Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Umsatzsteuer

In Deutschland ansässige Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Ausland Vorsteuern entrichtet haben (z. B. anlässlich einer Messe oder Geschäftsreise), können diese Vorsteuerbeträge regelmäßig in einem besonderen Verfahren vergütet bekommen. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer in dem Staat, in dem die Erstattung beantragt wird, keine steuerpflichtigen Umsätze erzielt, d. h. somit nicht dem „normalen“ Besteuerungsverfahren unterliegt und deshalb in diesem Staat keine Umsatzsteuer-Anmeldung abzugeben hat.

Zu beachten ist, dass nur die Vorsteuern vergütet werden können, die auch ein im jeweiligen Erstattungsland ansässiger Unternehmer geltend machen könnte. In einigen Ländern gelten hier zum Teil erhebliche Einschränkungen (z.B. bei PKW- und Bewirtungskosten oder bei Reisekosten) bzw. Mindestvergütungsbeträge.

Je nach dem in welchem Land der in Deutschland ansässige Unternehmer das Erstattungsverfahren beantragt, gelten seit dem 01.01.2010 folgende Besonderheiten:

Erstattung von Vorsteuern aus einem EU-Mitgliedstaat Vergütungsanträge in der EU sind ab dem 01.01.2010 ausschließlich in einem elektronischen Verfahren zu stellen. Sie sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Die elektronische Übermittlung gilt, je nach Bestimmung des jeweiligen Staates, auch für Rechnungen und Einfuhrbelege. Belege sind dem Vergütungsantrag elektronisch beizufügen, wenn das Entgelt mindestens 1.000 EUR beträgt, bei Kraftstoffen 250 EUR.

Der Antrag ist künftig nicht mehr an die ausländische Erstattungsbehörde, sondern über ein elektronisches Portal an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu richten. Von dort werden die Anträge an die jeweiligen EU-Staaten weitergeleitet.

Der Antrag ist grundsätzlich bis zum 30. September des Folgejahres zu stellen.

Für Vorsteuer, die das Jahr 2009 betrifft, wurde die Beantragungsfrist bis zum 31.03.2011 verlängert.

Erstattung von Vorsteuern aus Nicht-EU-Staaten (Drittländer)

Die Vergütung von Vorsteuern aus Drittländern ist grundsätzlich nur möglich, wenn zu dem betroffenen Staat eine sogenannte Gegenseitigkeit besteht. Die Finanzverwaltung veröffentlicht regelmäßig Listen mit den Drittstaaten, bei denen eine solche Gegenseitigkeit vorliegt.

Ausgeschlossen ist hier ein Antrag auf Erstattung von Vorsteuerbeträgen, die auf den Bezug von Kraftstoffen entfällt.

Anträge auf Vorsteuervergütung aus Drittländern sind wie bisher bei der zuständigen ausländischen Erstattungsbehörde (entweder direkt oder über die entsprechende Auslandshandelskammer) zu stellen. Als Abgabefrist gilt hier weiterhin der 30. Juni des Folgejahres.

Dem Antrag beizufügen sind Original - Rechnungen bzw. Original-Einfuhrbelege sowie eine Unternehmerbescheinigung des zuständigen Firmensitz-Finanzamtes.

Quelle: Willi Kreh

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Das Honorar ist sehr gut investiert. Herr Wegner ist äußerst kompetent, antwortet detailliert sowie verständlich und agiert zudem sehr schnell."

03.07.2026
"Herrvorragende, ausführliche Beratung. Bei weiteren Anliegen sicher wieder ! Vielen dank"

03.07.2026
"Sehr kompetente, ausführliche und verständliche Ausführungen durch den Experten."

02.07.2026
"Sehr geehrter Herr Wegner, herzlichen vielen Dank! Die Bescheinigen ist sehr korrekt und aussagekräftig. Danke für sehr hilfreiche Beratung und schnelle Bearbeitung! Ich werde Sie unbedingt weiterempfehlen! LG, E.B."

02.07.2026
"Ich hatte eine Frage zur steuerlichen Behandlung eines Silber-ETC. Herr Wegner hat den Wertpapierprospekt des Emittenten im Detail ausgewertet und seine Einschätzung anhand der aktuellen BFH-Rechtsprechung nachvollziehbar begründet, inklusive aller Fundstellen. Alle Fragen wurden vollständig geklärt, der Preis war fair. Klare Weiterempfehlung!"

02.07.2026
"Sehr kompetente und zuverlässige Beratung in meiner Erbschaftsangelegenheit. Herr Wegner hat immer schnell geantwortet, komplexe Sachverhalte verständlich erklärt und mir mit viel Geduld weitergeholfen. Ich habe mich jederzeit gut beraten gefühlt und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen."

01.07.2026
"Vielen Dank für die ausführliche Beratung und das Eingehen auf unsere Fragen. Absolute Weiterempfehlung!"

01.07.2026
"Sehr gute, verständliche und schnelle Beratung! Die Beratung von Herrn Wegner kann ich jedem empfehlen!"

30.06.2026
"Experte für IBKR, Optionen & Stillhalter-Steuern Ich habe für die steuerliche Einordnung meiner komplexen Trading-Aktivitäten (Stillhaltergeschäfte, Optionen, Interactive Brokers Depot) nach einem Experten gesucht, der nicht bei Standardfragen zu inländischen Depots hängen bleibt. Die Beratung war absolut auf den Punkt, fachlich fundiert und genau in der von mir geschätzten Schnelligkeit. Besonders hervorzuheben ist die tiefe Expertise bei ausländischen Brokern. Der Experte führt einen sicher durch den komplexen Dschungel des deutschen Steuerrechts, gerade in dieser Nische, in der man als Trader sonst leicht unter die Räder kommt. Besonders wertvoll: Ich habe konkrete Werkzeuge und Vorlagen an die Hand bekommen, die mir die methodische Einordnung meiner Daten sofort erleichtert haben und für umgehende Aktivitäten absolut hilfreich waren. Das ist keine Standard-Beratung, sondern echte Nischenkompetenz. Das Honorar ist absolut angemessen, da hier keine Zeit mit langem Einlesen verschwendet wird. Eine klare Empfehlung für Trader, die ihre steuerliche Einordnung bei ausländischen Brokern professionell und sicher absichern wollen."

29.06.2026
"Ich bin außerordentlich zufrieden mit der Beratung durch Herrn Wegener und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen. Er hat meinen komplexen steuerlichen Sachverhalt in kürzester Zeit erfasst und bemerkenswert detailliert, fundiert und logisch nachvollziehbar beantwortet. Besonders positiv hervorheben möchte ich, dass Herr Wegener nicht nur die rechtlichen Grundlagen erläutert, sondern direkt konkrete, praxisnahe Handlungsempfehlungen gibt."

26.06.2026
"Herr Wegner hat sehr (!) schnell auf meine Anfrage geantwortet, und auch auf alle ergänzenden Fragen sehr schnell geantwortet. Dabei ist er genau auf meine Fragen und Informationen eingegangen und hat von sich aus Nachfragen gestellt um sicher zu gehen, dass seine Antworten auch wirklich passend für meine Situation sind. Seine Antworten waren ausführlich, fachkundig und gut zu verstehen. Außerdem hat er mir Zusammenhänge und Möglichkeiten aufgezeigt, die ich ohne seine professionelle Beratung nicht hätte berücksichtigen können. Ich bin mehr als zufrieden mit seiner Beratung und mit der Erfahrung, diese Fragen über yourXpert zu klären. Ich würde eine Beratung bei Herrn Wegner uneingeschränkt weiter empfehlen."

26.06.2026
"Schnelle und kompetente Beratung. "

26.06.2026
"Super schnell und verständliche Informationen bekommen. Gerne immer wieder!"

26.06.2026
"⭐⭐⭐⭐⭐ Ich bin außerordentlich zufrieden mit der Beratung und kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen. Die Antwort erfolgte sehr schnell und war gleichzeitig bemerkenswert ausführlich, fundiert und bis ins Detail nachvollziehbar begründet. Ich hatte selten erlebt, dass sich jemand so intensiv mit einem komplexen Sachverhalt auseinandersetzt und dabei nicht nur die rechtlichen Grundlagen erläutert, sondern auch konkrete Handlungsempfehlungen und praktische Hinweise gibt. Besonders positiv hervorheben möchte ich die Zuverlässigkeit, die strukturierte Herangehensweise und die verständliche Darstellung auch schwieriger steuerlicher Zusammenhänge. Jede meiner Fragen wurde umfassend beantwortet, und es wurden sogar Aspekte berücksichtigt, an die ich selbst noch gar nicht gedacht hatte. Insgesamt eine äußerst professionelle, engagierte und hochwertige Beratung, die meine Erwartungen deutlich übertroffen hat. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung!"

25.06.2026
"Sehr kompetent und hilfreich. Meine Frage war ausführlich und sehr schnell beantwortet. Vielen Dank für die Unterstützung."

25.06.2026
"Kompetente ausführliche Beratung mit schneller Reaktionszeit"

25.06.2026
"Herr Wegner hat erneut einen komplexen Arbeitsauftrag in kürzester Zeit zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Sicherlich werde ich auch weiterhin bei steuerlichen Fragestellungen auf die Unterstützung von Herrn Wegner hoffen. "

24.06.2026
"Sehr detaillierte, tiefgehende Bewertung meiner Fragen. Ich bin mehr als zufrieden, würde ihn jederzeit weiterempfehlen und auch selbst erneut konsultieren."

24.06.2026
"Sehr schnelle und ausführliche Einschätzung meines Problems, hilft mir sehr weiter."

24.06.2026
"Sehr schnelle, detaillierte und vor allem klare Antwort. Sehr hilfreich!"

24.06.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6496 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77