Unterliegen Lasik-Operationen der Umsatzsteuer?
Unterliegen Lasik-Operationen der Umsatzsteuer?
In seinem Urteil vom 08.10.2009 AZ. 5 K 3452/07 U hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass Lasik-Behandlungen von der Umsatzsteuer befreit sind. Bei einer Fehlsichtigkeit handele es sich um eine Krankheit. Die Laserbehandlung einer Fehlsichtigkeit dient deren Beseitigung und führt damit operativ zur Heilung der Krankheit. Soweit sich dadurch das Tragen einer Brille erübrigt, überlagert dieser kosmetisch-ästhetische Aspekt aber in keinem Fall den Zweck der dauerhaften Heilung. Der Umstand, dass die OP-Kosten von den Krankenkassen nicht übernommen werden, steht dem nicht entgegen. Die Frage der Übernahme von Behandlungskosten richtet sich nicht in jedem Fall nach der medizinischen Notwendigkeit, sondern ist auch von finanziellen Kostengesichtspunkten beherrscht. So werden auch medizinisch indizierte Kosten auf Patienten umgelegt (Praxisgebühr, Zuzahlungen etc.).
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