Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

0900/1000 2770 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Einkommensteuer Arbeitnehmer

Ein Flugzeugmechaniker begehrte den Abzug von Kosten für den Lehrgang zum Verkehrsflugzeugführer als Werbungskosten. Das Finanzamt ließ die Aufwendungen jedoch nur begrenzt auf 4.000 Euro zum Sonderausgabenabzug zu. Der auf 0 Euro lautende Einkommensteuerbescheid für 2008 wurde letztlich bestandskräftig. Am 12.12.2011 gab der Kläger eine Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auf den 31.12.2008 ab und erklärte vorweggenommene Werbungskosten für die Ausbildung zum Verkehrspiloten in Höhe von rund 26.000 Euro. Das Finanzamt lehnte die Verlustfeststellung ab und berief sich auf die im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 eingeführte Neuregelung, die eine inhaltliche Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid bewirke.

Rückwirkende Neuregelung des Verlustabzugs verfassungskonform

Das Finanzgericht hat diesen Standpunkt geteilt (FG Düsseldorf, Gerichtsbescheid 13 K 329/13 vom 06.01.2014). Nach der gesetzlichen Neuregelung seien die Besteuerungsgrundlagen so zu berücksichtigen, wie sie der Einkommensteuerfestsetzung zugrunde liegen. Sie gelte erstmals für Verluste, für die - wie im Streitfall - nach dem 13.12.2010 eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs abgegeben werde. Eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung sei damit nicht verbunden, da es jedenfalls an einer schützenswerten Vertrauensgrundlage fehle. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Neuregelung sei die Einkommensteuerfestsetzung noch nicht bestandskräftig gewesen, so dass es der Kläger selbst in der Hand gehabt habe, die für die Verlustfeststellung erforderliche Änderung der im Einkommensteuerbescheid zu Grunde gelegten Besteuerungsgrundlagen herbeizuführen. Im Übrigen wäre eine Rückwirkung unter dem Aspekt der Festschreibung einer vormals herrschenden Rechtspraxis auch als gerechtfertigt anzusehen.

 

(FG Düsseldorf / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Bernd Thomas
Bernd Thomas
Steuerberater

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Vielen Dank!"

11.12.2023
"Perfekt, vielen Dank!!!"

10.12.2023
"TOP!"

07.12.2023
"Indeed friendly, fast and reliable. I received a consultation in English, everything went well and I am satisfied with the result."

07.12.2023
"Sehr gute Stellungnahme zu einem komplexen Thema. Schnelle Bearbeitung und sehr professionelle Aufbereitung! "

06.12.2023
"Super!"

06.12.2023
"Alle Fragen beantwortet, danke"

05.12.2023
"Sehr schnelle, umfangreiche und fachlich fundierte Bearbeitung meiner Fragestellung."

04.12.2023
"Super schnell und sehr kompetent, gerne wieder!!!"

04.12.2023
"Herr Thomas hat durch seine präzisen und eindeutigen Antworte unsere volle Zufriedenheit getroffen. Die Bewertung mit 5 Sternen ist berechtigt."

04.12.2023
"kompetente ausfuehrliche und trotzdem zeitlich schnelle Bearbeitung. Sogar am Wochenende"

04.12.2023
"Sehr kompetente, zielorientierte und hilfreiche Beratung. Ich werde gerne bei anderer Gelegenheit wieder auf Sie zurückkommen. Vielen Dank M. S."

04.12.2023
"Mein Anliegen wurde schnell und kompetent von Herrn Thomas beantwortet. Wenn ich mich im Detail mit der Antwort auseinandersetze werde ich mich eventuell mit Rückfragen an Herrn Thomas wenden."

04.12.2023
"Vielen Dank."

03.12.2023
"Sehr kompetent!!!Vielen Dank!!! Gerne wieder!!!"

02.12.2023
"Sehr freundlich, hilfsbereit und kompetent! Besten Dank! "

30.11.2023
"Herr Thomas ist extrem schnell, sehr kompetent und erklärt alles sehr verständlich! Bester Steuerberater den es gibt! Vielen Dank!"

30.11.2023
"Gute und schnelle Beratung "

29.11.2023
"Schnell, die konkrete Frage wurde gut verständlich und vollständig beantwortet. Gefühlt etwas teuer für die Frage."

29.11.2023
"Herr Pressler hat mich sehr umfassend und genau beraten. Herzlichen Dank für die freundliche Interaktion."

28.11.2023
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5292 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 2770