Weiterbildung und Persönlichkeitsentwicklung unbedingt steuerlich geltend machen!
Beim Stichwort "Investition in die Zukunft" denken viele zunächst an Hausbau, Renten- und Lebensversicherungen. In einer Zeit unsicherer Märkte und wirtschaftlicher Verunsicherung
kommt aber auch einem ganz anderen Kapital eine immer größere Bedeutung zu: dem eigenen Wissen. Wer hier frühzeitig investiert, erhöht seine Chancen auf dem Jobmarkt - und kann ganz nebenbei Steuern sparen.
Aus-, Fort- und Weiterbildungen sind teuer. Da jedoch neu erworbenes Wissen oft zu höheren Einkünften - und damit auch zu höheren Steuereinnahmen - führt, beteiligt sich der Staat in
einigen Fällen an den Kosten für eine beruflich motivierte Wissensvermehrung. Voraussetzung dafür ist, dass die Weiterbildung der "Erhaltung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten" sowie der
"Anpassung an die Entwicklung der beruflichen Verhältnisse" dient. Das Problem dabei: Viele Kurse und Lehrgänge, die aus beruflichem Grund absolviert werden, vermitteln Kenntnisse und Fertigkeiten, die auch für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit nützlich sind.
Vor allem die Aufwendungen für psychologisch orientierte Weiterbildungen wurden aus diesem Grund bisher nicht von den Finanzämtern anerkannt. Jedoch hat nun das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine Fortbildung auch dann steuermindernd geltend gemacht werden kann, wenn persönlichkeitsbezogene Elemente enthalten sind. Voraussetzung
für eine Anerkennung ist aber nach wie vor der berufliche Bezug.
Quelle: SKD GmbH Frankfurt/M
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