Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Vater eines in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebrachten Kindes den Kostenbeitrag für diese Unterbringung nicht durch einen Steuerklassenwechsel reduzieren kann, wenn dieser als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist.

Der Sohn des Klägers war wegen einer seelischen Behinderung vollstationär in einer speziellen Jugendhilfeeinrichtung aufgenommen (mtl. Kosten etwa 6 500 ). Daraufhin setzte das Jugendamt der beklagten Stadt nach Ermittlung des in den vergangenen zwölf Monaten von dem Kläger erzielten Durchschnittseinkommens einen monatlichen Kostenbeitrag in Höhe von 635 fest. Für die Bemessung des Kostenbeitrags ist nach § 93 SGB VIII* das um Belastungen, insbesondere gezahlte Steuern, bereinigte Nettoeinkommen maßgeblich. Damals hatte der Kläger die Steuerklasse III und seine in geringem Umfang erwerbstätige Ehefrau die Steuerklasse V. Sie wurde auf Grund ihrer geringen Einkünfte nicht zu einem Kostenbeitrag herangezogen.

Der Kläger beantragte eine Reduzierung des Kostenbeitrags unter Berufung auf sein gesunkenes Nettoeinkommen. Das Jugendamt stellte fest, dass das vom Kläger bezogene Bruttogehalt sich nicht verringert habe, sondern leicht angestiegen sei. Hingegen sei der (vorläufige) Steuerabzug des Klägers um etwa 900 angestiegen, weil der Kläger freiwillig in die Steuerklasse V und seine Ehefrau in die Steuerklasse III gewechselt seien. Die Beklagte lehnte den Herabsetzungsantrag des Klägers ab, weil der Steuerklassenwechsel nur zum Zweck der Kostenbeitragsminderung erfolgt sei.

Während das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen hat, hat das Oberverwaltungsgericht der Berufung des Klägers u.a. mit Hinweis darauf stattgegeben, dass die Berechnung des Kostenbeitrags auf der Grundlage des monatlichen Durchschnittseinkommens zu beanstanden sei. Außerdem sei der hier vorgenommene Steuerklassenwechsel jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich und mangels grob unbilligen Ergebnisses auch nicht rechtsmissbräuchlich.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die Durchschnittsberechnung ist nicht zu beanstanden. Dem Oberverwaltungsgericht ist auch nicht darin zu folgen, dass die durch den Wechsel der Steuerklasse hervorgerufene Verringerung des Nettoeinkommens zwingend zu einer Herabsetzung des Kostenbeitrags führt. Die Ausübung des dem Bürger generell zustehenden Steuerklassenwahlrechts kann im Einzelfall nach dem Grundsatz von Treu und Glauben rechtsmissbräuchlich sein, wenn dafür keine schutzwürdigen Gründe vorliegen und deshalb anzunehmen ist, dass der Steuerklassenwechsel vorwiegend zur Schmälerung des dem Jugendhilfeträger zustehenden Kostenbeitrags erfolgt ist. In diesem Fall ist die Minderung des Nettoeinkommens bei der Bemessung des Kostenbeitrags zu vernachlässigen. Ob die tatsächlichen Voraussetzungen eines Rechtsmissbrauchs hier vorliegen, wird das Oberverwaltungsgericht bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung der Streitsache zu prüfen haben.

BVerwG 5 C 22.11 - Urteil vom 11. Oktober 2012

(BVerwG / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr schnelle, detaillierte und vor allem klare Antwort. Sehr hilfreich!"

24.06.2026
"Sehr umfangreiche und fachkundige Auskunft. Es wurden alle Fragen beantwortet und die Erwartungen übertroffen."

23.06.2026
"⭐⭐⭐⭐⭐ 5/5 Sterne Herr Hannu Wegner hat mich in einer komplexen steuerlichen Fragestellung rund um den Erwerb einer Immobilie, die Nutzung durch Familienangehörige sowie grenzüberschreitende steuerliche Aspekte zwischen Deutschland und den USA beraten. Besonders beeindruckt hat mich die außergewöhnliche fachliche Tiefe seiner Analyse. Herr Wegner hat nicht nur einzelne Fragen beantwortet, sondern den gesamten Sachverhalt umfassend betrachtet und dabei verschiedene steuerliche, rechtliche und praktische Lösungswege aufgezeigt. Seine Stellungnahmen waren klar strukturiert, verständlich formuliert und gleichzeitig fachlich fundiert. Besonders wertvoll fand ich, dass er nicht nur Risiken aufgezeigt hat, sondern stets konkrete und konstruktive Lösungsvorschläge unterbreitet hat. Dadurch konnte ich die jeweiligen Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Gestaltungsvarianten sehr gut nachvollziehen. Hervorheben möchte ich außerdem seine Fähigkeit, komplexe steuerrechtliche Zusammenhänge verständlich zu erklären und dabei die langfristigen Auswirkungen verschiedener Entscheidungen im Blick zu behalten. Seine Empfehlungen waren praxisnah, nachvollziehbar und auf meine persönliche Situation zugeschnitten. Gerade bei anspruchsvollen Themen wie Schenkungsteuer, Immobilienbesitz innerhalb der Familie, Wohnsitzfragen und internationalen Steueraspekten habe ich mich jederzeit hervorragend beraten gefühlt. Ich würde Herrn Wegner aufgrund seiner hohen fachlichen Kompetenz, seiner sorgfältigen Arbeitsweise und seiner lösungsorientierten Beratung jederzeit wieder beauftragen und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für die ausgezeichnete Unterstützung."

23.06.2026
"tolle und sehr ausführliche Beratung "

22.06.2026
"Eine ganz hervorragende Beratung. Durchgehend außergewöhnlich gut strukturiert, inhaltlich auf den Punkt und gleichermaßen trotz Umfang und Detailreichtum sehr verständlich. Zudem wurde auf meine Rückfragen/Ergänzungen ausnahmslos sehr schnell, dezidiert und ausführlich eingegangen und außerdem weitergehende, ursprünglich gar nicht angefragte, aber relevante Sachverhalte proaktiv mitbeantwortet. Desweiteren wurden benötigte Schriftstücke inhaltlich verwendungsfertig vorbereitet. Kurzum: das war eine Beratungsleistung, wie man sie sich nur wünschen kann und wie ich sie in dieser Qualität lange oder vielleicht sogar noch gar nicht erhalten habe. Vielen Dank!!"

22.06.2026
"Herr Wegner hat meine Anfrage rund um die steuerliche Behandlung von Amazon-Vine-Einkünften außergewöhnlich gründlich beantwortet. Statt einer pauschalen Auskunft hat er meine eingereichten Unterlagen vollständig ausgewertet, die einschlägigen Paragrafen am Normtext geprüft und beide Kernfragen klar und nachvollziehbar beantwortet. Besonders geschätzt habe ich, dass er nicht nur die für mich günstige Einordnung erläutert, sondern auch ehrlich auf die Schwachstellen und möglichen Streitpunkte hingewiesen hat – das schafft Vertrauen. Dazu kamen praktische Hinweise zur konkreten Umsetzung in ELSTER, die mir die eigenständige Erledigung deutlich erleichtern. Schnelle Bearbeitung, klare Struktur, fundierte Begründung. Uneingeschränkte Empfehlung."

21.06.2026
"Vielen, vielen Dank für die schnelle, übersichtliche, klare und kompetente Beratung lieber Herr Wegner...ich würde- wenn nötig ende 2027 noch mal auf Sie zukommen und wünsche Ihnen ein wunderbares WE"

21.06.2026
"schnell und kompeent"

20.06.2026
"Herr Wegner ist fachkompetent und professionell. Er versteht die Zusammenhänge sehr genau welche in der Beratung wesentlich sind. Die Beratung (Text) ist ausführlich, sachlich und gut verständlich. Wir hatten mehrere Iterationen ohne Aufpreis. Ich plane Herrn Wegner weiterhin zu konsultieren. "

19.06.2026
"Vielen Dank für das erneute Gespräch zur Klärung weniger Rückfragen!"

18.06.2026
"Sehr umfassende und verständliche Beratung. Große Fachkenntnis sowie schnelle Bearbeitung. Danke schön. "

17.06.2026
"Sehr angenehmes Chatgespräch. All meine Fragen wurden schnell und zügig beantwortet und für Laien gut-verständlich erklärt. Am Ende erfolgte nochmal eine Zusammenfassung aller besprochenen Punkte! Gerne wieder!"

17.06.2026
"Exzellente und schnelle Beratung mit klaren Handlungsempfehlungen. Auch bei mehreren Rückfragen schnelle und klare Auskunft. "

12.06.2026
"Ausführliche und verständliche Beratung zu steuerlichen Fragestellung rund um das Thema Erbe"

12.06.2026
"Mit der Beratung vom Herrn Wegner bin ich sehr zufrieden. Ich kann ihn nur weiter empfehlen..."

12.06.2026
"Super Beratung zu einem komplexen Steuerthema. Sehr schnelle Antworten, sehr detaillierte Einschätzung und alles sehr verständlich erklärt. Ganz klare Empfehlung!"

12.06.2026
"Sehr kompetente und verständliche Beratung. Herr Wegner hat unseren Sachverhalt schnell erfasst, ausführlich und gut nachvollziehbar erklärt und konkrete Handlungsempfehlungen gegeben. Auch Rückfragen wurden klar und hilfreich beantwortet. Insgesamt lief alles sehr unkompliziert und professionell. Klare Empfehlung."

12.06.2026
"Absolut erstklassige, tiefgehende und extrem schnelle Beratung! Die Zusammenarbeit mit Herrn Wegner war herausragend. Ich fand es unglaublich, wie ausführlich, schnell und vor allem wie oft er mir in kürzester Zeit auf meine detaillierten Rückfragen geantwortet hat. Seine Analysen sind messerscharf, zeichnen sich durch eine beeindruckende Detailtiefe aus und decken auch verborgene Risiken präzise auf. Er trennt sauber zwischen Theorie und steuerstrafrechtlicher Praxis und liefert sofort umsetzbare, pragmatische Lösungen. Wer einen fachlich exzellenten Experten sucht, der einen auch bei hoher Dynamik so engmaschig, geduldig und verlässlich unterstützt, ist hier bestens aufgehoben. Uneingeschränkte Empfehlung!"

11.06.2026
"Ich kann mich den rundum positiven Bewertungen nur anschließen und Herrn Wegner klar empfehlen. Seine Beratung war wahnsinnig schnell, umfangreich, gut strukturiert und vor allem nachvollziehbar. Vielen Dank! - wir werden uns nächstes Jahr mit unseren Unterlagen wieder an Sie wenden."

11.06.2026
"Verständliche Beratung, Sehr intensive Schilderung. Richtige Steuerberater vom Fach."

10.06.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6478 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77