Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile

Gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt (FA) aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen) unterliegen nicht der Einkommensteuer, entschied kürzlich der Bundesfinanzhof (BFH).

Bis 1999 konnten Nachzahlungszinsen, die der Steuerpflichtige an das Finanzamt zu zahlen hatte, als Sonderausgaben abgezogen werden. Nachdem diese Regelung ersatzlos entfallen war, mussten die Erstattungszinsen nach wie vor versteuert werden, während die Nachzahlungszinsen nicht mehr abgezogen werden durften. Das war bei vielen Steuerpflichtigen auf Unverständnis gestoßen. Nach der Änderung der Rechtsprechung sind nun gesetzliche Zinsen, die im Verhältnis zwischen Steuerpflichtigen und FA für Einkommensteuernachzahlungen oder erstattungen entstehen, insgesamt steuerrechtlich unbeachtlich.

Im jüngst entschiedenen Fall machte ein Steuerpflichtiger, der aufgrund desselben Einkommensteuerbescheids nicht abziehbare Nachzahlungszinsen an das FA zu leisten und zugleich vom FA bezogene Erstattungszinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu versteuern hatte, in erster Linie geltend, das in § 12 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelte Abzugsverbot für Nachzahlungszinsen sei verfassungswidrig.

Der BFH hat daraufhin dieses gesetzliche Abzugsverbot als verfassungsgemäß bestätigt, aber die Beurteilung von Erstattungszinsen teilweise geändert. Erstattungszinsen wurden bisher in jedem Fall als steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen angesehen. Der Steuerpflichtige überlasse dem Finanzamt mit der letztlich nicht geschuldeten (und deshalb später zu erstattenden) Steuerzahlung Kapital zur Nutzung und erhalte dafür als Gegenleistung vom Finanzamt die Erstattungszinsen. An dieser Rechtsprechung hält der BFH im Grundsatz zwar fest. Das gilt jedoch nicht, wenn die Steuer wie hier die Einkommensteuer und darauf entfallende Nachzahlungszinsen gemäß § 12 Nr. 3 EStG vom Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten ausgeschlossen und damit dem nichtsteuerbaren Bereich zugewiesen sind mit der Folge, dass die Steuererstattung beim Steuerpflichtigen nicht zu Einnahmen führt. Diese gesetzliche Wertung strahlt auf die damit zusammenhängenden Zinsen in der Weise aus, dass Erstattungszinsen ebenfalls nicht steuerbar sind.

Quelle: BFH Urteil vom 15.06.2010 VIII R 33/07

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Fabian Klement was quite helpful and answered my questions carefully. I really liked his structured way of clarifying the issue and setting further steps. He is also fine with English. Definitely recommend! "

27.05.2026
"Herzlichen Dank. Das war super hilfreich. Sehr ausführlich und gut erklärt."

26.05.2026
"Herr Wegner hat uns in einer wirklich komplexen Situation hervorragend beraten und verdient eine uneingeschränkte Empfehlung. Wir stehen vor dem gemeinsamen Immobilienkauf als unverheiratetes Paar – mit asymmetrischen Eigenkapitalbeiträgen und vielen offenen Fragen rund um Schenkungsteuer und Gesellschaftsstruktur. Herr Wegner hat unser konkretes Dilemma sofort auf den Punkt gebracht, mehrere Lösungswege mit klaren Vor- und Nachteilen aufgezeigt und auf Rückfragen immer prompt geantwortet. Die Beratung hat uns viel Geld und schlaflose Nächte gespart. Klare Weiterempfehlung – wir kommen für die Folgeberatung definitiv wieder."

26.05.2026
"Herr Wegner hat einen Fall bezüglich Schenkungssteuer/Nießbrauch sehr ausführlich und kompetent beantwortet. Er hat verschiedene Szenarien aufgezeigt und ist detailliert auf Rückfragen eingegangen. Ich bin wirklich begeistert! Ich habe das erste Mal auf dieser Plattform eine Anfrage gestellt und kann eine Beratung durch Herrn Wegner mit bestem Gefühl weiterempfehlen."

25.05.2026
"Es sind keine Fragen offen geblieben. Mir wurde sehr ausführlich und dann noch einmal zusammenfassend geantwortet. Ich würde bei Rückfragen jeder Zeit wieder auf ihn zurückkommen!"

25.05.2026
"Herr Wegner hat sehr schnell auf meine Frage eine Rückmeldung gegegeben. Die Antwort war präzise und strukturiert mit Informationen über die Rechtsgrundlage und Handlungsempfehlungen, und in einer einfacher Art und Weise erklärt. "

24.05.2026
"Herr Wegner bekommt von mir die vollen 5 Sterne! Wenn ich 10 vergeben könnte, hätte er diese absolut verdient. Auf eine Erstanfrage antwortet er nicht mit einer Standardantwort, sondern beschreibt detailliert und transparent die Bereiche, die er analysieren und berechnen würde. Das gibt einem als Kunde ein sehr gutes Gefühl. Nach einer sehr kurzen Bearbeitungszeit von wenigen Tagen (manchmal sogar innerhalb von 24 Stunden!) kommt er mit einem sehr individuell auf die Person zugeschnittenen Ergebnis zurück. Auch wenn man Fragen zum Thema hat, steht er einem mit seinem Rat zur Seite. Man fühlt sich ernst genommen und wirklich als Kunde wahrgenommen. Wir sind sehr glücklich, diesen Berater gefunden zu haben."

23.05.2026
"Klare und vollständige Beurteilung mein Frage. Klare Empfehlung von meiner Seite "

23.05.2026
"Ich war sehr zufrieden mit der schnellen und sorgfältigen Bearbeitung meines Anliegens. Im Rahmen meines Falles hatte ich die Möglichkeit auch im Nachhinein noch Fragen zu stellen."

22.05.2026
"Vielen Dank! "

22.05.2026
"Sehr kompetente und hilfreiche Beratung zu meiner E-Commerce-Tätigkeit. Alle Fragen wurden klar, verständlich und praxisnah beantwortet. Ich habe mich sehr gut betreut gefühlt und kann die Beratung absolut weiterempfehlen."

22.05.2026
"Sehr schnelle und kompetene Beratung!"

22.05.2026
"Meine Erwartungen wurden von Hrn. Hannu Wegner deutlich übertroffen: Extrem schnelle Reaktionszeiten, umfassende, detailierte und verständliche Analysen und Handlungsempfehlungen mit konkreten und auf meinen Fall zugeschnittenen Beispielen. Auch meine Rückfragen wurden ebenso schnell und umfassend beantwortet. Mein Fazit: Das Beratungshonorar ist bestens investiert und ich bin mit dem Resultat der Beratung mehr als zufrieden. Bei weiteren Steuerthemen werde ich mich mit Sicherheit wieder an Hrn. Hannu Wegner wenden."

21.05.2026
"Unser Fall war aus unserer eigenen Sicht nicht einfach, trotzdem hat Herr Wegner in kürzester Zeit zur vollsten Zufriedenheit seine Beratung durchgeführt. Dabei wurde sogar auf Punkte eingegangen, die wir so noch gar nicht bedacht haben. Ich kann daher Herr Wegner guten Gewissens weiterempfehlen."

21.05.2026
"Herr Wegner überzeugt durch schnelle Rückmeldungen, eine ausführliche und verständliche Beratung sowie eine hervorragende Fachkompetenz im internationalen Steuerrecht. Besonders hervorzuheben ist seine zuverlässige und lösungsorientierte Arbeitsweise. Man fühlt sich jederzeit bestens beraten und betreut. 100% Weiterempfehlung "

20.05.2026
"Vielen Dank, mit den Ausführungen und Annahmen sehr zufrieden. Schnell & Zuverlässigkeit."

20.05.2026
"Herr Wegner hat mich sicher durch die buchhalterische Abwicklung meines Gewerbes begleitet. Mit seiner Hilfe habe ich die EÜR, die Hinzuabrechnung und die Errechnung des Aufgabesgewinns erstellt. Geduldig hat Herr Wegner mir die korrekten Buchungsschritte erläutert, mir einen vollständigen ELSTER Erläuterungstext bereitgestellt und mich so zu einem positiven Steuerbescheid geführt."

19.05.2026
"Sehr gute, ausführliche, kompetente steuerliche Beratung zu einem komplexen Spezialthema. Sehr schnelle Bearbeitung auch bei den entstandenen Rückfragen. Insgesamt wurden meine Erwartungen weit übertroffen."

19.05.2026
"Vielen Dank für eine erneute sehr umfassende Beratung und speziell zum Fall passenden Informationen und Hilfen. Ich werde mich nun an die weitere Arbeit machen, all das nicht gerade wenige zu erledigen."

19.05.2026
"Ich habe die Dienste von Herrn Wegner im Rahmen einer Kapitalanlageimmobilie in Anspruch genommen und bin von seiner Geschwindigkeit und Qualität absolut begeistert. Seine Antworten sind äußerst umfangreich, dabei aber auch für Laien nachvollziehbar. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt empfehlen! "

17.05.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6436 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77