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Steuertipp

Die Versicherer preisen derzeit Lebens- und Rentenversicherungen mit Werbesprüche, wie „Wer noch 2011 einen Vertrag abschließt, der sichert sich Steuervorteile und höhere Garantiezinsen.“ an. Von den Argumenten sollten sich jedoch Verbraucher nicht überrumpeln lassen, rät Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI).

Es stimmt zwar, dass der Garantiezins für neu abgeschlossene Verträge ab 1. Januar 2012 von 2,25 auf 1,75 Prozent sinkt. Da der Garantiezins nur ein Teil der tatsächlichen Gesamtverzinsung ist, ändert sich für den Versicherungskunden im Ergebnis erstmals nichts.

Nach Ermittlungen des deutschen Versichererverbandes (GDV) liegt die Gesamtverzinsung für Lebensversicherungen im Jahr 2011 im Branchendurchschnitt bei 4,1 Prozent.

Damit erzielen die Verträge deutlich mehr Zinsen als der Garantiezins. Allerdings gibt es bei den einzelnen Gesellschaften durchaus Unterschiede im Anlageerfolg. Lediglich die ausgewiesenen garantierten Leistungen verringern sich. Übrigens, je niedriger die garantierte Leistung ist, desto mehr Kosten beinhaltet der Vertrag. Nicht betroffen von den Neuregelungen sind fondsbasierte Lebens- und Rentenversicherungen, da für sie keine Zins- oder Renditegarantien gegeben werden.

Die zweite Neuerung ist, dass Altersvorsorgesparer künftig bis zum 62. Lebensjahr zahlen müssen, um die Hälfte des aufgelaufenen Ertrags steuerfrei ausgezahlt zu bekommen. Für Verträge, die bis Ende 2011 abgeschlossen wurden bzw. werden, gilt noch die Grenze von 60 Jahren. Der Verschiebung des Steuervorteils nach hinten, ist zwar ein tatsächlicher Nachteil für Neuverträge. Allerdings wiegt dieser weniger stark, da die meisten Verträge von vornherein zur Altersvorsorgeaufbau wohl länger abgeschlossen werden.

Mancher Versicherungsvermittler bringt noch ein weiteres Argument, der Unisex-Tarife, vor. Lebensversicherungen müssen ihre Tarife nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs künftig so berechnen, dass Frauen und Männer den gleichen Beitrag zahlen. Die neue Regelung dürfte für Männer teurer werden, denn sie zahlten bislang aufgrund ihrer geringeren Lebenserwartung niedrigere Beiträge als Frauen. Was jedoch gern verschwiegen wird, ist dass das Urteil erst bis Ende 2012 umgesetzt werden muss.

Tipp: Wer in nächster Zeit sowieso eine Kapital- oder Rentenversicherung abschließen wollte, sollte diese noch in 2011 beginnen lassen. Die neuen gesetzlichen Regelungen alleine sollten für einen Abschluss nicht ausschlaggebend sein.

(GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI) / Redaktion)

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Fabian Klement
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