Werbungskosten: Höhere Sätze für 2011
Der Pauschbetrag wird durch die Verabschiedung des Steuervereinfachungsgesetzes rückwirkend für 2011 um 80 EUR auf insgesamt 1.000 EUR angehoben. Die Erhöhung soll durch die Arbeitgeber in der Dezemberabrechnung berücksichtigt werden.
Den Betrag von 1.000 EUR kann ein Autofahrer schon erreichen, wenn er einen täglichen Arbeitsweg von 15 km geltend macht. Für ihn rechnen sich folglich alle Aufwendungen ab Überschreitung des Pauschbetrages.
Sei es z. B. für Bewerbungskosten, Umzugs- oder Fortbildungskosten sowie Beiträge für Berufsverbände. Des Weiteren fließen Ausgaben für Berufskleidung, Aufwendungen für Arbeitsmittel, für einen privat angeschafften beruflich genutzten Computer oder auch für ein häusliches Arbeitszimmer in die abzugsfähigen Aufwendungen mit ein.
(VLH / Redaktion)
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