Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Umsatzsteuer

In Deutschland ansässige Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Ausland Vorsteuern entrichtet haben (z. B. anlässlich einer Messe oder Geschäftsreise), können diese Vorsteuerbeträge regelmäßig in einem besonderen Verfahren vergütet bekommen. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer in dem Staat, in dem die Erstattung beantragt wird, keine steuerpflichtigen Umsätze erzielt, d. h. somit nicht dem „normalen“ Besteuerungsverfahren unterliegt und deshalb in diesem Staat keine Umsatzsteuer-Anmeldung abzugeben hat.

Zu beachten ist, dass nur die Vorsteuern vergütet werden können, die auch ein im jeweiligen Erstattungsland ansässiger Unternehmer geltend machen könnte. In einigen Ländern gelten hier zum Teil erhebliche Einschränkungen (z.B. bei PKW- und Bewirtungskosten oder bei Reisekosten) bzw. Mindestvergütungsbeträge.

Je nach dem in welchem Land der in Deutschland ansässige Unternehmer das Erstattungsverfahren beantragt, gelten seit dem 01.01.2010 folgende Besonderheiten:

Erstattung von Vorsteuern aus einem EU-Mitgliedstaat Vergütungsanträge in der EU sind ab dem 01.01.2010 ausschließlich in einem elektronischen Verfahren zu stellen. Sie sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Die elektronische Übermittlung gilt, je nach Bestimmung des jeweiligen Staates, auch für Rechnungen und Einfuhrbelege. Belege sind dem Vergütungsantrag elektronisch beizufügen, wenn das Entgelt mindestens 1.000 EUR beträgt, bei Kraftstoffen 250 EUR.

Der Antrag ist künftig nicht mehr an die ausländische Erstattungsbehörde, sondern über ein elektronisches Portal an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu richten. Von dort werden die Anträge an die jeweiligen EU-Staaten weitergeleitet.

Der Antrag ist grundsätzlich bis zum 30. September des Folgejahres zu stellen.

Für Vorsteuer, die das Jahr 2009 betrifft, wurde die Beantragungsfrist bis zum 31.03.2011 verlängert.

Erstattung von Vorsteuern aus Nicht-EU-Staaten (Drittländer)

Die Vergütung von Vorsteuern aus Drittländern ist grundsätzlich nur möglich, wenn zu dem betroffenen Staat eine sogenannte Gegenseitigkeit besteht. Die Finanzverwaltung veröffentlicht regelmäßig Listen mit den Drittstaaten, bei denen eine solche Gegenseitigkeit vorliegt.

Ausgeschlossen ist hier ein Antrag auf Erstattung von Vorsteuerbeträgen, die auf den Bezug von Kraftstoffen entfällt.

Anträge auf Vorsteuervergütung aus Drittländern sind wie bisher bei der zuständigen ausländischen Erstattungsbehörde (entweder direkt oder über die entsprechende Auslandshandelskammer) zu stellen. Als Abgabefrist gilt hier weiterhin der 30. Juni des Folgejahres.

Dem Antrag beizufügen sind Original - Rechnungen bzw. Original-Einfuhrbelege sowie eine Unternehmerbescheinigung des zuständigen Firmensitz-Finanzamtes.

Quelle: Willi Kreh

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Hannu Wegner als Steuerberater, ist eine absolute Granate. Seine unfassbare Kompetenz und die Geschwindigkeit, mit der auf meine beiden wirklich schwierigen Fragen geantwortet wurde, haben mich begeistert. Ich hatte Hilfe über yourXpert erhofft, bin aber nicht von eines solchen Qualität ausgegangen. Vielen Dank Herr Wegner, Sie sind heute wirklich mein Held des Tages "

13.06.2025
"Sehr schnell und ausführlich geantwortet."

13.06.2025
"Ausgezeichnetes Service. Ich kann Herr Wegner nur weiterempfehlen."

12.06.2025
"Sehr schnelle, ausführliche und nachvollziehbare Beantwortung meines Anliegens. Auf Basis der Beratung vom Herrn Wegner habe ich nun Sicherheit bezüglich der steuerlichen Einschätzung und der passenden nächsten Schritte. Eigentlich würde ich fünf Punkte vergeben, muss jedoch im Sinne einer vollständigen Darstellung einen Punkt abziehen. Aufgrund eines Flüchtigkeitsfehlers (zu schnell gelesen?) führte die erste Ausarbeitung zu einer materiell anderen Einschätzung, als aufgrund der Faktenlage zutreffend war. Aufgrund meiner diesbezüglichen Rückfrage kam es zu einer vollständig neuen Beurteilung des Sachverhaltes, welche dann jedoch sehr schnell und passend erfolgte. Dafür gebe ich fünf Sterne."

12.06.2025
"Die Beratung von Herrn Wegner hat mir wirklich sehr weitergeholfen. Remote-Arbeit aus Deutschland für ausländische Firmen ist leider rechtlich komplex, und Herr Wegner hat mir nicht nur eine verständliche Übersicht über die steuerliche und rechtliche Lage gegeben, sondern auch konkrete strategische Empfehlungen, wie ich gegenüber dem Unternehmen den besten Deal verhandeln kann. Vielen Dank für die kompetente und strukturierte Unterstützung!"

12.06.2025
"Ich habe Herrn Hannu Wegner im Zusammenhang mit der geplanten Umwandlung eines Nießbrauchs in eine Leibrente konsultiert und bin äußerst zufrieden mit seiner Beratung. Er hat alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte umfassend analysiert und mir geholfen, das Vorgehen strukturiert und fundiert zu bewerten. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass er mir in einer komplexen Fragestellung weiterhelfen konnte, bei der mein Steuerberater scheinbar überfordert war und lediglich auf eine Anfrage beim Finanzamt verwiesen hat. Ich bin sehr froh, auf diesem Weg zu einer kompetenten und klar begründeten Einschätzung gelangt zu sein – eine echte Hilfe bei der Entscheidungsfindung. Absolute Empfehlung!"

12.06.2025
"Very helpful and knowledgeable and fluent in English"

11.06.2025
"Sehr detaillierte und umfangreiche Antwort, die sehr weiterhilft."

11.06.2025
"Herr Klement hat aüßerst rasch und kompetent meine Fragen zur Besteuerung einer Rente und der Möglichkeit eines Einspruchs gegen meinen Steuerbescheid 2023 beantwortet. Ich bin mit dem Service den yourXpert und Herr Klement bieten, sehr zufrieden. Ich kann die Inanspruchnahme dieser Kanzlei ungeingschränkt empfehlen. Vielen Dank für Ihre Hilfe."

09.06.2025
"Sehr kompetent und freundlich und spontanes Terminangebot sogar am Feiertag. Alle meine Fragen und Anliegen wurden umfassend beantwortet und bearbeitet. Lg V. K. "

09.06.2025
"Danke für die gute Beratung mit wertvollen Tipps und konkreten Berechnungen!"

08.06.2025
"Weiterführung unserer Diskussion. Erneut mehrseitige, detaillierte und 100% auf meine Situation und Kommentare eingehende Beratung. Ich fühle mich sehr gut aufgehoben."

06.06.2025
"Antwortet sehr verständlich. Vollste Empfehlung!"

05.06.2025
"Antwortet sehr schnell, ausführlich und verständlich. Vollste Empfehlung!"

05.06.2025
"Hervorragender Service mit ausführlichen und dennoch verständlichen Erklärungen – auch für Einsteiger! Meine Fragen wurden schnell beantwortet, und ich bin rundum zufrieden. Ich empfehle Hannu Wegner uneingeschränkt weiter!"

05.06.2025
"Sehr gute und umfangreiche Antwort, die alle meine initialen Fragen aus verschiedenen Blickwinkeln und fundiert beantwortet hat."

04.06.2025
"Sehr schnelle und kompetente Bearbeitung. Extrem schnelles Feedback bei Rückfragen, sehr zu empfehlen!"

04.06.2025
"Mein (komplexes) Anliegen wurde klar und mit Nennung von Referenzen geklärt. StB wie Herr Wegner sind Gold wert."

04.06.2025
"Umfangreiche, akkurate Antwort, prägnant formuliert. Ich kann sagen, daß meine Erwartung übertroffen wurde. Ich freue mich auf eine weitere Zusammenarbeit!"

04.06.2025
"Konkrete Rückfragen, hervorragende Reaktionsschnelligkeit. Vielen Dank!"

01.06.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5888 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77