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Erbschaftsteuer

In einer aktuellen Umfrage im Auftrag der Postbank kommt es bei jeder sechsten Erbschaft (17 %) in Deutschland zu Streit. Dabei wurde in annähernd 3/4 aller Fälle (73 %) als Grund

für den Erbschaftsstreit genannt, dass sich einzelne Erben benachteiligt fühlten. Dies muss nicht die "böse Absicht" des Erblassers gewesen sein. Denn hinterlässt dieser kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Und die kann auch zu ungerechten Ergebnissen führen - gerade bei sog. Patchwork-Familien!

Im Ausgangspunkt gilt: Jeder hinterlässt einen oder mehrere Erben. Wer Erbe werden soll, kann durch Testament oder Erbvertrag geregelt werden. Anderenfalls gilt die gesetzliche Erbfolge.

Das gesetzliche Erbrecht richtet sich nach dem Grad der Verwandtschaft: Vorrangig erben Kinder oder - wenn diese bereits verstorben sind - die Enkel. Sind keine Abkömmlinge vorhanden, erben Eltern oder Geschwister. Neben das Erbrecht der Verwandten tritt dabei stets noch das Erbrecht des überlebenden Ehegatten, der aber nicht Alleinerbe ist. Fast immer erben neben dem Ehegatten noch Verwandte des Verstorbenen mit, selbst wenn keine Kinder vorhanden sind. Ehegatte und Verwandte bilden dann eine Erbengemeinschaft, eine häufige Ursache für Streitigkeiten.

Bei Patchwork-Familien ist das Konfliktpotenzial besonders hoch:

Es erben nämlich immer nur die Kinder oder sonstigen Verwandten, die mit dem Verstorbenen biologisch verwandt sind oder von diesem adoptiert wurden. Stiefkinder und Schwiegereltern haben hingegen kein gesetzliches Erbrecht.

Noch komplizierter wird die Situation, wenn der neue Ehegatte zum Alleinerben eingesetzt werden soll oder einzelne Kinder, z.B. aus erster Ehe, vollständig vom Erbe ausgeschlossen werden sollen. In jedem Fall steht leiblichen Kindern der Pflichtteilsanspruch in Höhe

der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils zu. Dabei ist zu beachten, dass eventuell der

Ex-Mann bzw. die Ex-Frau zur Vertretung eines noch minderjährigen Kindes berufen ist und es somit zu einem besonders emotionalen Rechtsstreit zwischen dem alten und dem neuen Ehegatten des Verstorbenen kommen könnte.

Es ist unbedingt erforderlich, die genaue Familiensituation auszuloten und zusammen mit dem Notar eine maßgeschneiderte Lösung im Einzelfall zu erarbeiten. Ein Patentrezept, das für sämtliche Familienkonstellationen gilt, gibt es nicht.

Für die steuerlichen Aspekte im Falle einer Erbschaft stehen Ihnen die Experten der Deutschen-Steuerberatungshotline jederzeit gerne zur Verfügung.

(Informationsdienst Notar und Recht / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

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Jens Keese
Jens Keese
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