Verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Modernisierungen
Nach den Kabinettsbeschlüssen zur Energiepolitik sollen Eigentümer Sanierungskosten künftig über zehn Jahre hinweg als Sonderausgaben absetzen können. Gleichzeitig soll die Reform des Baugesetzbuchs Kommunen ermöglichen, Sanierungsgebiete zu Klimaschutzzwecken auszuweisen, innerhalb derer ein Sanierungszwang durchgesetzt werden kann.
Den bestmöglichen Klimaschutz erreiche man laut Initiative Erdgas pro Umwelt (IEU) nicht mit Zwang. Gefordert werde eine Politik, die denjenigen Maßnahmen den Vorzug gibt, die das Klima am effizientesten entlasten. Hierzu sollten auch die Potenziale von Erdgas stärker genutzt werden. Um ein Kilogramm CO2 pro Jahr einzusparen, muss beim Einbau einer modernen Erdgas-Brennwertheizung rund ein Euro investiert werden, bei einer Dämmung liegt der Betrag bei neun Euro.
Jedenfalls sind die verbesserten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Gerade für Rentner- und einkommensschwächere
Eigentümerhaushalte wären aber noch ergänzende Anreize nötig, da sie kaum von der steuerlichen Absetzbarkeit profitieren können. Die Investition von rund 8.000 Euro und eine Amortisation in unter sieben Jahren für einen Erdgas-Brennwerttkessel seien laut IEU auch für diese Haushalte darstellbar.
Bei einer vollständigen Dämmung liegen die vergleichbaren Kosten bei
rund 55.000 Euro und die Amortisationsdauer bei rund 48 Jahren.
(IEU / Redaktion)
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