Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile

Das Hessische Finanzgericht hat in zwei Entscheidungen klargestellt, dass es bei der Frage, ob eine steuerbegünstigte Entschädigung vorliegt, maßgeblich auf die konkreten Umstände des Einzelfalles und auf die vertraglichen Vereinbarungen ankommt.

In dem einen Verfahren (Az. 10 K 761/08) hatte ein Wirtschaftsprüfer/Steuerberater im Rahmen eines Zeitmietvertrages Praxisräume in einem Bürogebäude angemietet. Das Bürogebäude wurde anschließend verkauft. Der neue Eigentümer beabsichtigte den Abriss des Gebäudes und einen anschließenden Neubau. Deshalb wurde das Mietverhältnis mit dem Kläger im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung - gegen eine Abfindungszahlung - vorzeitig aufgelöst.

Das Hessische Finanzgericht urteilte, dass die Abfindungszahlung, die der Kläger von dem neuen Eigentümer für die Auflösung des Mietverhältnisses erhalten hatte, keine steuerbegünstigte Entschädigung im Sinne der §§ 34,24 Einkommensteuergesetz (EStG) darstelle. Maßgeblich sei dabei die Sicht der Vertragsparteien. Dazu sei der Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen, erforderlichenfalls im Wege der Auslegung, heranzuziehen. Nach dem Wortlaut der Vereinbarung des Klägers mit dem neuen Eigentümer sei die gesamte Abfindung jedoch ausschließlich als Entgelt für die Räumung und Rückgabe des Mietgegenstandes gezahlt worden. Anhaltspunkte dafür, dass die Zahlung - steuerbegünstigt - als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen des Klägers aus seiner freiberuflichen Tätigkeit gezahlt worden sei, seien nicht zu erkennen. Gegenstand der Vertragsverhandlungen sei lediglich der Preis für die Entmietung gewesen, was das Vorliegen einer steuerbegünstigten Entschädigung für entgangenen Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit des Klägers ausschließe.

Das Urteil vom 01.08.2012 ist noch nicht rechtskräftig.

In dem anderen Verfahren (Az. 11 K 459/07) ging es um die Frage, ob eine Vertragsstrafe, die ein Rechtsanwalt und Notar an eine Rechtsanwalts- und Notarsozietät zu zahlen hatte, bei der Sozietät als laufende Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder als steuerbegünstigte Entschädigung oder als steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn zu behandeln ist. Im Streitfall hatte die Sozietät mit dem anderen Rechtsanwalt vereinbart, sich bis zum Abschluss eines zunächst nur beabsichtigten Sozietätsvertrages zuerst in Form einer Bürogemeinschaft in noch anzumietenden Räumen zusammenzuschließen. Der Rechtsanwalt nahm jedoch in der Folgezeit nicht an der vereinbarten Bürogemeinschaft teil, weshalb er später aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs zum Ausgleich aller vertraglichen Ansprüche an die Sozietät einen erheblichen Betrag zu zahlen hatte.

Das Hessische Finanzgericht entschied, dass es sich bei der Zahlung nicht um eine steuerbegünstigte Entschädigung nach §§ 34,24 EStG, sondern um laufende Einkünfte der Sozietät aus selbstständiger Tätigkeit handele. Denn nach den konkreten Verhältnissen und nach dem Inhalt der Vereinbarung über eine Bürogemeinschaft sowie nach dem gerichtlichen Vergleich fehle es an Leistungen, die als Ersatz für den Wegfall von Einnahmen gewährt worden seien. Bei der streitigen Zahlung handele es sich vielmehr um die bereits im Vertrag über eine Bürogemeinschaft verabredete pauschale Vertragsstrafe. Damit fehle es an dem für die Annahme einer Entschädigung erforderlichen Wegfall der bisherigen Grundlage für den Erfüllungsanspruch. Der Sozietät sei auch weder dauerhaft die Grundlage für die Erzielung künftiger Einnahmen entzogen worden noch handele es sich um einen außergewöhnlichen Vorgang. Schließlich lägen auch nicht die Voraussetzungen für eine Tarifvergünstigung nach §§ 16,18 Abs. 3, 34 EStG vor, weil die Sozietät insbesondere keinen Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil aufgegeben habe.

Das Urteil vom 27.06.2012 ist rechtskräftig.

(Hessisches Finanzgericht / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Unfassbar ausführliche Antwort und dann sogar noch auf die kostenlose Nachfrage eine Antwort, die umfangreicher als die Erstantwort war. Nächstes Mal frage ich direkt Herrn Wegner. "

26.02.2026
"Sehr ausführliche und schnelle Rückmeldung!"

25.02.2026
"Umgangreiche und verständliche Beantwortung. Dazu klare Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise. Sehr Kompetent. Empfehlenswert."

25.02.2026
"Vielen Dank Herr Wegner für Ihre sehr ausführliche und kompetente Beratung zu unserem Steuerthema Auswanderung nach Griechenland. Unsere Erwartungen wurden übertroffen. Wir werden gerne wieder bei Bedarf auf Sie zukommen und sie gerne weiterempfehlen!"

25.02.2026
"Ich habe eine ausführliche und ausgesprochen hilfreiche sowie fachlich exzellente Beratung erhalten, die konkret auf meine Problematik angepasst war. Die umfangreiche Antwort konnte jegliche Unklarheiten beseitigen. Sollte ich in Zukunft nochmal in einer ähnlichen Situation einen Rat benötigen, werde ich die Beratung gerne erneut in Anspruch nehmen und kann sie wärmstens empfehlen."

25.02.2026
"Verständliche Beratung"

24.02.2026
"Herr Wegner hat sich sehr schnell meiner Situation angenommen. Er hat einen detaillierten Bericht erstellt, um meine Zweifel zu klären, und dabei realistische Lösungen vorgeschlagen sowie alles mit den entsprechenden Referenzen begründet. Ich bin mit seiner Arbeit äußerst zufrieden."

23.02.2026
"Eine sehr gute Beratung, wenn es 10 Sterne geben würde dann eine glatte 10 ! Herr Wegner hat mir sehr geholfen und immer schnell und äußerst kompetent geantwortet ! Vielen Dank nochmals!! VG RN "

23.02.2026
"Herr Wegner hat meine Anfrage zum Zusammenspiel von Firmwagen vs. Car Allowance und Elterngeld mit einer großartigen Detailtiefe und sehr verständlich und schnell beantwortet und sogar darüber hinaus noch weitere direkt damit zusammenhängende Bereiche aufgeriffen und konkrete Handlungshinweise und das erforderliche Vorgehen beantwortet. Ich fühle mich dadurch bedeutend wohler mit den weiteren Schritten und das investierte Honrar macht sich innerhalb kürzester Zeit bezahlt! Vielen Dank erneut an dieser Stelle!"

22.02.2026
"Herr Wegner hat mich im Zuge einer Schenkungs- & Erbangelegenheit sehr detailliert beraten und unterschiedliche Optionen erarbeitet. Es wurden konkrete Handlungsempfehlungen abgegeben, die Herr Wegner äußert verständlich erläutert hat."

22.02.2026
"Schnelle und ausgezeichnete, detaillierte Beratung inkl. Handlungsanweisungen für die Lohnsteuerbescheinigung. Vermutlich besser als jeder Steuerberater! Sehr empfehlenswert!!"

22.02.2026
"Sehr ausführliche und hilfreiche Antwort vielen Dank"

21.02.2026
"Vielen Dank! Herrn Wegners Antwort auf unsere Frage kam in kürzester Zeit nach Beauftragung. Die Aufklärung war unglaublich ausführlich, wie wir das nie erwartet hätten. Wir fühlten uns gut aufgehoben!"

20.02.2026
"Dear Mr. Wegner, I am have just finished reading through your response. It will take me this weekend to really process everything, but I can just say right now that I am shocked by the thoroughness and level of detail in your response. I have met many, many bureaucratic obstacles throughout my time moving to Germany, and this is by far the best money I have ever spent to help me address my situation. I truly cannot thank you enough! I will certainly be back in touch if I require further consultation after I fully digest your advice and wrap my head around my situation. "

20.02.2026
"HERVORRAGEND!! Sehr sehr schnelle Bearbeitung unseres Auftrages und optimale Erläuterungen zu den verschiedensten Fragestellungen. Eine wirklich optimale Unterstützung für unser Anliegen, herzlichen Dank Herr Wegner! "

19.02.2026
"Auf die Frage gab es einen zusätzlichen Steuertipp der Goldwert ist. Hatte das so nicht gewusst."

19.02.2026
"Meine Fragen wurden vollkommen beantwortet. Vielen Dank."

19.02.2026
"Ich bin begeistert! 1. Wenn man alles in die Hände Gottes legt, dann kümmert er sich darum fleißige Helfer zu senden, die zur Gebetserhörung beitragen 2. Herr Wegner ist einer dieser Gesandten fleißigen Helfer, denn seine Antwort kam exakt 30 Minuten vor meinem Gespräch mit der Agentur für Arbeit! Ich bin der Empfehlung gefolgt, habe mich nun bei der AfA abgemeldet und die Beraterin gab mir 1:1 das wieder, was Herr Wegner empfohlen hat. Wow! 3. Die Antwort selbst war schnell und sehr kompetent und ausführlich, es wurde alles berücksichtigt und ich habe mindestens 5 neue Inhalte heute dazugelernt (Steuervorteile optimal nutzen (zb. Vorauszahlungen, zeitliche Verschiebungen) Insights zum Progressionsvorbehalt etc. Die Berechnungen waren sehr ausführlich sovie die Beschreibung der möglichen Varianten. Die 199€ waren definitiv sehr gut investiert. Besten Dank vorab und Gottes Segen im Namen Jesu wünschen ich Ihnen! "

19.02.2026
"Sehr sorgfältig und sehr schnell. Danke!"

19.02.2026
"Ausgezeichnet. Ich werde gern wieder auf Ihre erstklassige Beratung zurückgreifen."

18.02.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6259 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77