Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile

Das Hessische Finanzgericht hat in zwei Entscheidungen klargestellt, dass es bei der Frage, ob eine steuerbegünstigte Entschädigung vorliegt, maßgeblich auf die konkreten Umstände des Einzelfalles und auf die vertraglichen Vereinbarungen ankommt.

In dem einen Verfahren (Az. 10 K 761/08) hatte ein Wirtschaftsprüfer/Steuerberater im Rahmen eines Zeitmietvertrages Praxisräume in einem Bürogebäude angemietet. Das Bürogebäude wurde anschließend verkauft. Der neue Eigentümer beabsichtigte den Abriss des Gebäudes und einen anschließenden Neubau. Deshalb wurde das Mietverhältnis mit dem Kläger im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung - gegen eine Abfindungszahlung - vorzeitig aufgelöst.

Das Hessische Finanzgericht urteilte, dass die Abfindungszahlung, die der Kläger von dem neuen Eigentümer für die Auflösung des Mietverhältnisses erhalten hatte, keine steuerbegünstigte Entschädigung im Sinne der §§ 34,24 Einkommensteuergesetz (EStG) darstelle. Maßgeblich sei dabei die Sicht der Vertragsparteien. Dazu sei der Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen, erforderlichenfalls im Wege der Auslegung, heranzuziehen. Nach dem Wortlaut der Vereinbarung des Klägers mit dem neuen Eigentümer sei die gesamte Abfindung jedoch ausschließlich als Entgelt für die Räumung und Rückgabe des Mietgegenstandes gezahlt worden. Anhaltspunkte dafür, dass die Zahlung - steuerbegünstigt - als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen des Klägers aus seiner freiberuflichen Tätigkeit gezahlt worden sei, seien nicht zu erkennen. Gegenstand der Vertragsverhandlungen sei lediglich der Preis für die Entmietung gewesen, was das Vorliegen einer steuerbegünstigten Entschädigung für entgangenen Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit des Klägers ausschließe.

Das Urteil vom 01.08.2012 ist noch nicht rechtskräftig.

In dem anderen Verfahren (Az. 11 K 459/07) ging es um die Frage, ob eine Vertragsstrafe, die ein Rechtsanwalt und Notar an eine Rechtsanwalts- und Notarsozietät zu zahlen hatte, bei der Sozietät als laufende Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder als steuerbegünstigte Entschädigung oder als steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn zu behandeln ist. Im Streitfall hatte die Sozietät mit dem anderen Rechtsanwalt vereinbart, sich bis zum Abschluss eines zunächst nur beabsichtigten Sozietätsvertrages zuerst in Form einer Bürogemeinschaft in noch anzumietenden Räumen zusammenzuschließen. Der Rechtsanwalt nahm jedoch in der Folgezeit nicht an der vereinbarten Bürogemeinschaft teil, weshalb er später aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs zum Ausgleich aller vertraglichen Ansprüche an die Sozietät einen erheblichen Betrag zu zahlen hatte.

Das Hessische Finanzgericht entschied, dass es sich bei der Zahlung nicht um eine steuerbegünstigte Entschädigung nach §§ 34,24 EStG, sondern um laufende Einkünfte der Sozietät aus selbstständiger Tätigkeit handele. Denn nach den konkreten Verhältnissen und nach dem Inhalt der Vereinbarung über eine Bürogemeinschaft sowie nach dem gerichtlichen Vergleich fehle es an Leistungen, die als Ersatz für den Wegfall von Einnahmen gewährt worden seien. Bei der streitigen Zahlung handele es sich vielmehr um die bereits im Vertrag über eine Bürogemeinschaft verabredete pauschale Vertragsstrafe. Damit fehle es an dem für die Annahme einer Entschädigung erforderlichen Wegfall der bisherigen Grundlage für den Erfüllungsanspruch. Der Sozietät sei auch weder dauerhaft die Grundlage für die Erzielung künftiger Einnahmen entzogen worden noch handele es sich um einen außergewöhnlichen Vorgang. Schließlich lägen auch nicht die Voraussetzungen für eine Tarifvergünstigung nach §§ 16,18 Abs. 3, 34 EStG vor, weil die Sozietät insbesondere keinen Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil aufgegeben habe.

Das Urteil vom 27.06.2012 ist rechtskräftig.

(Hessisches Finanzgericht / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:


Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Christiansen hat mich sehr kompetent beraten und ist genau auf meinen individuellen Fall eingegangen. Er erklärt steuerliche Themen verständlich und nachvollziehbar, sodass ich jetzt genau weiß, wie ich meine Steuer optimal und gesetzeskonform gestalten kann. Auch auf Rückfragen ist er immer geduldig und klar eingegangen – absolut empfehlenswert!"

23.10.2025
"Vielen Dank für die schnelle und so ausführliche Antwort!!! Absolut empfehlenswert ! "

23.10.2025
"Herr Wegner hat mich erneut ausführlich und sehr kurzfristig beraten. Ich bin mit Herrn Wegners ausführlichen und verständlichen Rückmeldungen nun bereits zum dritten Mal äußerst zufrieden. Vielen Dank."

23.10.2025
"Lieber Hr Wegner, sofern man 6 Sterne vergeben koennte, dann wuerde ich das jetzt tun. Vielen Dank fuer die ausfuehrliche Darstellung der internationalen Zusammenhaenge und Rechenbeispiele. Sie haben mir sehr weitergeholfen."

23.10.2025
"Die Beratung war hervorragend: alle Fragen wurden sehr ausführlich, präzise und auch für einen Laien verständlich beantwortet. Vorschläge und To Do's wurden integriert. Meine Nachfrage wurde auch schnell und kompetent beantwortet. Wie sagt man so schön: Immer wieder gerne ..."

22.10.2025
"Steuerberater Hannu Wegner kann ich sehr empfehlen. Ich habe ihn wegen Fragen zu internationalem Steuerrecht kontaktiert und habe noch weit vor Ablauf der gesetzten Frist eine sehr umfangreiche schriftliche Ausarbeitung erhalten. Bei Verständnisproblemen (Fachbegriffe) erhielt ich eine weiter aufgeschlüsselte Antwort, die ich sehr gut nachvollziehen konnte. Fazit: er hat sich viel Zeit genommen, auch Rückfragen zu beantworten und ich werde ihn bei weiteren Fragen gerne erneut kontaktieren. Sehr kompetent und freundlich, jederzeit gerne wieder."

22.10.2025
"Sehr geehrter Jerr Klement, Besten Dank für Ihre Ausarbeitung, jetzt habe ich wenigstens Licht im Dunkeln. Sie haben sich 5 Sterne verdient Just for Info zu dem KM Geld. Nein bin nicht mehr in Beschäftigung. Die KM hatte ich zu Fahrten zu verschiedenen Ärzten angegeben, dachte, diese wegen meiner Krankheit angefallenen Fahrten könnte ich geltend machen. Dem ist wohl nicht so? Ihnen auch noch eine schöne Woche Herzlichst M. G."

22.10.2025
"Vielen Dank das Sie die vielen Rückfragen beantwortet haben!"

21.10.2025
"Top - das was ich wissen wollte wurde ohne Umschweife und verständlich sowie mit Handlungsempfehlungen beantwortet. Wenn denn Post von den Finanzbehörden auch immer so gut verständlich wäre."

21.10.2025
"Alles bestens, Herr Wegner hat uns erneut ausführlich beraten und Stand auch für weitere Rückfragen kurzfristig zur Verfügung. Vielen Dank."

20.10.2025
"Wir sind mit der Beratung durch Herrn Wegner äußerst zufrieden! Er hat uns umfassend und kompetent beraten und dies in sehr kurzer Zeit und zu einem äußerst fairen Preis. Besonders hilfreich war für uns, dass er dabei neben den steuerrechtlich relevanten Aspekten auch die handelsrechtlich bedeutsamen Gesichtspunkte erläutert hat und speziell auf uns zugeschnittene Handlungsempfehlungen abgeleitet hat. Auch unsere Zusatzfragen wurden schnell, ausführlich und zur vollen Zufriedenheit beantwortet. Herzlichen Dank dafür! "

17.10.2025
"Steuerberater Hannu Wegner hat uns bei einem Problem mit einer US-LLC rasch und kompetent geholfen. Nach langer Suche haben wir endlich die benötigten Antworten erhalten. Jetzt können wir gezielt planen und handeln. Eine echte Hilfe !!!"

16.10.2025
"Herr Wagner macht ein sehr hervorragendes Job. Ich bin von ihm begeistert. Es ist egal wann ich ihn eine Frage stelle, beantwortet er sofort, sogar Mitternacht. Ich danke ihm. So Jemanden habe ich bisher noch nicht kennengelernt."

16.10.2025
"Super schnelle und kompetente Hilfe zu einem fairen Preis. Vielen lieben Dank für diese positive erste Erfahrung in diesem Forum, ich werde es sicher wieder nutzen. Viele liebe Grüße!"

14.10.2025
"Vielen herzlichen Dank für die schnelle und Kompetente Beratung."

14.10.2025
"Sehr gute Beratung, ausführliche Erläuterung der Sachverhalte mit klaren Handlungsempfehlungen, sehr kurze Bearbeitungszeiten. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt sehr empfehlen."

14.10.2025
"Ausführliche umfassende und schnelle Antwort auf meine Fragen...sehr empfehlenswert. "

12.10.2025
" Top"

12.10.2025
"Herr Wegner hat mich bezüglich eines Wohnungskaufes beraten. Alle Antworten waren deutlich ausführlicher als erwartet, was mich positiv überrascht hat. Auch Absprachen bezüglich der Antwortzeit von Herrn Wegner wurden zuverlässig eingehalten, sodass ich bereits wenige Stunden nach Einreichen der Objektunterlagen die steuerliche Bewertung erhielt. Alle meine Nachfragen zu dieser ausführlichen Bewertung wurden ebenso ausführlich beantwortet. Negative Kritik kann ich nicht anbringen."

12.10.2025
"Sehr geehrter Herr Wegner, mit Ihrer Beratung sind wir außerordentlich zufrieden! Ihre Ausführungen sind klar und deutlich, gehen genau auf unsere Situation ein und geben leicht nachvollziehbare Handlungsanweisungen. Außerdem kam Ihre Antwort extrem schnell und auch eine Zusatzfrage, die uns nachträglich eingefallen war, wurde von Ihnen umgehend und ausführlich beantwortet. Wir können Sie vollumfänglich weiter empfehlen. Der Preis erscheint uns sehr angemessen für die erhaltene Leistung und wir haben mehr erhalten als erwartet. Herzlichen Dank, Christina und B.P."

10.10.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6048 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77