätze sind (auch) dazu bestimmt, dem Theater zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gehen vom Umfang her über eine Nebenleistung hinaus, so das Finanzgericht Hamburg in seinem Urteil vom 27.05.2009 (AZ. 2 K 237/08).
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