Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Einkommensteuer

Mit dem deutlichen Anstieg der Selbstanzeigen mit Bezug auf Schweizer Kapitalanlagen nimmt auch die Zahl unvollständiger Selbstanzeigen zu.

Vor allem steuerlich nicht beratene Bürger, die nun ihr Gewissen erleichtern wollen, machen in ihrer Selbstanzeige zunächst unvollständige Angaben zu ihrem im Ausland unbemerkt vom deutschen Fiskus angelegten Kapital. So fehlen in zahlreichen Fällen die erforderlichen Auskünfte über die bisher unversteuert gebliebenen Kapitalerträge. Damit eine Selbstanzeige tatsächlich strafbefreiend wirkt, müssen grundsätzlich folgende Kriterien erfüllt sein:

1. Alle Angaben zur betroffenen Person müssen korrekt sein.

2. Die bisher nicht versteuerten Einnahmen müssen vollständig

erklärt werden.

3. Die Art der Einnahmen (also in diesem Fall "ausländische

Kapitaleinkünfte") muss angegeben werden.

4. Zudem muss sich aus der Selbstanzeige ergeben, wann (nach Jahren

gegliedert) die Einkünfte erzielt wurden.

Wenn wegen des Entdeckungsrisikos die Zeit eilt, die entsprechenden Bankunterlagen aber noch nicht vollständig vorliegen, genügt es, wenn die Steuerhinterziehung dem Finanzamt zunächst angezeigt und um eine angemessene Frist zur Nachholung der genauen Angaben gebeten wird.

Diese bloße Ankündigung einer Selbstanzeige entfaltet jedoch noch keine strafbefreiende Wirkung. Hierzu ist es unbedingt notwendig, dass der Betroffene die bislang nicht versteuerten Zinsen schätzt und diese Zahlen dem Finanzamt bereits in seinem ersten Schreiben übermittelt.

Eine Straffreiheit tritt erst bei vollständiger Zahlung der hinterzogenen Steuern ein. Hierzu legt das Finanzamt eine Frist fest. Die Selbstanzeige bedarf keiner bestimmten Form. Hier genügt ein

einfacher Brief oder eine persönliche Vorsprache beim Finanzamt.

Quelle: Oberfinanzdirektion Koblenz, 25.02.2010

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr gute Verständlich und Ausführliche Antworten auf meine komplizierten Fragen des Niesbrauchs.. "

03.04.2026
"Durch die kompetente, umfangreiche und sehr informative Beratung durch Hr. Hannu Wegner habe ich innerhalb kürzester Zeit eine vollumfängliche Einschätzung sowie hilfreiche Empfehlungen zu meinem Anliegen erhalten. Vielen Dank an dieser Stelle!"

02.04.2026
"Fragestellung wurde vollständig, umfangreich beantwortet und dabei gut strukturiert, relevante Informationen konnten schnell und einfach aufgenommen werden. "

02.04.2026
"Danke an Herrn Wegner, der mich kompetent, ausführlich und schnell unterstützt hat. Ich habe dadurch eine Menge Geld gespart! Danke!"

01.04.2026
"In bestimmten betriebsbedingten steuerlichen Belangen habe ich Herrn Wegner konsultiert. Zum wiederholten Male hat er fachlich ausgezeichnete Beratung und Handlungsempfehlungen gegeben. Auch künftig werde ich mich an ihn wenden. Herzlichen Dank!"

01.04.2026
"Ich kann die Beratung von Hannu Wegner jedem empfehlen. Die Beantwortung meiner Fragen war äußerst professionell, detailliert und klar. Vielen Dank!"

31.03.2026
"Wir haben Herrn Wegner erneut für eine Beratung konsultiert und waren wie bereits beim ersten Mal vollends zufrieden und können Ihn absolut weiterempfehlen!"

31.03.2026
"Hervorragende Untetstützung bei der Erstellung meiner verbindlicher Auskunft"

31.03.2026
"Sehr kompetent und schnell, ausführliche Beantwortung einer komplexen Fragestellung in weniger als 2 h. Velen Dank"

31.03.2026
"Super schnelle und sehr kompetente Beratung zu meinem Immobilien-Anliegen! Auf alle meine Fragen wurde ausführlich und verständlich eingegangen. Klare Empfehlung!"

30.03.2026
"Ich habe Herrn Hannu Wegner als kompetenten Begleiter mit fundiertem Steuerberater-Fachwissen kennengelernt. Alle Fragen – z. B. zur Gewinnerzielungsabsicht (§ 165 AO), zum Totalgewinn, zum Arbeitszimmer sowie zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit – wurden strukturiert, verständlich, fundiert und praxisnah erläutert und in den Gesamtkontext eingeordnet. Meine Sorgen und Nachfragen wurden ernst genommen und ausführlich beantwortet. Meine Aufregung hat sich aufgelöst – ich habe Sicherheit gewonnen, bin nun klar orientiert und weiß genau, was zu tun ist. Ich hätte nicht gedacht, dass Steuerberatung online mit einer zunächst unbekannten Person so gut funktionieren kann – und erlebe: Es funktioniert hervorragend. Die schriftliche Kommunikation ist ausgezeichnet; alles lässt sich in Ruhe nachlesen. Ich fühle mich sehr gut aufgehoben und würde Herrn Wegner jederzeit wieder konsultieren. Vielen Dank für die wertvolle Unterstützung!"

30.03.2026
"Ich kann nur sagen " WOW " und ganz vielen Dank ! Ich war jahrelang selbstständig mit einem kleinen Restaurant und habe viel Geld in einen Steuerberater vor Ort investiert und nicht einmal so eine ausgezeichnete Erklärung und Information erhalten. Vielen lieben Dank. Ich werde Sie auf jeden Fall weiterempfehlen. LG A. S. "

30.03.2026
"sehr schnelle, umfassende und kompetente Einschätzung. Ich durfte H. Wegner bereits zum 2. Mal erleben und er hat (wieder) sehr umfassend, dabei verständlich, schnell und mit konkreten Hilfestellungen beraten Sehrt empfehlenswert"

29.03.2026
"Sehr kompetenter Online-Steuerberater! Die Zusammenarbeit war unkompliziert, effizient und komplett digital. Besonders hilfreich fand ich die 1:1-Anleitung zum Ausfüllen des ELSTER-Formulars – klar erklärt, leicht verständlich und enorm zeitsparend. Auch bei Rückfragen kamen schnelle und präzise Antworten. Klare Empfehlung für alle, die ihre Steuer einfach und stressfrei erledigen möchten."

29.03.2026
"Wir sind mit der Beratung von Herrn Steuerberater Hannu Wegner super zufrieden. Er hat uns für die Umsetzung der Gründung eines Startups wahnsinnig weitergeholfen. Gerade was die umsatzsteuerliche Einordnung auch für internationale Umsätze betrifft, war er uns eine große Hilfe. Seine Antworten waren klar strukturiert und verständlich. Auf mehrere Nachfragen von uns ist er immer wieder eingegangen und hat zeitnah geantwortet. Wir können ihn nur weiter empfehlen."

29.03.2026
"Außergewöhnlich kompetente und ausführliche Beratung Herr Wegner hat unsere komplexe Fragestellung zum internationalen Umsatzsteuerrecht (§3a UStG, Drittlandskunden, Katalogleistungen) mit beeindruckender Tiefe und Präzision beantwortet. Die Erstberatung umfasste bereits alle relevanten Aspekte, und auch auf unsere zahlreichen Rückfragen hat er stets schnell, klar und dogmatisch fundiert geantwortet. Besonders wertvoll war die praxisnahe Aufbereitung: konkrete Mustertexte für Rechnungen, ein detaillierter Zeitplan, und die klare Einordnung unseres Gütezeichens als Katalogleistung – was für uns ein erhebliches Erstattungspotenzial eröffnet hat, das wir ohne diese Beratung nie erkannt hätten. Wer ein komplexes internationales Geschäftsmodell hat und eine fundierte, rechtssichere Einschätzung benötigt, ist bei Herrn Wegner in den besten Händen. Absolute Weiterempfehlung."

28.03.2026
"Alle meine Fragen wurden umfangreich, ausführlich und nachvollziehbar inkl. Verweisen auf einschlägige Gesetze oder Urteile beantwortet. Die Kommunikation war sehr freundlich und direkt. Ich bin 100% zufrieden mit der erhaltenen Beratung."

27.03.2026
"sehr ausführliche und zeitnahe Beratung. Sehr zu empfehlen!"

27.03.2026
"Fantasische und vor allem kompetente Beratung die alle Fragen beantworten konnte. Ich bin nun informiert und weiß welche nächsten Schritte ich machen muss. "

27.03.2026
"sehr kompetentes und schnelles Feedback zu einem Immobilienübertrag !"

26.03.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6337 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77