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Allgemeines

Mit der Steuererklärung beschäftigt sich niemand gerne. Dennoch sollte die Erklärung stets pünktlich abgegeben werden, denn ein Versäumnis kann teuer werden. Wird die Abgabefrist versäumt und auch die Verlängerungsfrist nicht eingehalten, muss mit einem Verspätungszuschlag gerechnet werden. Das Finanzamt kann maximal 10 Prozent der festgesetzten Steuer – maximal jedoch 25.000 Euro – einfordern.

Sind Steuerzahler etwa zwei Wochen zu spät dran, sind die Finanzämter meist großzügig und verzichten auf den Zuschlag. Auch beim ersten Versäumnis zeigen sie sich oftmals kulant. Dennoch sollte man sein Glück nicht herausfordern. Auch Entschuldigungen, wie zum Beispiel Arbeitsüberlastung, haben meist keine Aussicht auf Erfolg, denn der Staat geht davon aus, dass die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten Priorität hat.

Laut Gesetzeslage muss ein Verspätungszuschlag zusammen mit der Steuerfestsetzung erfolgen. Das heißt: Wenn der Fiskus die Steuer schätzt, weil keine Unterlagen vorliegen, wird gleichzeitig eine „Strafe“ in Höhe von maximal 10 Prozent festgelegt. Erfolgt der Bescheid für den Zuschlag deutlich nach dem eigentlichen Steuerbescheid, muss das Finanzamt dafür Gründe nennen.

Mit der Steuererklärung sollte man sich also nicht zu lange Zeit lassen. Sollte bereits ein Verlängerungstermin vereinbart worden sein, muss dieser unbedingt eingehalten werden. Viele schieben es hinaus, weil sie sich unsicher sind, welche Kosten sie absetzen können.

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(Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. / Redaktion)

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