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Unternehmer

Innerhalb der Europäischen Union zahlen deutsche Unternehmen nach wie vor mit die höchsten Steuern. Es gibt nur wenige andere Länder, die ihren Firmen noch tiefer in die Taschen greifen.

In der Reihe der 27 EU-Mitgliedstaaten steht die Bundesrepublik auf einem unrühmlichen 21. Platz, also im unteren Drittel. Das ist das Ergebnis einer Studie, welche die Stiftung Familienunternehmen veröffentlicht hat. Erarbeitet wurde sie vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim in Kooperation mit der Universität Mannheim.

Die Studie konstatiert zudem, dass die gegenwärtige Steuerpolitik die zentralen Anforderungen an die Unternehmensbesteuerung nicht erfüllt. Dazu zählen Entscheidungsneutralität und Einfachheit der Besteuerung sowie die Stärkung der Standortattraktivität.

Punkte hin, die die Familienunternehmen besonders belasten, sind demnach:

- Überproportionale Steuererhöhungen beschweren gerade die

standorttreuen Familienunternehmen stärker als

internationale Konzerne, die relativ schnell auf

steuerliche Veränderungen reagieren können.

- Die indirekte Substanzbesteuerung wurde durch die

Hinzurechnung von Finanzierungsentgelten (in erster Linie

Zinsen) zum Gewinn im Zuge der Gewerbesteuerermittlung

ausgeweitet.

- Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wurde die

Eigenkapitalfinanzierung noch stärker als zuvor

diskriminiert. Hinzu kommt die Benachteiligung bei der

Besteuerung von Zinsen für Gesellschafterdarlehen im

Vergleich zu Bankzinsen. Dabei hat die Finanzkrise

gezeigt, wie wichtig eine Stärkung des Eigenkapitals ist.

- Die Familienunternehmer sind steuerlich weiterhin

benachteiligt, wenn sie ihre Gewinne im Unternehmen

belassen, also thesaurieren wollen.

- Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die

Unternehmenssteuerreform für Personengesellschaften in

erster Linie Mehrbelastungen bewirkt, während von der

Senkung des Körperschaftsteuersatzes allein die

Kapitalgesellschaften profitieren und zudem auch die

Thesaurierungsbegünstigung nicht zu der proklamierten

Entlastung führt.

Potenziale zur Steuervereinfachung

Im Rahmen der Studie wurden auch Unternehmensvertreter, Steuerberater und Vertreter der Finanzverwaltung befragt, um die zentralen Problemfelder des deutschen Unternehmenssteuersystems zu identifizieren. Das Ergebnis: Besonders kompliziert und damit reformbedürftig sind die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Geschäfte, die Besteuerung von Personengesellschaften, die so genannte Zinsschranke (die Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen nach sehr komplexen Regeln), und die Erbschaftsteuer.

(Stiftung Familienunternehmen / Redaktion)

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