Welche Bücher können als Werbungskosten geltend gemacht werden?
Welche Bücher können als Werbungskosten geltend gemacht werden?
Macht ein Steuerpflichtiger geltend, Bücher allgemeinbildenden Inhalts aus beruflichen Gründen angeschafft zu haben, so hat das Finanzgericht nach der Rechtsprechung des BFH für jedes Buch gesondert zu entscheiden, ob es für den Steuerpflichtigen ein Arbeitsmittel oder ein Gegenstand der Lebensführung ist; entscheidend ist die konkrete Funktion des Buchs im Einzelfall. Vorliegend hatte ein angestellter Sozialberater in seiner Einkommensteuererklärung Kosten für Fachliteratur als Werbungskosten geltend gemacht, die das Finanzamt nicht anerkannt. Es handelte sich dabei um Werke wie “Die erfolgreiche Homepage", “Windows 98 Bibel", “Kulturwissenschaftliche Stadtforschung", “Briefe schreiben". Vor dem Finanzgericht konnte der Sozialberater aber nicht nachweisen, in welcher Weise die angeschafften Bücher für seine nichtselbstständige Tätigkeit oder für seine berufliche Weiterbildung erforderlich gewesen waren.
Quelle: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 03.02.2009 AZ. 8 K 251/08
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