Und was ist nun mit der Lohnsteuerkarte?
Die Ausstellung einer Lohnsteuerkarte auf Papier ist für das Kalenderjahr 2010 das letzte Mal erfolgt. Für das kommende Jahr fällt sie ganz weg, denn die Lohnsteuerkarte für 2010 gilt auch für 2011 weiter.
Nach dem Übergangsjahr 2011 soll dann ab Januar 2012 die bisherige Form durch das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ersetzt werden.
Eine grundlegende Änderung ergibt sich aber schon ab 2011 für Arbeitnehmer. Ab dem neuen Jahr ist für alle Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte die Finanzverwaltung - in der Regel das Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers - zuständig und nicht mehr die Meldebehörden.
Anträge auf Steuerklassenwechsel oder Änderungen bei den Kinderfreibeträgen
werden zum Beispiel dann vom Finanzamt bearbeitet.
Quelle: BVR Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
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