Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Einkommensteuer Arbeitnehmer

Vorsorge und Steuern -  der Fiskus beteiligt sich an den Aufwendungen 

Vorsorgeaufwendungen werden immer wichtiger. Das sieht auch der Fiskus so und erkennt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung an. Gleichgestellte Aufwendungen zur Altersvorsorge an berufsständische Versorgungseinrichtungen und für zertifizierte Rentenverträge (z. B. Rürup) werden ebenfalls steuerlich begünstigt. Mit dem so genannten Bürgerentlastungsgesetz wurden die Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzbarkeit insbesondere für Kranken- und Pflegeversicherungen verbessert.

Vorsorgeaufwendungen zählen steuerlich zu den Sonderausgaben. Sie können mit der Anlage AV im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Beiträge zur Altersvorsorge sind mit einem bestimmten Anteil vom tatsächlichen Aufwand als Sonderausgaben abziehbar. Dieser Anteil steigt jährlich um 2 Prozent und beträgt 78 Prozent für das Jahr 2014. In vollem Umfang steuerlich berücksichtigt werden hingegen die tatsächlich geleisteten Beiträge zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung (ggf. inklusive Zusatzbeitrag), zur gesetzlichen Pflegeversicherung und zur privaten Pflege-Pflichtversicherung, soweit sie der Basisabsicherung dienen.

Anlage AV beachten

Die weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen können allerdings nur beschränkt im Rahmen der geltenden Höchstbeträge von 1.900 Euro (z. B. für Angestellte, Beamte und Rentner) bzw. 2.800 Euro (z. B. für Selbstständige) geltend gemacht werden, soweit der Höchstbetrag nicht bereits durch die oben genannten Beiträge zu Basis-Kranken- und Pflegeversicherungen ausgeschöpft wurde. Zu diesen Vorsorgeaufwendungen gehören Beiträge zur Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen und zu bestimmten Renten- und Lebensversicherungen. Auch Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen außerhalb der Basisabsicherung sind hier zuzurechnen. Zu der Frage, ob auch Versicherungskosten, die die Höchstbeiträge überschreiten, steuerlich anzuerkennen wären, ist derzeit ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig (Az. X R 5/13). Die Veranlagung zur Einkommensteuer ergeht in diesem Punkt daher nur vorläufig.

Details zur Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherung

Das Schlüsselwort heißt „Basisabsicherung“. Die steuerliche Anerkennung der Ausgaben orientiert sich am sogenannten existenznotwendigen Versorgungsniveau, das auch im Rahmen der Sozialhilfe zur Verfügung gestellt wird und auf dem Leistungskatalog des fünften Sozialgesetzbuchs basiert. Für gesetzlich Krankenversicherte  sind damit sämtliche gezahlten Beiträge abzugsfähig, die der Basisabsicherung dienen. Keine Berücksichtigung hingegen findet der Beitragsanteil, der etwa der Finanzierung von Krankengeld dient. Dieser bleibt pauschal durch einen Abschlag von vier Prozent steuerlich unberücksichtigt. Bei privat Krankenversicherten, bei denen häufig der Leistungskatalog über das gesetzlich als notwendig Erachtete hinausgeht, erkennt das Finanzamt folglich nicht alle Aufwendungen an. So bleiben beispielsweise Beitragsbestandteile für die Chefarzt-Behandlung oder das Einzelzimmer steuerlich unberücksichtigt. Somit müssen privat Versicherte stets darauf achten, dass ihre Krankenkasse die nicht steuerbegünstigten getrennt von den steuerbegünstigten Leistungen ausweist.

(StBK Niedersachsen / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr geehrter Herr Wegner, ich möchte mich sehr herzlich für die exzellente und umfangreiche Analyse bei Ihnen bedanken, diese ist von riesigem Wert für mich, da ich mich hinsichtlich des Sachverhalts sehr unsicher hinsichtlich der Versteuerung war. Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute."

08.06.2026
"Ausgezeichnete, sehr detaillierte und verständliche Beratung. Herr Wegner ist konkret auf meine Situation eingegangen und hat nicht nur allgemein geantwortet, sondern die steuerlichen Konsequenzen Schritt für Schritt nachvollziehbar erklärt. Besonders hilfreich war die klare Einordnung der estnischen OÜ im Verhältnis zu einem Deutschland-first-Start sowie die spätere Erläuterung zum möglichen Ungarn-Szenario. Die Beratung hat mir eine klare Entscheidungsgrundlage gegeben und war aus meiner Sicht den Preis wert. Ich werde mich bei zukünftigen steuerlichen Fragen gerne wieder an Herrn Wegner wenden."

08.06.2026
"Eine sehr schnelle und ausführliche Antwort zu meiner steuerrechtlichen Frage erhalten. Die Rückmeldung war sehr gut struktriert und aufgebaut und auch in einer Sprache vormuliert, die besonders für Laien sehr gut nachvollziehbar war. Eine absolute Empfehlung!"

07.06.2026
"Sehr gute, umfassende und verständliche Beratung. Vielen Dank!"

07.06.2026
"Exzellente und detailliert Beratung auf höchstem Niveau. Bin sehr zufrieden. Ich kann Herr Wegner bestens weiterempfehlen. Herzlichen Dank. "

07.06.2026
"Sehr gute, ausführliche und weitreichende Beratung."

04.06.2026
"Herr Wegner hat mich ausführlich beraten und mit dem Musterschreiben hat das Finanzamt direkt reagiert. "

04.06.2026
"Hervorragende, verständliche Beratung mit klaren Hinweisen und nachvollziehbaren Handlungsanweisungen. Vielen Dank!"

03.06.2026
"Schnelle gut verständliche Antwort, die alle Aspekte brücksichtigt hat. TOP Berater"

02.06.2026
"Ich hab mich an Herrn Wegner gewandt, um eine steuerliche Einordnung zu einem Grundstücksprojekt zu bekommen und war wirklich extrem positiv überrascht über die Qualität, den Umfang sowie die Konkretheit der steuerlichen Beratung. Herr Wegner hat alle meine Fragen klar und verständlich beantwortet und dabei auch den notwendigen fachlichen Tiefgang erläutert und für mich eingeordnet. Selbst die diversen Rückfragen im Anschluss an das eigentliche Beratungsdossier wurden äußerst schnell, verlässlich und umfassend beantwortet. Nach zwei eher enttäuschend verlaufenen Vor-Ort-Beratungsterminen bei Steuerberatern bin ich wirklich überaus zufrieden mit der Beratung auf dieser Plattform. Vielen Dank! 5 von 5 Sternen sind absolut gerechtfertigt!"

01.06.2026
"Ich bin mit der Beratung durch Herrn Wegner sehr zufrieden. Auf Rückfragen wurde schnell reagiert. Die Beratung hat mir geholfen, mich gut auf meinen Auslandsaufenthalt in den USA vorzubereiten und steuerliche Fragestellungen frühzeitig zu klären. Vielen Dank für die Unterstützung."

01.06.2026
"Sehr detailliert, gut nachvollziehbar und sehr hilfreich - vielen lieben Dank!"

31.05.2026
"Sehr genial, ich habe erstmals eine Steuerberatung über eine Internetplatform ausprobiert. Sensationell schnell, zuverlässig und extrem kompetent! Ich bin absolut begeistert von der schnellen Bearbeitung meiner Unterlagen durch Herrn Hannu Wegner. Hier wird Kundenservice noch großgeschrieben. Uneingeschränkte Weiterempfehlung!"

30.05.2026
"Sehr gute und kompetente Beratung. Bin sehr zufrieden und kann nur weiterempfehlen!"

29.05.2026
"Sehr gut und detailliert. Danke"

29.05.2026
"Herr Wegner hat uns schnell und ausführlich geantwortet, auf auf unsere Rückfrage. Auf unsere offene Frage ("Müssen wir sonst noch etwas beachten?") ist er mit mehreren Punkten eingegangen. "

29.05.2026
"vielen Dank nochmals für Ihre ausführliche Rückmeldung. Ich bin mit Ihrer Ausarbeitung sehr zufrieden. Besonders hilfreich fand ich, dass Sie nicht nur die deutsche steuerliche Seite, sondern auch die Besonderheiten des vietnamesischen Rechts bzw. der Eigentumsverhältnisse so konkret eingeordnet haben. Damit hatte ich in dieser Tiefe ehrlich gesagt nicht gerechnet."

28.05.2026
"Vielen Dank für die schnelle, kompetente und ausführliche Beratung. Innerhalb weniger Stunden wurde unser Anliegen bearbeitet, sehr umfassend und verständlich erklärt... inklusive Mustertext für das Finanzamt und zukünftigen Vorgehensweisen bzw. Empfehlungen. Absolut zufrieden!"

27.05.2026
"Super schnelle, ausführliche und inhaltlich verständliche Analyse. Vielen Dank!"

27.05.2026
"Fabian Klement was quite helpful and answered my questions carefully. I really liked his structured way of clarifying the issue and setting further steps. He is also fine with English. Definitely recommend! "

27.05.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6455 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77