Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

0900/1000 277 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Einkommensteuer Arbeitnehmer

Ein Flugzeugmechaniker begehrte den Abzug von Kosten für den Lehrgang zum Verkehrsflugzeugführer als Werbungskosten. Das Finanzamt ließ die Aufwendungen jedoch nur begrenzt auf 4.000 Euro zum Sonderausgabenabzug zu. Der auf 0 Euro lautende Einkommensteuerbescheid für 2008 wurde letztlich bestandskräftig. Am 12.12.2011 gab der Kläger eine Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auf den 31.12.2008 ab und erklärte vorweggenommene Werbungskosten für die Ausbildung zum Verkehrspiloten in Höhe von rund 26.000 Euro. Das Finanzamt lehnte die Verlustfeststellung ab und berief sich auf die im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 eingeführte Neuregelung, die eine inhaltliche Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid bewirke.

Rückwirkende Neuregelung des Verlustabzugs verfassungskonform

Das Finanzgericht hat diesen Standpunkt geteilt (FG Düsseldorf, Gerichtsbescheid 13 K 329/13 vom 06.01.2014). Nach der gesetzlichen Neuregelung seien die Besteuerungsgrundlagen so zu berücksichtigen, wie sie der Einkommensteuerfestsetzung zugrunde liegen. Sie gelte erstmals für Verluste, für die - wie im Streitfall - nach dem 13.12.2010 eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs abgegeben werde. Eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung sei damit nicht verbunden, da es jedenfalls an einer schützenswerten Vertrauensgrundlage fehle. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Neuregelung sei die Einkommensteuerfestsetzung noch nicht bestandskräftig gewesen, so dass es der Kläger selbst in der Hand gehabt habe, die für die Verlustfeststellung erforderliche Änderung der im Einkommensteuerbescheid zu Grunde gelegten Besteuerungsgrundlagen herbeizuführen. Im Übrigen wäre eine Rückwirkung unter dem Aspekt der Festschreibung einer vormals herrschenden Rechtspraxis auch als gerechtfertigt anzusehen.

 

(FG Düsseldorf / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Von Herrn Keese habe ich eine sofortige und umfangreiche Beratung erhalten. Die Kommunikation war sehr nett. Volle Empfehlung von meiner Seite! Vielen Dank!"

10.12.2024
"Hat mir sehr weitergeholfen!"

10.12.2024
"Ein Name steht für Qualität - fundiert - gegliedert - verständlich - umfassend - zeitnah - mit einem Wort: Perfekt !!! Nur eines ist schade, daß das Zifferblatt der Uhr von Hr. Wegner auch nur 24 Stdn zählt - sonst könnte er noch mehr Ratsuchenden helfen. Aber für ihn ist es gut - und damit ist es gut - vielen Dank !"

08.12.2024
"Alles top gelaufen. Gerne wieder."

06.12.2024
"Die Antworten kamen schnell und waren auf den Punkt gebracht. Vielen Dank. Jederzeit gerne wieder."

06.12.2024
"Super, vielen herzlichen Dank!!!"

05.12.2024
"Innerhalb sehr kurzer Zeit erhielt ich eine verständlich formulierte, konkrete und präzise auf jede meiner Fragen eingehende Antwort zu einer sehr spezifischen Thematik. Die Antwort hilft mir bei der Einschätzung der Situation und beim weiteren Vorgehen sehr weiter, so dass ich Herrn Dr. Lorenz als Experten besten Gewissens weiterempfehlen kann."

03.12.2024
"Schnelle und professionelle Antwort."

02.12.2024
"Alles bestens. Ich kann Herrn Golz mit gutem Gewissen weiterempfehlen. "

30.11.2024
"Immer wieder eine sehr Gute Beratung :-)"

29.11.2024
"Schnell und kompetent zum Problem beraten. Vielen Dank."

29.11.2024
"Schnell und kompetent geantwortet. Vielen Dank!"

23.11.2024
"Sehr, sehr gute , für den Laien nachvollziehbare, Bearbeitung bzw. Beantwortung meines Anliegens. sehr zeitnahe Beantwortung! Aus vollster Überzeugung weiter zu empfehlen ! "

22.11.2024
"Eine sehr umfassende und gut verständliche Beratung. Auch Nachfragen wurden zu meiner vollen Zufriedenheit beantwortet. Ist vollumfänglich weiterzuempfehlen."

22.11.2024
"Ich konnte mir zu komplexen Fragen der umsatzsteuerlichen Behandlung im grenzüberschreitenden Warenverkehr eine fundierte Zweitmeinung einholen. Diese Unterstützung hat mir sehr geholfen, die richtigen Entscheidungen für mich zu treffen."

21.11.2024
" Schnelle und Kompetente Beratung. "

20.11.2024
"Sehr schnelle und gut formulierte Auskunft sowie zwei Rückfragen beantwortet. Danke!"

19.11.2024
"Danke, Alles schnell und wie gewünscht."

16.11.2024
"Exzellente Beratung, höchstzufrieden, vielen herzlichen Dank!!!"

16.11.2024
"Herr Thomas ist ein sehr kompetenter und professioneller Steuerberater. Schnell und unkompliziert, definitiv weiterzuempfehlen"

13.11.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5630 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 277