Versteuerung von Preisgeldern
Versteuerung von Preisgeldern
Bei Gewinnen aus Rennwetten und Spielen liegen keine steuerbaren Leistungseinkünfte vor, weil es am Verhältnis von Leistung und Gegenleistung fehlt. Anders kann es aber aussehen, wenn das Preisgeld aus einer Fernsehproduktion stammt. So entschied das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 29.10.2009 AZ. 15 K 2917/06, dass das Preisgeld eines Siegers der Fernsehproduktion "Big Brother" als steuerpflichtige Einnahme zu behandeln sei. Denn die Tätigkeit des Gewinners erschöpfe sich nicht in einem reinen “Sich-Filmen-lassen”. Durch das Hinzutreten der weiteren Verpflichtungen aus dem Teilnehmervertrag (wie Einspielfilme, Fotoshootings, Interviews, Pressetermine) erfüllen die vom Gewinner insgesamt vertraglich geschuldeten Tätigkeiten jedenfalls in ihrer Gesamtschau den qualitativen Charakter einer Leistung i.S.d. EStG. Das Preisgeld der Fernsehproduktion ist damit die Gegenleistung für eine sonstige Leistung und somit einkommensteuerpflichtig.
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