Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Einkommensteuer Arbeitnehmer

Gutachterkosten für die Wertermittlung einer Immobilie, die im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens wegen Auskunftserteilung und Zahlung von Zugewinn anfallen, sind mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.

Die ehemalige Ehefrau des Klägers hatte im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens wegen Auskunftserteilung und Zahlung von Zugewinn Auskunft über das Endvermögen des Klägers durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses und durch Vorlage der zur Wertermittlung notwendigen Unterlagen gefordert. Daraufhin beauftragte der Kläger einen Sachverständigen, der ein kostenpflichtiges Wertgutachten bezüglich des Grundbesitzes erstellte. Das Finanzamt verweigerte die steuerliche Berücksichtigung der Kosten für das Wertgutachten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG. Der Kläger meinte hingegen, dass er sich den Gutachterkosten aus rechtlichen Gründen nicht habe entziehen können, da die Wertermittlung von seiner damaligen Ehefrau im Scheidungsverfahren per Auskunftsklage eingefordert worden sei.

Keine Chance vor dem Finanzgericht

Dem folgte das Hessische Finanzgericht nicht und wies die Klage ab (Az. 13 K 985/13). Der Kläger sei zur Erstellung des Wertgutachtens nämlich nicht verpflichtet gewesen. Denn das Auskunftsverlangen der Ehefrau sei lediglich auf Vorlage der zur Wertermittlung notwendigen Unterlagen und nicht auf die Vorlage eines Sachverständigengutachtens gerichtet gewesen. Dies entspreche im Übrigen auch der zivilrechtlichen Rechtslage (§ 1379 BGB), wonach lediglich die Verpflichtung bestehe, dem anderen Ehegatten über den Bestand seines Endvermögens Auskunft zu erteilen. Auch der über den Auskunftsanspruch hinaus bestehende Wertermittlungsanspruch richte sich nur auf die zuverlässige Ermittlung durch den Auskunftsverpflichteten selbst, erforderlichenfalls durch Einholung von Auskünften oder Einschaltung von Hilfskräften. Ein Sachverständiger müsse insoweit aber nicht beauftragt werden, da der Anspruch auf Wertfeststellung durch einen Sachverständigen im Gesetz nicht vorgesehen sei. So habe auch die Ehefrau die Ermittlung des Immobilienwertes durch einen Sachverständigen im Auskunftsverlangen lediglich als sinnvoll und damit nicht als zwingend erachtet. Das Gutachten sei vom Kläger damit in eigener Verantwortung und nicht zwangsläufig in Auftrag gegeben worden. Folgerichtig habe auch das Familiengericht die Gutachterkosten im Kostenfestsetzungsverfahren nicht als erstattungsfähig angesehen.

(FG Hessen / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Vielen Dank für die schnelle und umfassende Einschätzung! Die Antwort ist sehr detailliert, gut verständlich, präzise und hat meine Erwartungen vollständig erfüllt."

07.02.2026
"Sehr gut. Meine Fragen wurden vollständig beantwortet. Danke."

07.02.2026
"Herr Wegner hat sehr ausführlich und detailliert einen Lösungsweg und fachliche Einschätzung aufgezeigt, hätte ich so nicht erwartet. Top!"

05.02.2026
"Super kompetente und schnelle Beratung zu meinem Umzug aus UK nach Deutschland. Ich war überrascht, wie gut mir hier geholfen wurde, inklusive Rückfragen. Jederzeit wieder gerne. Vielen Dank!"

05.02.2026
"Herr Wegner hat meine Anfrage sehr schnell bearbeitet. Seine Ausarbeitung war ausführlich, praxisnah und hilfreich."

05.02.2026
"Vielen Dank. Sehr schnell und zuverlässig !"

05.02.2026
"Danke für die ausführliche, kompetente Beratung. Ich hatte nict erwartet, hier derart gute Unterstützung zu finden. Sehr gerne wieder Hr. Wegner"

04.02.2026
"Danke für die ausführliche Bewertung."

04.02.2026
"Super kompetenter Kontakt!!!! Liefert mehr als erforderlich ! Wieder gerne"

03.02.2026
"Super schnell, ausführlich und kompetent. Es blieben keine Fragen offen. Herzlichen Dank!"

02.02.2026
"Exzellente juristische Beratung auf höchstem Niveau. Herr Hannu Wegner überzeugt durch außergewöhnliche Fachkompetenz, strategischen Weitblick und eine sehr klare, strukturierte Arbeitsweise. Besonders hervorzuheben ist seine Fähigkeit, komplexe gesellschafts- und steuerrechtliche Fragestellungen nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll zu lösen. Ich habe mich zu jedem Zeitpunkt hervorragend beraten gefühlt. Für anspruchsvolle Mandate eine absolute Top-Adresse. "

02.02.2026
"Fundierte Anleitung erhalten "

01.02.2026
"Vielen lieben danke , Ich habe bisschen falsch formuliert deswegen Herr Schunder aber trzdem geholfen ,"

29.01.2026
"Hilfreiche Hinweise zu meinen Fragen, Danke."

29.01.2026
"Vielen Dank für die sehr schnelle und aufschlussreiche Einschätzung."

28.01.2026
"Schnelle, zügige Antwort, perfekt. Allerdings nicht gerade preiswert. "

28.01.2026
"Hervorragende Beratung, sehr sehr ausführlich sodass keine Fragen übrig bleiben."

27.01.2026
"Beratung ausführlicher als gedacht, kann ich nur jedem empfehlen."

27.01.2026
"Herr Wegner, hat mich kompetent, umfangreich und gut verständlich zügig beraten. Kann ich nur weiterempfehlen."

27.01.2026
"Ich möchte mich herzlich bei Ihnen für Ihre schnelle, detaillierte und äußerst professionelle Arbeit bedanken. Besonders schätze ich, wie Sie mir geholfen haben, den gesamten Sigorta-Karmaşası zu klären, der durch das Arbeiten im Ausland und das Leben in Deutschland entstanden ist. Ihre präzise Analyse und die klaren Empfehlungen haben mir enorm geholfen, die richtige Vorgehensweise zu finden und die notwendigen Schritte für die Krankenversicherung zu verstehen. Vielen Dank für Ihre wert Mit freundlichen Grüßen,"

27.01.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6212 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77