Wann sind Preisgelder aus einem Wettbewerb als Betriebseinnahmen zu versteuern?
Wann sind Preisgelder aus einem Wettbewerb als Betriebseinnahmen zu versteuern?
Betriebseinnahmen können auch dann vorliegen, wenn der Steuerpflichtige als Betriebsinhaber unentgeltliche Zuwendungen wie beispielsweise ein Preisgeld aus einem Wettbewerb erhält. So entschied es das Finanzgericht Münster in seinem Urteil vom 16.09.2009 AZ. 10 K 4647/07 im Falle von zwei freiberuflichen Architekten, die an dem Wettbewerb “Bauen für die Zukunft” teilnahmen und hier für ihr Projekt ein Preisgeld erhielten. Die Architekten waren davon überzeugt, dass es sich bei dem Preisgeld um steuerfreie Einnahmen handele.
In diesem Fall stellte das Preisgeld jedoch steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar. Die Preisverleihung hatte wirtschaftlichen Charakter und war auch nicht dazu bestimmt, das Lebenswerk oder das Gesamtschaffen zu würdigen, die Persönlichkeit zu ehren, eine Grundhaltung auszuzeichnen oder eine Vorbildfunktion herauszustellen, was eine Steuerfreiheit bewirkt hätte.
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