Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Umsatzsteuer

Vor dem Europäischen Gerichtshof wurde im Juli über die Umsatzsteuerpflicht bei der Abgabe von Gutscheinen geurteilt. Im Streitfall ging es um die Abgabe von Wertgutscheinen eines Arbeitgebers an seine Mitarbeiter, welche in bestimmten Geschäften für beliebige Waren eingelöst werden konnten. Diese Gutscheine wurden vom Arbeitgeber verbilligt an die Mitarbeiter abgegeben.

Da die Einzelhändler und Zwischenhändler, von denen die Gutscheine bezogen worden waren, auf Ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen hatten, machte der betroffene Arbeitgeber die Vorsteuer geltend. Die Weitergabe an seine Mitarbeiter wollte er aber als nicht steuerbaren Vorgang behandelt haben.

Nach deutschem Recht war bislang nicht die Gutscheinausgabe steuerbar, sondern erst die Leistungserbringung bei Gutscheineinlösung. Somit war auch der Steuersatz der später zu beziehenden Leistung relevant. Aus diesem Grund hätte man in Deutschland dem Arbeitgeber auch den Vorsteuerabzug versagt, da nach deutschem Umsatzsteuerrecht mangels Leistungsaustausch keine steuerbare Leistung beim Verkauf von Gutscheinen vorliegt.

Der EuGH hat jedoch entschieden, dass die entgeltliche Abgabe der Wertgutscheine eine steuerbare Dienstleistung (sonstige Leistung) darstellt: die Gutscheine ermöglichen den Mitarbeitern, Gegenstände oder Dienstleistungen in bestimmten Geschäften zu erwerben und somit sei bereits in ihrer Ausgabe eine wirtschaftliche Tätigkeit zu sehen.

Über die Folgen des Urteils hat der EuGH nicht Stellung genommen. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung durch die Einlösung des Gutscheins wären zwei Alternativen denkbar:

Der spätere Warenbezug (bei Einlösung des Gutscheins) wird als nicht steuerbare Leistung angesehen, oder durch die Einlösung wird der ursprüngliche Umsatz beim Verkauf des Gutscheins wieder rückgängig gemacht. Die erste Alternative hätte zur Folge, dass ermäßigt besteuerte Waren (z. B. Bücher) faktisch dem Regelsteuersatz unterlägen, weil bei der Ausgabe des Gutscheins eine sonstige Leistung unterstellt wird, die dem Regelsteuersatz von 19% unterliegt.

Eine rasche Klarstellung durch das BMF ist vor allem für den Buchhandel wünschenswert, da vor allem diese Branche von dem Urteil besonders betroffen ist. Auch die Frage, ob dieses Urteil ebenfalls bei Gutscheinen, die auch zur Auszahlung des Geldbetrags berechtigen, anzuwenden ist, bleibt offen.

Quelle: RTS STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT KG

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr freundlicher Berater der mit viel Feinfühlichkeit und Sachverständnis auf meine persönliche Situation eingegangen ist. Vielen Dank!"

08.01.2026
"Hervorragende Hilfestellung. Umfassend, detailliert und prompt."

08.01.2026
"Meine Anfrage wurde von Herrn Wegner beantwortet. Er hat innerhalb kürzester Zeit eine sehr ausführliche Antwort geliefert, die mir eine solide Grundlage für meine Situation bot. Im Verlauf haben sich weitere detaillierte Fragen zur generellen Situation und zum Verständnis ergeben, die als Rückfragen unkompliziert und ebenso detailliert beantwortet wurden. Herr Wegner ist dabei genau auf die Situation eingegangen und hat verschiedene, zur Situation passende Vorschläge gemacht. Sehr gerne wieder!"

08.01.2026
"Sehr geehrter Herr Wegener, vielen Dank für Ihre Unterstützung, Ihre Ausführungen sind sehr wertvoll. "

08.01.2026
"Herr Wegner hat meine Fragen vollumfänglich und äußerst kompetent beantwortet. Auch sämtliche Rückfragen wurden sensationell schnell, präzise und verständlich geklärt. Die Beratung war fachlich auf sehr hohem Niveau und zugleich praxisnah. Absolut empfehlenswert!"

06.01.2026
"Die Zusammenarbeit mit Hannu Wegner war hervorragend. Er hat mir sehr dabei geholfen, die richtigen Prioritäten zu setzen und wichtige Details (wie Kaufpreisaufteilung und Finanzierungsstruktur) zu klären. Ich bin sehr zufrieden und sage danke für die tolle Begleitung!"

04.01.2026
"Vielen Dank für die sehr rasche und äußerst kompetente, ausführliche und auch für fortgeschrittene Laien sehr gut verständliche Beantwortung meines Anliegens. Vieles hat mein selbst recherchiertes Wissen bestätigt, andere Aspekte waren für mich noch neu. Das hilft mir sehr, den Wechsel zur Regelbesteuerung korrekt auszuführen."

03.01.2026
"Vielen Dank für die sehr hilfreiche und ausführliche Beantwortung meiner Frage zu meiner plastischen OP als außergewöhnliche Belastung in meiner Einkommensteuer. Es wurde sowohl meine Frage direkt beantwortet, als auch weitere hilfreiche Punkte zu meinem Thema angemerkt, die ich in der kurzen Formulierung meiner Frage nicht erwähnt hatte. Gerade die konkrete Empfehlung konnte mir viel meiner Unsicherheit nehmen, so dass ich jetzt ein klares Bild habe, wie ich vorgehen muss."

03.01.2026
"Super schnell, super einfach, super kompetent! "

03.01.2026
"- Erwartungen übertroffen - Sehr schnelle Antwortzeiten - Sehr ausführliche Antworten mit verständlichen aber nicht zu oberflächlichen Erläuterungen - Selbst mehrere Rückfragen wurden ausführlich beantwortet "

02.01.2026
"Super Beratung. Kann ich direkt für das Finanzamt verwenden! Lieben Dank Herr Wegner!"

02.01.2026
"Sehr schnelle Reaktion auf meine Frage mit ausführlicher, nachvollziehbarer und verständlicher Beratung! Ich kann Herrn Wegner mit sehr gutem Gewissen weiterempfehlen!"

02.01.2026
"Hervorragend! Sehr verständlich trotz der komplexen Thematik. "

31.12.2025
"Umfassende Antwort wie gewünscht. Sehr tiefe Behandlung der Details, was keine Verständnislücken zulässt. Zudem sehr gute Zusammenfassung, um alles 'auf einen Blick' zu verstehen. Zusätzlich sehr hilfreiche Tipps für die praktische Umsetzung. Kurzum: Sehr verdiente 5 Sterne - und ich danke vielmals!"

31.12.2025
"Hervorragende Arbeit! Der Prüfungsbericht wurde innerhalb kürzester Zeit erstellt. Frau Fey ist sehr kompetent und kennt die Anforderungen der Behörden genau. Vielen Dank für die reibungslose Abwicklung!"

30.12.2025
"Sehr kompetente und strukturierte Beratung. Herr Klement hat sich Zeit genommen, meine Situation (Angestelltenverhältnis + Nebengewerbe) klar einzuordnen und verständlich zu erklären. Besonders hilfreich war die praxisnahe Einschätzung zu Kleinunternehmerregelung, Rechnungsstellung und den steuerlichen Auswirkungen insgesamt. Kein unnötiger Fachjargon, sondern klare Aussagen und realistische Empfehlungen. Ich habe mich fachlich sehr gut abgeholt gefühlt und kann die Beratung uneingeschränkt weiterempfehlen."

30.12.2025
"Hr. Wegner ist sehr kompetent und konnte mir sehr schnell weiterhelfen. Auch meine laienhaften Fragen konnte er sehr gut uns ausführlich erklären. Vielen Dank nochmals, ich bin sicher, ich werde in Zukunft ihre Hilfe schneller anfordern. Vg."

29.12.2025
"Ich habe erneut zeitnah und selbst am Wochenende eine sehr ausführliche Antwort mit Beispielen erhalten. Bei steuerrechtlichen Fragen klare Empfehlung. "

28.12.2025
"Herr Wegner hat meine Fragen äußerst kompetent, präzise und schnell beantwortet. Die Analyse war klar strukturiert und praxisnah. Er ist auf alle meine Nachfragen eingegangen und hat konkrete, sofort umsetzbare Empfehlungen gegeben. Sehr professionelle Beratung – absolut empfehlenswert!"

26.12.2025
"Meine Frage wurde gut, schnell und zielführend beantwortet."

24.12.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6166 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77