Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Berufungsurteil vom 26.11.2012 - 9 LB 51/12 - entschieden, dass ein Vermieter von Wohnmobilen, die von den Mieterinnen zur Prostitution genutzt worden waren, nicht zur Vergnügungssteuer herangezogen werden konnte.

Gegenstand des Verfahrens war ein Vergnügungssteuerbescheid der Stadt Soltau für den Zeitraum vom 15. Mai bis zum 31. Dezember 2009. Dieser Bescheid war an den Vermieter von fünf Wohnmobilen adressiert, die an den Autobahnauffahrten Soltau-Ost und Soltau-Süd aufgestellt und mit Aufklebern gekennzeichnet waren, die auf das Angebot der Prostitution hinwiesen ("Love-Mobile"). Der Kläger hatte bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht geltend gemacht, dass nicht er als Vermieter, sondern allein die Mieterinnen zur Vergnügungssteuer herangezogen werden könnten; außerdem sei die in der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Soltau geregelte Besteuerung des Angebots von sexuellen Handlungen gegen Entgelt verfassungswidrig. Das Verwaltungsgericht hatte den Vergnügungssteuerbescheid als rechtmäßig angesehen und die Klage abgewiesen. Der 9. Senat hatte die Berufung auf Antrag des Klägers zugelassen.

Im Berufungsverfahren hat der 9. Senat nun das Urteil des Verwaltungsgerichts geändert und den streitigen Vergnügungssteuerbescheid aufgehoben, weil er diesen aus mehreren Gründen als rechtswidrig angesehen hat: Der angefochtene Bescheid verstößt gegen Verfahrensvorschriften, da der Kläger vor dem Erlass des Steuerbescheides nicht angehört und nicht zur Abgabe von Steuererklärungen aufgefordert worden ist. Zudem ist der Bescheid inhaltlich zu unbestimmt, weil der Steuerbetrag pauschal für einen Zeitraum von siebeneinhalb Monaten festgesetzt worden ist, obwohl nach der Vergnügungssteuersatzung separate Steuerfestsetzungen für jeden einzelnen Kalendermonat erforderlich gewesen wären. Außerdem war zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides für die Monate November und Dezember 2009 die Steuerschuld noch nicht entstanden. Ferner hat der 9. Senat die Heranziehung des Klägers zur Vergnügungssteuer auch in der Sache als rechtswidrig angesehen. Der Kläger hätte nach der Satzung der Beklagten nur als Steuerschuldner in Anspruch genommen werden dürfen, wenn er Unternehmer der Veranstaltung oder Besitzer der Wohnmobile gewesen wäre. Beides hat der 9. Senat verneint; Veranstalter und Besitzer der Wohnmobile während der Mietzeit waren nur die Prostituierten.

(Nds OVG / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Nachdem ich mich an Herrn Hannu Wegner gewandt hatte, erhielt ich eine schnelle, detaillierte, präzise und absolut professionelle Antwort. Ich war mir nicht sicher, aber es hat sich gelohnt, denn es war eine gute Entscheidung. Das werde ich bei zukünftigen Anfragen definitiv berücksichtigen. Vielen Dank."

24.01.2026
"vielen dank sehr ausführliche und gründliche Auflösung des Steuersachverhaltes"

24.01.2026
"Sehr umfassende und strukturierte Erklärungen (nicht immer einfach für einen Laien zu verstehen, aber das liegt wohl eher am dt. Steuergesetz) schnelle Reaktionszeit. Hätte mir ein kurzes Abstimmungsgespäch am Telefon gewünscht, aber dies gibt wohl der hinterlegte Prozess nicht her. Im Ganzen war ich sehr zufrieden "

23.01.2026
"vielen dank für die strukturelle gliederung und den überblick. sehr hilfreich."

22.01.2026
"Meine Fragen wurden sehr ausführlich und gut verständlich beantwortet und auch sich aus der Antwort ergebende neue Themenbereiche direkt mit erläutert. Alles wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit geklärt. Vielen Dank auch für die sehr schnelle Bearbeitung. "

22.01.2026
"sehr ausführliche Antwort und auch verständlich erklärt"

21.01.2026
"es erfolgte eine sehr ausführliche und gründliche beratung. toll. vielen dank."

21.01.2026
"Ausgesprochen gute Beratung!"

21.01.2026
"Sehr solide Beratung. Ich bleibe definitiv! "

21.01.2026
"Herr Lorenz hat uns öfter beraten.Wir sind sehr zufrieden Mit einfachen Worten und Vorschlägen half er uns diesmal dabei Einspruch gegen das Ergebnis der Steuererklärung einzulegen. Gerne immer wiede sehr zum empfehlen."

20.01.2026
"Auf jeden Fall fünf Sterne, aber ich warte noch auf die Antwort von Herrn Wegner zu meiner letzten Frage."

20.01.2026
"Bin mit der Beratung sehr zufrieden. Es wurde sehr umfangreich auf meine Fragen eingegangen und auch gut verständlich beantwortet. Ich nutze dieses Portal gerne wieder. "

20.01.2026
"Schnelle, verständliche und effiziente Beratung."

20.01.2026
"Sehr gute und Verstaendliche Beratung. Fuer meine Unternehmensgruendung eine sehr detaillierte Bewertung/Empfehlung. Sehr zu empfehlen!"

19.01.2026
"Wieder eine sehr ausführliche und kompetente Beratung, die mir sehr weitergeholfen hat. Vielen Dank."

15.01.2026
"Danke für die ausführliche u verständliche Beratung "

14.01.2026
"Er hat meine Fragen sehr schnell und verständlich beantwortet. Vielen Dank! "

14.01.2026
"Ich wurde sehr eingehend, kompetent und genau beraten. Jetzt weiß ich ganz genau, wie ich weitermachen soll. Vielen Dank, das werde ich gerne immer wieder in Anspruch nehmen."

13.01.2026
"Inhaltlich starke Beratung und sehr schnell Rückmledung. Ich bin begeistert! Endlich konnte mir jemand weiterhelfen mit meinen steuerlichen Fragen. :-)"

13.01.2026
"Herr Wegner hat mich sehr ausführlich und verständlich beraten. Er ist individuell und konkret auf die Problemstellung eingegangen und hat auch die jeweiligen Gesetzesstellen genannt, so dass ich im "Ernstfall" darauf Bezug nehmen kann. Herr Wegner hat mir auch konkrete Handlungsempfehlungen gegeben. Ich kann Herrn Wegner ohne Einschränkungen wärmstens empfehlen!"

12.01.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6190 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77