Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

0900/1000 2770 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile

In drei aktuellen Urteilen hat der Bundesfinanzhof zu den grundsätzlichen Voraussetzungen und zum Umfang des Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage Stellung genommen.

Nach dem Tenor aller BFH-Entscheidungen vom 19.07.2011 ist ein privater Betreiber einer PV-Anlage, der den mit seiner Anlage erzeugten Strom kontinuierlich an einen Energieversorger veräußert, umsatzsteuerrechtlich ein Unternehmer. Damit ist er grundsätzlich zum Abzug der ihm in Rechnung gestellten Umsatzsteuer aus Aufwendungen berechtigt, die mit seinen Umsätzen aus den Stromlieferungen in direktem und unmittelbarem Zusammenhang stehen.

Entscheidend: unternehmerische Mindestnutzung

Im ersten Fall (Az. XI R 29/09) hatte ein privater Stromerzeuger eine PV-Anlage auf dem Dach eines ungenutzten Schuppens installiert. Im zweiten Fall (Az. XI R 21/10) errichtete ein privater Stromerzeuger eine PV-Anlage auf dem Dach eines Carports, den er zum Unterstellen des privaten PKW verwendete. In beiden Fällen stellten Richter auf die so genannte unternehmerische Mindestnutzung ab, d.h. die unternehmerische Nutzung der gesamten Anlage muss mindestens 10% betragen. Dabei wiesen sie ausdrücklich darauf hin, dass nach einer am 01.01.2011 in Kraft getretenen Änderung des UStG der Vorsteuerabzug in derartigen Fällen nur noch teilweise möglich sei, vgl. § 15 Abs. 1b UStG.

Sonderfall Erhaltungsaufwendungen

Im dritten Urteil (Az. XI R 29/10) ließ ein privater Stromerzeuger das Dach einer leer stehenden Scheune neu eindecken und installierte dann eine PV-Anlage. In diesem Fall kann könne er den Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für die Neueindeckung nur teilweise beanspruchen, erklärten die Richter, nämlich nur insoweit, als er das gesamte Gebäude für die Stromlieferungen unternehmerisch nutze. Hier gelte die 10 %-Grenze nicht, weil es nicht um Herstellungskosten eines gelieferten Gegenstands ginge, sondern um Erhaltungsaufwendungen. Den unternehmerischen Nutzungsanteil habe der Unternehmer im Wege einer von der Finanzverwaltung zu überprüfenden Schätzung zu ermitteln. Dabei komme ein Umsatzschlüssel in Betracht, bei dem ein fiktiver Vermietungsumsatz für den privat genutzten Teil des Gebäudes einem fiktiven Umsatz für die Vermietung der Dachfläche an einen Dritten zum Betrieb einer PV-Anlage gegenübergestellt werde.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Dr. Stefan Lorenz
Dr. Stefan Lorenz
Rechtsanwalt und Steuerberater

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Vielen Dank!"

11.12.2023
"Perfekt, vielen Dank!!!"

10.12.2023
"TOP!"

07.12.2023
"Indeed friendly, fast and reliable. I received a consultation in English, everything went well and I am satisfied with the result."

07.12.2023
"Sehr gute Stellungnahme zu einem komplexen Thema. Schnelle Bearbeitung und sehr professionelle Aufbereitung! "

06.12.2023
"Super!"

06.12.2023
"Alle Fragen beantwortet, danke"

05.12.2023
"Sehr schnelle, umfangreiche und fachlich fundierte Bearbeitung meiner Fragestellung."

04.12.2023
"Super schnell und sehr kompetent, gerne wieder!!!"

04.12.2023
"Herr Thomas hat durch seine präzisen und eindeutigen Antworte unsere volle Zufriedenheit getroffen. Die Bewertung mit 5 Sternen ist berechtigt."

04.12.2023
"kompetente ausfuehrliche und trotzdem zeitlich schnelle Bearbeitung. Sogar am Wochenende"

04.12.2023
"Sehr kompetente, zielorientierte und hilfreiche Beratung. Ich werde gerne bei anderer Gelegenheit wieder auf Sie zurückkommen. Vielen Dank M. S."

04.12.2023
"Mein Anliegen wurde schnell und kompetent von Herrn Thomas beantwortet. Wenn ich mich im Detail mit der Antwort auseinandersetze werde ich mich eventuell mit Rückfragen an Herrn Thomas wenden."

04.12.2023
"Vielen Dank."

03.12.2023
"Sehr kompetent!!!Vielen Dank!!! Gerne wieder!!!"

02.12.2023
"Sehr freundlich, hilfsbereit und kompetent! Besten Dank! "

30.11.2023
"Herr Thomas ist extrem schnell, sehr kompetent und erklärt alles sehr verständlich! Bester Steuerberater den es gibt! Vielen Dank!"

30.11.2023
"Gute und schnelle Beratung "

29.11.2023
"Schnell, die konkrete Frage wurde gut verständlich und vollständig beantwortet. Gefühlt etwas teuer für die Frage."

29.11.2023
"Herr Pressler hat mich sehr umfassend und genau beraten. Herzlichen Dank für die freundliche Interaktion."

28.11.2023
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5292 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 2770