Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Vater eines in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebrachten Kindes den Kostenbeitrag für diese Unterbringung nicht durch einen Steuerklassenwechsel reduzieren kann, wenn dieser als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist.

Der Sohn des Klägers war wegen einer seelischen Behinderung vollstationär in einer speziellen Jugendhilfeeinrichtung aufgenommen (mtl. Kosten etwa 6 500 ). Daraufhin setzte das Jugendamt der beklagten Stadt nach Ermittlung des in den vergangenen zwölf Monaten von dem Kläger erzielten Durchschnittseinkommens einen monatlichen Kostenbeitrag in Höhe von 635 fest. Für die Bemessung des Kostenbeitrags ist nach § 93 SGB VIII* das um Belastungen, insbesondere gezahlte Steuern, bereinigte Nettoeinkommen maßgeblich. Damals hatte der Kläger die Steuerklasse III und seine in geringem Umfang erwerbstätige Ehefrau die Steuerklasse V. Sie wurde auf Grund ihrer geringen Einkünfte nicht zu einem Kostenbeitrag herangezogen.

Der Kläger beantragte eine Reduzierung des Kostenbeitrags unter Berufung auf sein gesunkenes Nettoeinkommen. Das Jugendamt stellte fest, dass das vom Kläger bezogene Bruttogehalt sich nicht verringert habe, sondern leicht angestiegen sei. Hingegen sei der (vorläufige) Steuerabzug des Klägers um etwa 900 angestiegen, weil der Kläger freiwillig in die Steuerklasse V und seine Ehefrau in die Steuerklasse III gewechselt seien. Die Beklagte lehnte den Herabsetzungsantrag des Klägers ab, weil der Steuerklassenwechsel nur zum Zweck der Kostenbeitragsminderung erfolgt sei.

Während das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen hat, hat das Oberverwaltungsgericht der Berufung des Klägers u.a. mit Hinweis darauf stattgegeben, dass die Berechnung des Kostenbeitrags auf der Grundlage des monatlichen Durchschnittseinkommens zu beanstanden sei. Außerdem sei der hier vorgenommene Steuerklassenwechsel jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich und mangels grob unbilligen Ergebnisses auch nicht rechtsmissbräuchlich.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die Durchschnittsberechnung ist nicht zu beanstanden. Dem Oberverwaltungsgericht ist auch nicht darin zu folgen, dass die durch den Wechsel der Steuerklasse hervorgerufene Verringerung des Nettoeinkommens zwingend zu einer Herabsetzung des Kostenbeitrags führt. Die Ausübung des dem Bürger generell zustehenden Steuerklassenwahlrechts kann im Einzelfall nach dem Grundsatz von Treu und Glauben rechtsmissbräuchlich sein, wenn dafür keine schutzwürdigen Gründe vorliegen und deshalb anzunehmen ist, dass der Steuerklassenwechsel vorwiegend zur Schmälerung des dem Jugendhilfeträger zustehenden Kostenbeitrags erfolgt ist. In diesem Fall ist die Minderung des Nettoeinkommens bei der Bemessung des Kostenbeitrags zu vernachlässigen. Ob die tatsächlichen Voraussetzungen eines Rechtsmissbrauchs hier vorliegen, wird das Oberverwaltungsgericht bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung der Streitsache zu prüfen haben.

BVerwG 5 C 22.11 - Urteil vom 11. Oktober 2012

(BVerwG / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr kompetente und professionelle Beratung Ich bin mit der Beratung von Herrn Wegner sehr zufrieden. Die Ausführungen waren äußerst gründlich, klar und verständlich. Besonders positiv fand ich die strukturierte Darstellung der relevanten Punkte und die konkreten Hinweise zu den nächsten Schritten. Herr Wegner hat sich viel Zeit genommen, alle Fragen ausführlich zu beantworten, und die Beratung war sowohl fachlich kompetent als auch sehr professionell. Vielen Dank für die hervorragende Beratung. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen."

19.08.2026
"Absolut herausragend! Die fachliche Expertise ist auf höchstem Niveau. Die Bearbeitungszeit war unglaublich schnell und Rückfragen wurden verständlich beantwortet. Vielen Dank für diese erstklassige Unterstützung!"

19.08.2026
"sehr, sehr gute und sehr ausführliche Beratung"

19.08.2026
"Die Kommunikation mit Herrn Wegner war hervorragend. Seine Beratung war sehr umfangreich und detailliert, dabei aber stets verständlich und gut nachvollziehbar. Er hat sich die Zeit genommen, jeden relevanten Aspekt in seiner Antwort zu berücksichtigen. Besonders gefreut habe ich mich über den Kommunikationsvorschlag und die Argumentationsstruktur, die Herr Wegner bereits proaktiv zur Verfügung gestellt hat und die ich direkt an den Beteiligten meines Steuerthemas weiterleiten konnte. Dadurch ließ sich das Steuerthema wesentlich einfacher und effizienter besprechen. Vielen Dank und gerne wieder!"

18.08.2026
"Superschnelle, sprachlich klar und verständlich formulierte, abgewogene und umfassende Expertise, mitsamt Empfehlungen für die nächsten Schritte und mögliche Konsequenzen - für mich eine sehr wertvolle und kompetente Beratung. Vielen Dank!"

18.08.2026
"Ich kann Herrn Wegner vollumfänglich empfehlen. Ich habe noch nie eine auf allen wichtigen Ebenen so herausragende Beratung erfahren. Herr Wegner hat den Kern meines Anliegens nicht nur blitzschnell erfasst, er hat nachvollziehbar dargelegte und umfangreich begründete Lösungsvorschläge erarbeitet, war dabei sehr zuvorkommend und geduldig in der Kommunikation und hat mich großzügig zu Nebenfragen beraten. Einfach nur toll. Vielen Dank!"

17.08.2026
"Vielen Dank! Super Service."

14.08.2026
"Eine sehr gründliche, konsequente und professionell formulierte Beratung. Alle Fragen wurden strukturiert und verständlich beantwortet. Ich kann diesen Steuerberater auf jeden Fall weiterempfehlen!"

13.08.2026
"Vielen herzlichen Dank, sehr schnelle und kompetente Antworten. Die Zusammenarbeit finde ich sehr gut!"

12.08.2026
"Einfach Top"

12.08.2026
"Herr Hannu Wegner hat uns – wieder einmal – exzellent beraten. Was wir besonders an ihm und seiner Arbeit schätzen, sind seine strukturierte Herangehensweise, sein fundiertes Wissen, seine umfang- und detailreiche Darstellung und Lösung der Problematik und natürlich seine superschnelle Reaktion bzgl. unserer Anfragen. Unsere Fragen wurden vollumfänglich beantwortet. Die Formulierungsvorlage für unser Antwortschreiben an das Finanzamt stellt den krönenden Abschluss seiner Arbeit dar. Wir können Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen."

11.08.2026
"Sehr kompetente und ausführliche Beratung. Herr Wegner ist auf meine Fragen sehr detailliert eingegangen, hat auch komplexere steuerliche Zusammenhänge verständlich erklärt und konkrete, praxisnahe Lösungsvorschläge sowie Formulierungshilfen geliefert. Auch auf Rückfragen wurde umfassend und nachvollziehbar eingegangen. Ich habe mich während der gesamten Beratung sehr gut unterstützt gefühlt und kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen."

10.08.2026
"Sehr gut verständliche und nachvollziehbare Beratung mit außerordentlichem Einsatz! Herrn Wegner empfehle ich sehr gerne weiter und werde bei zukünftigen Steuerfragen ihn gerne wieder beauftragen. Alle Fragen konnten umfassend und zeitnah geklärt werden."

08.08.2026
"Die Ausarbeitung des Steuerberaters Hannu Wegner zu meinem Problem der Doppelbesteuerung in den USA und Deutschland war detailliert, professionell und sehr hilfeich. Ich bin sehr zuversichtlich, dass ich mein Steuerproblem mit seiner Hilfe lösen kann. Er hat mir angeboten, noch weitergehende Unterstützung anzubieten, falls noch weitere Probleme bei der Umsetzung seiner aufgezeigten Wege auftreten sollten. Obwohl ich zwischenzeitlich Zweifel an der Website "yourXpert" gehegt habe, weil ich tagelang nicht in der Lage war, mich in meinen Account einzuloggen, stellte sich schließlich heraus, dass es nur an einer etwas ungewöhnlichen Passwortvergabe auf dieser Website lag. Dennoch bin ich mit dem Beratungsergebnis sehr, sehr zufrieden und kann Hilfesuchenden nur empfehlen, auf dieser Website Beratung einzuholen. Ich möchte auch noch den Punkt der Bezahlung ansprechen: Bevor ich mir Rat bei "yourXpert" gesucht habe, hatte ich mich - ganz konventionell - an eine US-amerikanische Anwältin gewandt, deren Auskunft schon in der Ersteinschätzung erkennen ließ, dass sie die Problematik nicht voll erfasst hatte. Dennoch erwartete sie ein Beratungshonorar von 3.500 $. Bei "yourXpert" hat es nicht einmal ein Siebtel gekostet. Ich bin vor allem Herrn Wegner aber auch dem "yourXpert" Team dankbar, diesen hervorragenden Beratungsservice anzubieten."

08.08.2026
"Sehr schnell, alles in Schriftform, sodass man zu jeder Zeit, alles nachvollziehen kann! Herr Wagner hat meine Erwartungen übertroffen. "

08.08.2026
"Die Beratung durch Herrn Wegner war in allen Belangen sehr gut, weil innerhalb kürzester Zeit vollumfängliche und sehr ausführliche Bewertungen zu allen relevanten Aspekten meines Vorhabens (Schenkung von Grund und Immobilie innerhalb der Familie) vorgenommen und klare Empfehlungen ausgesprochen wurden. Auch auf Rückfragen kam umgehend eine umfassende Antwort. Ich weiß nun wie ich vorzugehen habe und habe ein gutes Gefühl nichts falsch zu machen. "

08.08.2026
"Sehr schnelle und kompetente Beratung. Rückfragen werden detailliert beantwortet bis alles geklärt ist"

07.08.2026
"Sehr gute Fachkenntnis, ausführliche, verständliche und schnelle Beratung – vielen Dank."

07.08.2026
"Herr Wegner hat unser Anliegen sehr umfangreich, strukturiert und verständlich ausgearbeitet. Mit Formulierungshilfen und Rechenbeispielen. Wir fühlen uns sehr gut beraten."

07.08.2026
"Schnelle und kompetente Antwort. "

06.08.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6586 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77