Vereinfachte Spendennachweise bei Unterstützung von Taifun-Opfern
Durch den Taifun "Haiyan" sind auf den Philippinen beträchtliche Schäden entstanden. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder unterliegen die zur Unterstützung der Opfer des Taifuns "Haiyan" auf den Philippinen getätigten Spenden der vereinfachten Nachweispflicht. Diese Vereinfachung gilt vom 9. November 2013 bis 31. März 2014.
Die Vereinfachung betrifft die steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen, die Zuwendungen an Geschäftspartner und Arbeitslohnspenden.
Für alle offiziellen Sonderspendenkonten gilt ohne betragsmäßige Beschränkung der vereinfachte Zuwendungsnachweis, das heißt, als Nachweis genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z. B. Kontoauszug) eines Kreditinstitutes oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking.
(BMF / Redaktion)