Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

0900/1000 2770 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile Steuertipp Arbeitnehmer

Zum Jahresbeginn 2014 treten in der Einkommensteuer und bei der Sozialversicherung zahlreiche Änderungen in Kraft. Hier die wichtigsten Neuerungen für Arbeitnehmer.

Reisekosten leichter gemacht

Wer beruflich außerhalb der regelmäßigen Tätigkeitsstätte mehr als acht Stunden unterwegs ist, kann eine Pauschale von 12 Euro für den erhöhten Verpflegungsmehraufwand geltend machen, bei ganztägiger Abwesenheit sind es weiterhin 24 Euro. Die bisherige „Zwischenstufe“ bei Abwesenheit von 14 bis 24 Stunden entfällt aus Vereinfachungsgründen.

Pendlerpauschale ausgeweitet

Schlechtere Karten haben Arbeitnehmer, die langandauernd bei Kunden außerhalb ihres Betriebs eingesetzt werden. Bislang konnten sie die Fahrtkosten zur fremden Betriebsstätte als Reisekosten absetzen. Damit waren die Hin- und Rückfahrt und für drei Monate Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich abzugsfähig. Ist der Arbeitnehmer ab 2014 dauerhaft einer Einrichtung des Kunden zugeordnet, gilt fortan nur die Pendlerpauschale. Allerdings muss der beabsichtigte Einsatz grundsätzlich mehr als 48 Monate betragen, anderenfalls sind weiterhin Reisekosten absetzbar.

Vereinfachungen bei doppelter Haushaltsführung

Wer auswärts berufsbedingt einen doppelten Haushalt führt, kann ab 2014 für seine Unterkunftskosten monatlich bis zu 1.000 Euro steuermindernd absetzen. Bislang richtete sich die Obergrenze nach der ortsüblichen Miete für eine 65 Quadratmeter große Zweitwohnung. Positiv für Pendler: Die Finanzämter sind angewiesen, geringere Aufwendungen mit höheren Kosten anderer Monate zu verrechnen. Beispiel: Im Januar 2014 werden 1.200 Euro aufgewendet, im Februar nur 800 Euro. Dennoch kann der Steuerpflichtige für beide Monate 1.000 Euro ansetzen. Hinzu kommen die Kosten für eine wöchentliche Heimfahrt und in den ersten drei Monaten Verpflegungsmehraufwendungen.

Altersvorsorge wird attraktiver

Mit dem Jahr 2014 steigt auch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Altersvorsorge, wie zum Beispiel zur Deutschen Rentenversicherung oder zu den berufsständischen Versorgungswerken, auf 78 Prozent der Einzahlungen. Auch Rürup-Sparer profitieren davon. Begünstigt werden bis zu 20.000 Euro Beiträge. Somit können alle ab 2014 bis zu 15.600 Euro (31.200 EUR bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften) als Sonderausgaben geltend machen.

Grundfreibetrag steigt

Für jeden Steuerpflichtigen bleibt zur Sicherung seines Lebensbedarfs vom Einkommen ein jährlicher Grundfreibetrag steuerfrei. Dieser steigt in 2014 von 8.130 auf 8.354 Euro. Daraus ergibt sich pro Person eine geringfügige Entlastung bis zu rund 45 Euro. Die kalte Progression wird damit allerdings nicht bekämpft. Im Gegenteil: Da der „Korridor“ zwischen dem Grundfreibetrag und der nächsten Tarifstufe schmaler wird, steigt die Steuerkurve in diesem Bereich abermals steiler an. Einkommenssteigerungen werden damit noch schneller aufgezehrt. „Die Große Koalition darf daher das Problem der kalten Progression auf keinen Fall länger ignorieren“, fordert Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des NVL in Berlin.

(NVL / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Freundlich, schnell und zuverlässig, genau wie in der Werbung versprochen"

19.04.2024
"Frage schnell und verständlich beantwortet."

18.04.2024
"Sehr verständliche Erklärung, vielen Dank. "

17.04.2024
"Einfach TOP. Schnell, detailliert und verständlich. Gerne wieder!"

15.04.2024
"Danke für die schnelle Beratung"

15.04.2024
"Anfrage (Beratung) wurde sehr rasch beantwortet. Die Antworten waren klar und eindeutig. Also klare Empfehlung."

15.04.2024
"Danke, verständliche Antwort meiner Erstanfrage. "

11.04.2024
"Schnell und kompetent beantwortet. Danke."

11.04.2024
"Schnell und unkompliziert, hat genauso geklappt, wie ich es mir gewünscht habe!!! Kann ich nur weiter empfehlen und vergebe gerne 5 Punkte. "

11.04.2024
"Sehr schnelle Antwort mit konkreter Erläuterung zum angefragten Sachverhalt. Sehr zu empfehlen! "

10.04.2024
"wieder einmal und dieses mal des Öfteren hat mir Bernd Thomas kompetent geholfen. Er hat mir echt geholfen. Diese Infos kann ich mir alleine im Netzt selber zusammensuchen, aber verstehen tue ich es dann nicht. Er hat mir alles kompetent erklärt und das hat mir echt geholfen"

10.04.2024
"Besteuerung von Firmenwagen mit verschiedenen Einkünften - sehr schnell und kompetent geantwortet - gerne wieder. Vielen Dank. "

10.04.2024
"Super schnelle und unkomplizierte Bearbeitung meiner Anfrage. Ganz klare Empfehlung!"

09.04.2024
"Top Antwort"

09.04.2024
"H.Wegner, ich kann Ihnen eine umfassende detaillierte Behandlung meines Anliegens bestätigen. Ich bin sehr zufrieden und werde Sie auch weiter empfehlen mfg E. B. "

09.04.2024
"Sehr gute Beratung mit ausführlicher Erläuterung. Schnell und unkompliziert!"

09.04.2024
"Sehr gute und detaillierte Beantwortung!"

07.04.2024
"Schnelle Antwort, kann ich nur weiter empfehlen. Alles super"

05.04.2024
"Meine Frage wurde ausführlich und professionell beantwortet."

04.04.2024
"Ich danke Ihnen für Ihre Beratung und für die Beantwortung meiner Zusatzfrage. Hervorragend. Werde Sie weiterempfehlen. Mit freundlichem Gruß"

04.04.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5458 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 2770