Verkauf einer Internet-Domain ist steuerfrei
Das Finanzgericht Köln hatte kürzlich einen Fall zu entscheiden, in dem ein Mann 1999 bei der DENIC eine Internet-Domain registrierte und diese 2001 für 15.000 DM verkaufte. Das Finanzamt sah hierin eine zu besteuernde sonstige Leistung. Denn er habe gegen Zahlung eines Entgelts auf seine Nutzungsmöglichkeit der Domain verzichtet. Dieser Ansicht folgte das Finanzgericht nicht. Eine sonstige Leistung setze voraus, dass der Kläger aus einem eigenen Recht die Domain fortlaufend überlasse. Nach den Vertragsbedingungen der DENIC bedürfe die Übertragung einer Domain jedoch der Kündigung des bisherigen Registrierungsvertrags. Damit habe der Kläger sein Recht an der Domain endgültig verloren.
Der Erlös aus dem Verkauf einer Internet-Domain unterliegt damit nicht der Einkommensteuer, wenn der Verkauf außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt und der Verkäufer nicht gewerblich handelt.
Quelle: Finanzgericht Köln vom 17.05.2010
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