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Aktuelle Urteile Steuertipp Arbeitnehmer

Zum Jahresbeginn 2014 treten in der Einkommensteuer und bei der Sozialversicherung zahlreiche Änderungen in Kraft. Hier die wichtigsten Neuerungen für Arbeitnehmer.

Reisekosten leichter gemacht

Wer beruflich außerhalb der regelmäßigen Tätigkeitsstätte mehr als acht Stunden unterwegs ist, kann eine Pauschale von 12 Euro für den erhöhten Verpflegungsmehraufwand geltend machen, bei ganztägiger Abwesenheit sind es weiterhin 24 Euro. Die bisherige „Zwischenstufe“ bei Abwesenheit von 14 bis 24 Stunden entfällt aus Vereinfachungsgründen.

Pendlerpauschale ausgeweitet

Schlechtere Karten haben Arbeitnehmer, die langandauernd bei Kunden außerhalb ihres Betriebs eingesetzt werden. Bislang konnten sie die Fahrtkosten zur fremden Betriebsstätte als Reisekosten absetzen. Damit waren die Hin- und Rückfahrt und für drei Monate Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich abzugsfähig. Ist der Arbeitnehmer ab 2014 dauerhaft einer Einrichtung des Kunden zugeordnet, gilt fortan nur die Pendlerpauschale. Allerdings muss der beabsichtigte Einsatz grundsätzlich mehr als 48 Monate betragen, anderenfalls sind weiterhin Reisekosten absetzbar.

Vereinfachungen bei doppelter Haushaltsführung

Wer auswärts berufsbedingt einen doppelten Haushalt führt, kann ab 2014 für seine Unterkunftskosten monatlich bis zu 1.000 Euro steuermindernd absetzen. Bislang richtete sich die Obergrenze nach der ortsüblichen Miete für eine 65 Quadratmeter große Zweitwohnung. Positiv für Pendler: Die Finanzämter sind angewiesen, geringere Aufwendungen mit höheren Kosten anderer Monate zu verrechnen. Beispiel: Im Januar 2014 werden 1.200 Euro aufgewendet, im Februar nur 800 Euro. Dennoch kann der Steuerpflichtige für beide Monate 1.000 Euro ansetzen. Hinzu kommen die Kosten für eine wöchentliche Heimfahrt und in den ersten drei Monaten Verpflegungsmehraufwendungen.

Altersvorsorge wird attraktiver

Mit dem Jahr 2014 steigt auch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Altersvorsorge, wie zum Beispiel zur Deutschen Rentenversicherung oder zu den berufsständischen Versorgungswerken, auf 78 Prozent der Einzahlungen. Auch Rürup-Sparer profitieren davon. Begünstigt werden bis zu 20.000 Euro Beiträge. Somit können alle ab 2014 bis zu 15.600 Euro (31.200 EUR bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften) als Sonderausgaben geltend machen.

Grundfreibetrag steigt

Für jeden Steuerpflichtigen bleibt zur Sicherung seines Lebensbedarfs vom Einkommen ein jährlicher Grundfreibetrag steuerfrei. Dieser steigt in 2014 von 8.130 auf 8.354 Euro. Daraus ergibt sich pro Person eine geringfügige Entlastung bis zu rund 45 Euro. Die kalte Progression wird damit allerdings nicht bekämpft. Im Gegenteil: Da der „Korridor“ zwischen dem Grundfreibetrag und der nächsten Tarifstufe schmaler wird, steigt die Steuerkurve in diesem Bereich abermals steiler an. Einkommenssteigerungen werden damit noch schneller aufgezehrt. „Die Große Koalition darf daher das Problem der kalten Progression auf keinen Fall länger ignorieren“, fordert Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des NVL in Berlin.

(NVL / Redaktion)

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