Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Unternehmer

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass der verbilligte Verkauf eines Grundstücks durch eine GmbH an den Bruder eines Gesellschafters keine freigiebige Zuwendung der Gesellschaft darstellt und dementsprechend keine Schenkungsteuer auslöst.

Der Kläger erwarb gegen Übernahme von Schulden zwei Grundstücke von einer GmbH, deren Gesellschafter sein Bruder war. Das Finanzamt war der Ansicht, dass die Verkehrswerte der Grundstücke höher als die übernommenen Schulden seien und nahm deshalb insoweit eine verdeckte Gewinnausschüttung an. Zugleich ging es davon aus, dass der Kläger eine freigebige Zuwendung von der GmbH erhalten habe und setzte Schenkungsteuer fest. Der Kläger machte demgegenüber geltend, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung nicht zugleich als Schenkung behandelt werden könne.

Gewinnausschüttungen niemals freigiebig

Das Gericht teilte die Auffassung des Klägers und gab der Klage statt (Urteil vom 24.10.2013, Az. 3 K 103/13 Erb). Die GmbH habe dem Kläger nichts zugewendet. Im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Gesellschaftern bzw. diesen nahestehenden Personen könne es neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen lediglich (offene und verdeckte) Gewinnausschüttungen oder Kapitalrückzahlungen geben. Für freigiebige Zuwendungen im Sinne von § 7 ErbStG bleibe kein Raum, da Gewinnausschüttungen nicht freigiebig erfolgten, sondern vielmehr auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhten. Die Richter folgten damit einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 30.01.2013, Az. II R 6/12). Im Hinblick auf die gegenläufigen Verwaltungsanweisungen ließ er die Revision zu, die unter dem Aktenzeichen II R 44/13 anhängig ist.

(FG Münster / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Exzellente und schnelle Beratung mit klaren Handlungsempfehlungen. Auch bei mehreren Rückfragen schnelle und klare Auskunft. "

12.06.2026
"Ausführliche und verständliche Beratung zu steuerlichen Fragestellung rund um das Thema Erbe"

12.06.2026
"Mit der Beratung vom Herrn Wegner bin ich sehr zufrieden. Ich kann ihn nur weiter empfehlen..."

12.06.2026
"Super Beratung zu einem komplexen Steuerthema. Sehr schnelle Antworten, sehr detaillierte Einschätzung und alles sehr verständlich erklärt. Ganz klare Empfehlung!"

12.06.2026
"Sehr kompetente und verständliche Beratung. Herr Wegner hat unseren Sachverhalt schnell erfasst, ausführlich und gut nachvollziehbar erklärt und konkrete Handlungsempfehlungen gegeben. Auch Rückfragen wurden klar und hilfreich beantwortet. Insgesamt lief alles sehr unkompliziert und professionell. Klare Empfehlung."

12.06.2026
"Absolut erstklassige, tiefgehende und extrem schnelle Beratung! Die Zusammenarbeit mit Herrn Wegner war herausragend. Ich fand es unglaublich, wie ausführlich, schnell und vor allem wie oft er mir in kürzester Zeit auf meine detaillierten Rückfragen geantwortet hat. Seine Analysen sind messerscharf, zeichnen sich durch eine beeindruckende Detailtiefe aus und decken auch verborgene Risiken präzise auf. Er trennt sauber zwischen Theorie und steuerstrafrechtlicher Praxis und liefert sofort umsetzbare, pragmatische Lösungen. Wer einen fachlich exzellenten Experten sucht, der einen auch bei hoher Dynamik so engmaschig, geduldig und verlässlich unterstützt, ist hier bestens aufgehoben. Uneingeschränkte Empfehlung!"

11.06.2026
"Ich kann mich den rundum positiven Bewertungen nur anschließen und Herrn Wegner klar empfehlen. Seine Beratung war wahnsinnig schnell, umfangreich, gut strukturiert und vor allem nachvollziehbar. Vielen Dank! - wir werden uns nächstes Jahr mit unseren Unterlagen wieder an Sie wenden."

11.06.2026
"Verständliche Beratung, Sehr intensive Schilderung. Richtige Steuerberater vom Fach."

10.06.2026
"Wir haben eine umfangreiche, verständliche und absolut auf den Punkt gebrachte Beratung von Herrn Hannu Wegner erhalten. Sehr gern kommen wir bei weiteren Fragen wieder auf seine Beratung zurück. Wir können diesen Experten sehr empfehlen!"

10.06.2026
"Herr Wegner hat unseren Fall in einer äußerst beeindruckenden Schnelligkeit und mit empathischer Kompetenz bearbeitet. Was ich damit meine: Als Laie ist das Nachvollziehen von Steuerrechtsangelegenheiten ja wahnsinnig schwierig und Herr Wegner hat obwohl er sehr genau auf zugrunde liegende Gesetze usw. verwiesen hat, immer auch darauf geachtet es möglichst logisch und gut zu erklären. Konkrete Empfehlungen mit Einschätzungen auf Erfolg oder Misserfolg gegeben und vor allem auch die für uns nächsten Schritte sehr gut dargestellt. Auch wenn die Prüfung des Steuerbescheids nicht zu unseren Gunsten (wie erhofft) ausgefallen ist, hat Herr Wegner exzellente Arbeit geleistet und das investierte Geld für diese Prüfung war goldrichtig angelegt und gibt nun Sicherheit. Herzlichen Dank nochmal für Ihre wahnsinnige Schnelligkeit und freundlichen Erklärungen!"

09.06.2026
"Sehr geehrter Herr Wegner, ich möchte mich sehr herzlich für die exzellente und umfangreiche Analyse bei Ihnen bedanken, diese ist von riesigem Wert für mich, da ich mich hinsichtlich des Sachverhalts sehr unsicher hinsichtlich der Versteuerung war. Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute."

08.06.2026
"Ausgezeichnete, sehr detaillierte und verständliche Beratung. Herr Wegner ist konkret auf meine Situation eingegangen und hat nicht nur allgemein geantwortet, sondern die steuerlichen Konsequenzen Schritt für Schritt nachvollziehbar erklärt. Besonders hilfreich war die klare Einordnung der estnischen OÜ im Verhältnis zu einem Deutschland-first-Start sowie die spätere Erläuterung zum möglichen Ungarn-Szenario. Die Beratung hat mir eine klare Entscheidungsgrundlage gegeben und war aus meiner Sicht den Preis wert. Ich werde mich bei zukünftigen steuerlichen Fragen gerne wieder an Herrn Wegner wenden."

08.06.2026
"Eine sehr schnelle und ausführliche Antwort zu meiner steuerrechtlichen Frage erhalten. Die Rückmeldung war sehr gut struktriert und aufgebaut und auch in einer Sprache vormuliert, die besonders für Laien sehr gut nachvollziehbar war. Eine absolute Empfehlung!"

07.06.2026
"Sehr gute, umfassende und verständliche Beratung. Vielen Dank!"

07.06.2026
"Exzellente und detailliert Beratung auf höchstem Niveau. Bin sehr zufrieden. Ich kann Herr Wegner bestens weiterempfehlen. Herzlichen Dank. "

07.06.2026
"Sehr gute, ausführliche und weitreichende Beratung."

04.06.2026
"Herr Wegner hat mich ausführlich beraten und mit dem Musterschreiben hat das Finanzamt direkt reagiert. "

04.06.2026
"Hervorragende, verständliche Beratung mit klaren Hinweisen und nachvollziehbaren Handlungsanweisungen. Vielen Dank!"

03.06.2026
"Schnelle gut verständliche Antwort, die alle Aspekte brücksichtigt hat. TOP Berater"

02.06.2026
"Ich hab mich an Herrn Wegner gewandt, um eine steuerliche Einordnung zu einem Grundstücksprojekt zu bekommen und war wirklich extrem positiv überrascht über die Qualität, den Umfang sowie die Konkretheit der steuerlichen Beratung. Herr Wegner hat alle meine Fragen klar und verständlich beantwortet und dabei auch den notwendigen fachlichen Tiefgang erläutert und für mich eingeordnet. Selbst die diversen Rückfragen im Anschluss an das eigentliche Beratungsdossier wurden äußerst schnell, verlässlich und umfassend beantwortet. Nach zwei eher enttäuschend verlaufenen Vor-Ort-Beratungsterminen bei Steuerberatern bin ich wirklich überaus zufrieden mit der Beratung auf dieser Plattform. Vielen Dank! 5 von 5 Sternen sind absolut gerechtfertigt!"

01.06.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6465 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77