Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Umsatzsteuer

Vor dem Europäischen Gerichtshof wurde im Juli über die Umsatzsteuerpflicht bei der Abgabe von Gutscheinen geurteilt. Im Streitfall ging es um die Abgabe von Wertgutscheinen eines Arbeitgebers an seine Mitarbeiter, welche in bestimmten Geschäften für beliebige Waren eingelöst werden konnten. Diese Gutscheine wurden vom Arbeitgeber verbilligt an die Mitarbeiter abgegeben.

Da die Einzelhändler und Zwischenhändler, von denen die Gutscheine bezogen worden waren, auf Ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen hatten, machte der betroffene Arbeitgeber die Vorsteuer geltend. Die Weitergabe an seine Mitarbeiter wollte er aber als nicht steuerbaren Vorgang behandelt haben.

Nach deutschem Recht war bislang nicht die Gutscheinausgabe steuerbar, sondern erst die Leistungserbringung bei Gutscheineinlösung. Somit war auch der Steuersatz der später zu beziehenden Leistung relevant. Aus diesem Grund hätte man in Deutschland dem Arbeitgeber auch den Vorsteuerabzug versagt, da nach deutschem Umsatzsteuerrecht mangels Leistungsaustausch keine steuerbare Leistung beim Verkauf von Gutscheinen vorliegt.

Der EuGH hat jedoch entschieden, dass die entgeltliche Abgabe der Wertgutscheine eine steuerbare Dienstleistung (sonstige Leistung) darstellt: die Gutscheine ermöglichen den Mitarbeitern, Gegenstände oder Dienstleistungen in bestimmten Geschäften zu erwerben und somit sei bereits in ihrer Ausgabe eine wirtschaftliche Tätigkeit zu sehen.

Über die Folgen des Urteils hat der EuGH nicht Stellung genommen. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung durch die Einlösung des Gutscheins wären zwei Alternativen denkbar:

Der spätere Warenbezug (bei Einlösung des Gutscheins) wird als nicht steuerbare Leistung angesehen, oder durch die Einlösung wird der ursprüngliche Umsatz beim Verkauf des Gutscheins wieder rückgängig gemacht. Die erste Alternative hätte zur Folge, dass ermäßigt besteuerte Waren (z. B. Bücher) faktisch dem Regelsteuersatz unterlägen, weil bei der Ausgabe des Gutscheins eine sonstige Leistung unterstellt wird, die dem Regelsteuersatz von 19% unterliegt.

Eine rasche Klarstellung durch das BMF ist vor allem für den Buchhandel wünschenswert, da vor allem diese Branche von dem Urteil besonders betroffen ist. Auch die Frage, ob dieses Urteil ebenfalls bei Gutscheinen, die auch zur Auszahlung des Geldbetrags berechtigen, anzuwenden ist, bleibt offen.

Quelle: RTS STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT KG

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr geehrter Herr StB Wegner, danke für Ihre wohltuend strukturierte und fachlich hervorragend formulierte Expertise zu den von mir vorgetragenen steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der ESt-Erklärung 2024 und ins-besondere der steuerlichen Behandlung der energetischen Maß- nahmen. Während meiner 50-jährigen Praxis ist mir eine ähn- liche fundierte Analyse ohne Übertreibung nicht bekannt gewor- den. Natürlich werde ich Sie weiterempfehlen, wann immer es dazu eine Gelegenheit gibt. Mit den besten Grüßen E. B."

10.07.2025
"Umfangreiche Rückmeldung"

09.07.2025
"Perfekt, vielen Dank "

08.07.2025
"Herr Wegener hat meine beiden Fragen vollumfänglich beantwortet. Er hat sogar noch eine umfangreiche Analyse der Sachlage erstellt. Die meisten Informationen in dieser Analyse waren mir zwar bereits bekannt (deshalb ja auch nur zwei gezielte Fragen), dennoch empfand ich die Analyse als sehr nützlich, da dadurch meine eigene Sachanalyse vollumfänglich bestätigt wurde. Und meine beiden Fragen wurden zum Schluss auch beantwortet. Vielen Dank"

08.07.2025
"Sehr schnelle Rückmeldung. Im telefonischen Austausch wurde sich ausreichend Zeit genommen, um alle offenen Fragen kompetent zu beantworten und verschiedene Möglichkeiten verständlich aufzuzeigen. Jederzeit wieder gerne!"

07.07.2025
"Herzlichen Dank für die umfangreiche, übersichtlich strukturierte und hilfreiche Beantwortung meiner Fragestellung zum Thema Umsatzsteuer."

07.07.2025
"Verständlich, schnell und absolut hilfreich "

06.07.2025
"Schnelle unkomplizierte Lösung meines Anliegen. Vielen Dank!"

06.07.2025
"Nach einer sehr ausführlichen Antwort, war auch auf meine weitere Rückfrage die 2. Antwort wieder sehr ausführlich und hat mein Wissen und somit mein Verständnis erweitert. Es erleichtert einem gewisse persönliche Entscheidungen und Weiterentwicklungen. Vielen Dank dafür. Ich werde Sie gern weiter empfehlen. "

06.07.2025
"Das Anliegen wurde sehr umfassend bearbeitet und erläutert. Vielen Dank !"

04.07.2025
"Vielen herzlichen Dank für die kompetente und schnelle Auskunft!"

03.07.2025
"Exzellente, sehr schnelle Beratung"

03.07.2025
"Vielen Dank für eine sehr schnelle, aber vor allem auch ausgiebige, fachlich tiefe und fundierte Rückmeldung. Auch sehr hervorzuheben sind die angebotenen Optionen , um das Thema in einem rechtlichen Rahmen richtig zu lösen! "

02.07.2025
"Sehr gute Beratung und ausführliche Erklärung"

02.07.2025
"Ich bedanke mich für eine hervorragende, allgemeinverständliche Beantwortung meiner Fragen."

02.07.2025
"Top Beratung inhaltlich mit schnellen Antwortzeiten, absoluter Fachmann. Danke schön!"

02.07.2025
"Hervorragend! Ich habe fundierte Informationen, ganz konkret zu meiner Fragestellung, und einen konkreten "Fahrplan" für die empfohlenen Schritte in den kommmenden Monaten erhalten. Werde mich jederzeit wieder an ihn wenden :-)"

02.07.2025
"Ich bin sehr zufrieden mit der ausführlichen Antwort zu meiner steuerrechtlichen Fragestellung und empfehle Herrn Sebastian Kamp weiter. Wer schnelle und kompetente Antworten braucht, ist hier bestens aufgehoben."

01.07.2025
"Sehr schnelle Bearbeitung"

01.07.2025
"Komplexes Thema ausführlich und leicht verständlich erklärt, sehr gute Handlungsempfehlungen, so wie man sich das wünscht, vielen Dank."

01.07.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5928 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77