Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch seine Rechtsprechung den Begriff „regelmäßige

Arbeitsstätte“ grundlegend geändert. Mit Urteil vom 19.1.2012 (Az.

VI R 36/11) knüpfte er an die Rechtsprechung vom 9.6.2011 (Az.: VI R 55/10,

VI R 58/09 und VI R 36/10) an und entschied: Ein Rettungsassistent kann

nicht mehrere regelmäßige Arbeitsstätten (z.B. Rettungswachen und Notarztwagen)

nebeneinander innehaben. Das Bundesfinanzministerium (BMF)

hatte bereits mit Schreiben vom 15.12.2011 festgelegt, dass die Grundsätze

der oben genannten Urteile auf alle noch offenen Fälle anzuwenden sind.

Betroffene Arbeitnehmer, und das sind durchaus nicht nur Rettungsassistenten,

können unter Umständen eine Menge Geld sparen, denn wer keine regelmäßige Arbeitsstätte hat, braucht sich auch nicht mit der Entfernungspauschale, die ja nur für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte gilt, abspeisen zu lassen.

Arbeitnehmer ohne regelmäßige Arbeitsstätte können Aufwendungen für ihre

berufsbedingten Fahrten und für Verpflegung nunmehr uneingeschränkt im

Rahmen einer Auswärtstätigkeit geltend machen. Das bedeutet, sie können

Fahrtkosten in tatsächlicher Höhe (aus Vereinfachungsgründen bei Verwendung

eines privaten Pkws 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) auch für die

Fahrten zur betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers ansetzen, wenn sie

diese beispielsweise nur zu Kontrollzwecken oder zum Fahrzeugwechsel aufsuchen.

Voraussetzung ist natürlich, dass sie dort nicht schwerpunktmäßig

tätig sind.

Konkret bedeutet dies: Konnte ein S- oder U-Bahnfahrer, der an 220 Tagen

im Jahr 25 km zu seinem Depot fährt, um von dort aus seine Fahrtätigkeit

aufzunehmen, bislang lediglich 1.650 Euro (220 Tage x 25 km x 0,30 Euro)

als Werbungskosten ansetzen, verdoppelt sich sein berücksichtigungsfähiger

Aufwand jetzt auf 3.300 Euro (220 Tage x 50 km [hin- und zurück] x 0,30 Euro),

sofern er mit dem eigenem Pkw fährt. Außerdem kann er bei einer täglichen

Abwesenheit von mehr als acht Stunden sechs Euro, bei täglicher Abwesenheit

von mehr als 14 Stunden 12 Euro als „pauschalen Verpflegungsmehraufwand“

geltend machen.

Laut BMF-Schreiben vom 15.12.2011 kann von einer regelmäßigen Arbeitsstätte

immer dann ausgegangen werden, wenn der Arbeitnehmer aufgrund

der dienstrechtlichen/arbeitsvertraglichen Festlegungen

- einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers dauerhaft zugeordnet

ist oder

- in einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers

arbeitstäglich

einen Arbeitstag pro Woche oder

mindestens 20% der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit tätig

werden soll (Prognoseentscheidung).

Zur Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte kommt es zum einen auf die

hinreichende zentrale Bedeutung einer Tätigkeitsstätte gegenüber anderen

Tätigkeitsstätten an und zum anderen ist der inhaltliche und qualitative

Schwerpunkt der Tätigkeit maßgebend.

Wenn Abgrenzungsprobleme bezüglich der hinreichenden Bedeutung einer

Tätigkeitsstätte oder dem qualitativen Tätigkeitsschwerpunkt bestehen, sollte

dem Finanzamt eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden, auf

der dieser bestätigt, an welchem Ort der Tätigkeitsmittelpunkt des Arbeitnehmers

liegt.

(BDL / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:


Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Vor gut einem Jahr sah ich mich plötzlich einem unüberschaubaren und undurchdringlichen Steuerwirrwarr gegenüber, dem ich nie und nimmer gewachsen, dessen Umgehung aber unmöglich war, bzw.mir große Nachteile gebracht hätte - zumal in diesem Dschungel gleich drei Kontrahenten regierten. Herr Wegner bot ihnen die Stirn mit seiner beharrlichen, ruhigen Art, v.a. aber mit seinem profunden und detaillierten Fachwissen, das er so anzuwenden versteht, daß auch ich es verstehe. Und so bahnte er den Weg in den Dschungel und durch ihn und ich denke, den größten Teil haben wir hinter uns - die Kontrahenten mußten akzeptieren, daß es wirkliche Steuerfachleute gibt, die nicht nur so heißen, sondern es auch sind."

02.12.2025
"Sehr ausführliche und fachlich sehr gute Beratung."

02.12.2025
"Sehr ausführliche Beratung zu Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf, Danke!"

01.12.2025
"Excellente Leistung! Super Beratung. Hr. Wegner ist auf alle meine Fragen in Detail eingegangen, und hat mich auf höchstem Niveau beraten. Eine klare Weiterempfehlung. "

01.12.2025
"Sehr gute verständliche Beratung, umfangreich und sehr gute Darstellung aller steuerlichen Aspekte und Maßnahmen mit Handlungsempfehlungen"

30.11.2025
"Dr Lorenz hat mir innerhalb kürzester Zeit eine sehr gute Übersicht zu Lösungswegen dargelegt. Vielen Dank!"

29.11.2025
"Ich war positiv überrascht über die Ausführlichkeit und Detailgenauigkeit der Antwort. Da ist keine Rückfrage nötig und alle Fragen sind zu 120% geklärt. Vielen Dank."

28.11.2025
"Gute, professionelle und schnelle Bearbeitung der Angelegenheiten."

28.11.2025
"Ich bedanke mich bei Herrn Wegner für die schnelle, professionelle und verständliche Beantwortung meines Anliegen. Alle Fragen wurden zu meiner vollsten Zufreidenheit beantwortet, besser geht´s nicht. Dies hilft mir zu 100% die richtige Entscheidung zu treffen. Vielen Dank :-)"

27.11.2025
"Herr Wegner hat mich erneut äusserst kompetent und ausführlich beraten. Ich kann ihn nur weiterempfehlen! "

27.11.2025
"Wir sind mit der Beratung durch Herrn Wegner rund um unseren Wegzug ins Ausland sehr zufrieden. Unsere Fragen zu Doppelbesteuerung sowie zur beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht wurden klar, verständlich und sehr ausführlich beantwortet, auch bei den etwas komplizierteren Zusammenhängen und Feinheiten. Besonders positiv fanden wir die schnelle Rückmeldung, die zuverlässige Kommunikation und seine angenehme, professionelle Art. Man merkt, dass hier viel Erfahrung und Fachwissen vorhanden sind. Wir haben uns gut aufgehoben gefühlt und können Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen!!! "

26.11.2025
"Komplexer steuerlicher Sachverhalt wurde sehr ausführlich und verständlich erklärt. Sehr empfehlenswert. "

26.11.2025
"sehr ausführlich und engagiert, am Ende die Zusammenfassung, vielen Dank"

26.11.2025
"Herr Wegners Beratung war überaus hilfreich. Er hat außergewöhnlich schnell und auch weit außerhalb der regulären Arbeitszeiten auf meine ursprüngliche Fragestellung sowie auf mehrere Folgefragen reagiert. Gerade bei zeitlichen Engpässen kann ich seine Beratung zu Steuerfragen sehr empfehlen."

25.11.2025
"In der Sache kompetent und bei Nachfragen geduldig. Perfekt!"

25.11.2025
"Sehr gute Vorbereitung auf meinen Fall! - Ich habe einen großen Teilerfolg erzielt! Sehr gute, ausführliche Beratung."

25.11.2025
"Sehr schnelle, kompetente und verständlich formulierte Antwort. Kann ich nur empfehlen!"

25.11.2025
"Sehr ausführliche Antwort zu komplexe Sachverhalt. Ich kann und würde auf jeden Fall weiter empflehlen"

24.11.2025
"Nach seiner Ersteinschätzung zu meinem Fragekatalog hat Herr Wegner mir sofort Klarheit, hohes Analysevermögen und strukturiertes Denken gezeigt. Ich wurde von seiner Antwort absolut nicht enttäuscht: Fachliche Kompetenz, Ausführlichkeit, strukturierte Darstellung und Verständlichkeit bei der Beantwortung meines Anliegens rund um das Thema Anerkennung von ausländischen Kapitalverlusten (ausländische Wertpapiere, die wertlos geworden sind) sind die Merkmale der vertieften Steuerberatung von Herrn Wagner. Besonders positiv hervorheben möchte ich: 1. Die sehr strukturierte Darstellung mit Zusammenfassung der Kernaussagen 2. Die Erklärung der gesetzlichen Grundlagen und Verwaltungsauffassungen im Bezug zu gewordenen wertlosen Wertpapieren mit ihren Besonderheiten 3. Konkrete Antworten mit ihren Besonderheiten 4. Klare Handlungsempfehlung mit entsprechenden Musterschreiben. Insgesamt eine exzellente Beratung auf sehr hohem fachlichem Niveau, kombiniert mit einer starken Auseinandersetzung der Thematik. Ich würde Herrn Wegner jederzeit weiterempfehlen und werde mich bei zukünftigen steuerlichen Spezialfragen sehr gern wieder an ihn wenden. Leider kann ich nicht 6 Sterne geben, aber ich würde gern !!!! "

24.11.2025
"Sehr schnelle und ausführliche Antwort auf meine Fragestellung. Besten Dank."

22.11.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6108 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77