Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment sind 2 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Einkommensteuer Arbeitnehmer

Vorsorge und Steuern -  der Fiskus beteiligt sich an den Aufwendungen 

Vorsorgeaufwendungen werden immer wichtiger. Das sieht auch der Fiskus so und erkennt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung an. Gleichgestellte Aufwendungen zur Altersvorsorge an berufsständische Versorgungseinrichtungen und für zertifizierte Rentenverträge (z. B. Rürup) werden ebenfalls steuerlich begünstigt. Mit dem so genannten Bürgerentlastungsgesetz wurden die Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzbarkeit insbesondere für Kranken- und Pflegeversicherungen verbessert.

Vorsorgeaufwendungen zählen steuerlich zu den Sonderausgaben. Sie können mit der Anlage AV im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Beiträge zur Altersvorsorge sind mit einem bestimmten Anteil vom tatsächlichen Aufwand als Sonderausgaben abziehbar. Dieser Anteil steigt jährlich um 2 Prozent und beträgt 78 Prozent für das Jahr 2014. In vollem Umfang steuerlich berücksichtigt werden hingegen die tatsächlich geleisteten Beiträge zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung (ggf. inklusive Zusatzbeitrag), zur gesetzlichen Pflegeversicherung und zur privaten Pflege-Pflichtversicherung, soweit sie der Basisabsicherung dienen.

Anlage AV beachten

Die weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen können allerdings nur beschränkt im Rahmen der geltenden Höchstbeträge von 1.900 Euro (z. B. für Angestellte, Beamte und Rentner) bzw. 2.800 Euro (z. B. für Selbstständige) geltend gemacht werden, soweit der Höchstbetrag nicht bereits durch die oben genannten Beiträge zu Basis-Kranken- und Pflegeversicherungen ausgeschöpft wurde. Zu diesen Vorsorgeaufwendungen gehören Beiträge zur Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen und zu bestimmten Renten- und Lebensversicherungen. Auch Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen außerhalb der Basisabsicherung sind hier zuzurechnen. Zu der Frage, ob auch Versicherungskosten, die die Höchstbeiträge überschreiten, steuerlich anzuerkennen wären, ist derzeit ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig (Az. X R 5/13). Die Veranlagung zur Einkommensteuer ergeht in diesem Punkt daher nur vorläufig.

Details zur Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherung

Das Schlüsselwort heißt „Basisabsicherung“. Die steuerliche Anerkennung der Ausgaben orientiert sich am sogenannten existenznotwendigen Versorgungsniveau, das auch im Rahmen der Sozialhilfe zur Verfügung gestellt wird und auf dem Leistungskatalog des fünften Sozialgesetzbuchs basiert. Für gesetzlich Krankenversicherte  sind damit sämtliche gezahlten Beiträge abzugsfähig, die der Basisabsicherung dienen. Keine Berücksichtigung hingegen findet der Beitragsanteil, der etwa der Finanzierung von Krankengeld dient. Dieser bleibt pauschal durch einen Abschlag von vier Prozent steuerlich unberücksichtigt. Bei privat Krankenversicherten, bei denen häufig der Leistungskatalog über das gesetzlich als notwendig Erachtete hinausgeht, erkennt das Finanzamt folglich nicht alle Aufwendungen an. So bleiben beispielsweise Beitragsbestandteile für die Chefarzt-Behandlung oder das Einzelzimmer steuerlich unberücksichtigt. Somit müssen privat Versicherte stets darauf achten, dass ihre Krankenkasse die nicht steuerbegünstigten getrennt von den steuerbegünstigten Leistungen ausweist.

(StBK Niedersachsen / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Alle Fragen verständlich und ausführlich geklärt."

18.11.2025
"ervorragende Beratung und Unterstützung! Ich möchte mich herzlich bei Herrn Wegner bedanken, der mir in meinen steuerlichen Angelegenheiten unglaublich weitergeholfen hat. Ich hatte mit sehr komplexen Themen zu kämpfen, die für mich als Laien zunächst überwältigend waren, zumal man auf viel Desinformationen trifft. Doch Herr Wegner hat mir alles verständlich und transparent erklärt und Klarheit in die Situation gebracht. Besonders beeindruckt hat mich die Geduld, mit der er jede meiner Rückfragen ausführlich beantwortet hat. Auch in schwierigen und oft unübersichtlichen Themenbereichen hat Herr Wegner den Durchblick. Man merkt sofort, dass er die aktuellen Gesetzeslagen sehr genau kennt und auf dem neuesten Stand ist – und das hat mir das Gefühl gegeben, wirklich gut beraten zu sein. Ich schätze seine professionelle Herangehensweise und weiß, dass ich bei der nächsten steuerlichen Frage direkt an Herrn Wegner herantreten werde. Als Steuerberater kann ich Herrn Wegner uneingeschräkt empfehlen!"

16.11.2025
"Erst Kontakt bereits beeindruckend und Hilfreich. "

14.11.2025
"Schnelle, ausführliche, sehr gut mit Quellen belegte und somit ausgezeichnete Stellungnahme, die sehr hilfreich ist. Vielen Dank, maximale Sterne!"

14.11.2025
"Kerr Klement wirkt schnell und zuverlässig. Man muss manchmal was nachfragen, dafür antwortet er aber zügig und ausführlich. "

12.11.2025
"Hoch kompetente, schnelle und ausführliche Beratung. Zudem alles in sehr verständlicher Form aufbereitet und an diversen Stellen auch proaktiv relevante Aspekte benannt. Bin absolut zufrieden mit der Leistung. "

10.11.2025
"Kompetente Beratung, schnelle Bearbeitung. Perfekt !"

08.11.2025
"Herr Wegner hat mich äusserst kompetent und sehr gut verständlich beraten. Eine Rückfrage wurde prompt und detailliert beantwortet. Darüber hinaus gab mir Herr Wegner klare Formulierungsempfehlungen an die Hand, die ich 1:1 umsetzen konnte. Besser geht es wirklich nicht!"

07.11.2025
"Herr Wegner hat mich in einer komplexen, grenzüberschreitenden Situation außergewöhnlich klar, strukturiert und verständlich beraten. Er hat Rechtsgrundlagen präzise eingeordnet, die Wirkmechanik mit praxisnahen Zahlenbeispielen erklärt und mir einen konkreten, umsetzbaren Fahrplan an die Hand gegeben. Besonders hilfreich waren seine praxistauglichen Gestaltungsempfehlungen, die klaren Hinweise auf typische Fallstricke sowie die strukturierte Aufbereitung der formalen Anforderungen. Rückfragen hat er schnell, geduldig und exakt auf meine Lebenssituation zugeschnitten beantwortet – am Ende blieben keine offenen Punkte. Fachlich exzellent, didaktisch stark, zuverlässig und fair im Preis‑Leistungs‑Verhältnis – uneingeschränkte Weiterempfehlung."

07.11.2025
"Sehr präzise, kompetente und schnelle Bearbeitung meines Anliegens!"

07.11.2025
"Vielen herzlichen Dank! Sie haben uns mit der Beratung sehr weitergeholfen!!!"

06.11.2025
"Herr Wegner war in den Antworten nicht nur extrem schnell. Er hat auch verständlich, ausführlich und sehr kompetent meine Fragen beantwortet. Eine klare Empfehlung!"

05.11.2025
"Perfekte Beratung durch Herrn Wegner Nachdem ich anfangs sehr skeptisch wegen einer Online-Beratung war, muss ich sagen, dass ich mehr als zufrieden mit der super ausführlichen Beantwortung meiner Frage bin. Ich würde Herrn Wegner jederzeit wieder um Rat fragen. Vielen Dank nochmals"

05.11.2025
"Sehr ausführliche Rückmeldung, daher stelle ich meine steuerlichen Fragen direkt an Hr. Wegner. Danke!"

05.11.2025
"Sehr ausführlich und verständlich erklärt. Super Beratung!"

04.11.2025
"Sehr hilfreiche und gut verständliche Beratung. "

04.11.2025
"Sehr gerne empfehle ich Herrn Wegner weiter. Ich habe von ihm eine sehr umfassende Ausarbeitung zu meinem Anliegen erhalten. Meine nachfolgenden Fragen und Hinweise hat er allesamt mit gleichbleibend hoher Qualität und Ausführlichkeit stets zeitnah und teils sogar zu eher untypischen Zeiten am Abend und Wochenende beantwortet. Und das alles zu einem sehr fairen Preis. Mit Aufkommen einer weiteren Fragestellung werde ich mich somit einer hervorragenden Beratung gewiss wieder an ihn wenden können."

02.11.2025
"Die Fragestellung wurde über meine Erwartungen hinaus sehr detailliert und kompetent beantwortet und war somit äußerst hilfreich in der weiteren Entscheidungsfindung. - Vielen Dank!"

02.11.2025
"Sehr gute allgemeinverständliche und ausführliche Antwort. Wir werden uns bei weiteren Fragen sehr gern wieder an Herrn Wegner wenden und empfehlen ihn gerne weiter."

02.11.2025
"Sehr freundliche, schnelle, ausführliche und allgemeinverständliche Antwort. Wir danken für die super Unterstützung."

02.11.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6080 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77