Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Steuertipp Einkommensteuer Arbeitnehmer

1. Werbungskosten für Arbeitnehmer (§ 9 EStG)

Bei vielen Arbeitnehmern wird der jährliche Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 Euro, der jedem Arbeitnehmer ohne Ausgabennachweis zusteht, häufig bereits durch die Geltendmachung der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (ab ca. 15 km Entfernung zur Arbeit) überschritten. Im Dezember 2013 noch verwirklichte und nachgewiesene Ausgaben für weitere Werbungskosten, zum Beispiel Fachliteratur, Notebooks bis 487 Euro inklusive Umsatzsteuer oder Reparaturen im Arbeitszimmer (wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen der Absetzbarkeit vorliegen) helfen beim Steuersparen im Jahr 2013.

2. Mindesteigenbeitrag bei Riester-Verträgen prüfen (§ 10a EStG)

Arbeitnehmer sollten vor Jahresende mit ihrem Vertragspartner prüfen, ob sie im Kalenderjahr 2013 auch 4% des Jahresarbeitslohns des Jahres 2012, maximal 2.100 Euro abzüglich der staatlichen Zulagen als Mindesteigenbeitrag geleistet haben.

Beispiel: Arbeitnehmer mit 52.500 Euro Jahresarbeitslohn:

4% vom Arbeitsbruttolohn des Jahres 2012 = 2.100 Euro, abzüglich Zulagen für beide Ehegatten = 308 Euro und für ein Kind (in 2008/später geboren) = 300 Euro, Mindestbeitrag = 1.492 Euro

Hat der Arbeitnehmer beispielsweise in 2013 bisher nur 1.200 Euro gespart, sollte er noch 292 Euro im Dezember 2013 einzahlen. So sichert er sich die höchstmögliche Förderung!

3. Betriebliche Altersvorsorge (§ 3 Nr. 63 EStG)

Im Jahr 2013 kann ein Arbeitnehmer einerseits bis zu 4% seines Arbeitslohns, maximal 4% von 69.600 Euro = 2.784 Euro in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen. Bei einer Steuer- und Abgabenlast von 50% reduziert sich auf der anderen Seite sein Arbeitslohn netto lediglich um 1.392 Euro.

4. Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG)

Hierunter fallen zum Beispiel insbesondere Ausgaben für Krankheit aber auch für die Beseitigung von Hochwasserschäden beim selbstgenutzten Wohneigentum sowie für die dadurch notwendig gewordene Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung, wobei eine zumutbare Eigenbeteiligung nicht von der Steuer abgesetzt werden kann.

5. Haushaltsnahe Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG)

Handwerkerrechnungen für Reparaturen, Einbauten und Ausbauten im Haushalt des Steuerpflichtigen führen zu folgendem Steuervorteil: Von maximal 6.000 Euro Arbeitslohn, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive USt im Jahr können 20% = 1.200 Euro direkt von der ESt abgezogen werden. Alle Rechnungen müssen unbar beglichen werden. Zu empfehlen ist, Rechnungen, die zur Überschreitung des Höchstbetrages führen, erst Anfang 2014 zu begleichen, damit diese Kosten nicht verpuffen sondern sich im kommenden Jahr steuerlich auswirken.

6. Letzter Termin für Steuererklärung 2009 (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG)

Viele Arbeitnehmer haben neben dem Arbeitslohn keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen. Obwohl Steuererstattungen zu erwarten sind, haben sie keine Steuererklärung eingereicht. Die betroffenen Arbeitnehmer können noch für 2009 Erstattungen erzielen, wenn sie die Steuererklärungen im Dezember 2013 beim Finanzamt einreichen.

(BDL / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Excellent and professional support. He quickly understood the legal and factual complexity of my case involving Familienkasse. His assessment was clear, detailed, and easy to understand, with practical recommendations on deadlines, objection strategy, and next steps."

17.04.2026
"Der erste Steuerfachmann, der sich bemüht, zu helfen. Dankeschön "

17.04.2026
"Sehr geehrter Herr Wegner, Meine Frau und ich sind überwältigt! Wir suchten seit fast einem Jahr eine Antwort auf unsere Fragen und Bedenken und niemand hat uns auch nur annähernd so umfangreiche, begründete und präzise Antworten gegeben wie sie! Ihre detaillierten Angaben zeigen auch, dass Sie sich äusserst professionell mit unserer steuerlichen Situation, die sowohl Deutschland als auch Deutschland betrifft, beschäftigt haben. Wir können Sie nur auf das vollste Empfehlen und bedauern nur, dass wir nicht mehr wie 5 Sterne hergeben können!!! Mit freundlichen Grüßen Helga und W. F. "

17.04.2026
"Ich habe Herrn Wegner für die steuerliche Erfassung meines NFT-Projekts auf der Hedera-Blockchain kontaktiert und bin absolut begeistert. Besonders beeindruckt hat mich die tiefe fachliche Spezialisierung: Statt allgemeiner steuerlicher Floskeln erhielt ich eine fundierte Analyse zur Bestimmung des Leistungsorts im Drittland (§ 3a Abs. 5 UStG) unter Einbeziehung von Geo-IP-Logs und aktuellster Rechtsprechung. Die Beratung war extrem strukturiert, preislich absolut fair (Festpreis!) und gab mir die nötige Sicherheit für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung. Wer im Krypto-Bereich einen Profi sucht, der technische Daten rechtlich präzise einordnet und beim ELSTER-Fragebogen unterstützt, ist hier genau richtig. Vielen Dank für die erstklassige Hilfe!"

17.04.2026
"Exzellente Beratung auf höchstem Niveau "

17.04.2026
"Alle Punkte wurden schnell und umfassend geklaert. Die Erlaeuterungen waren sehr gut verstaendlich !! Gerne wieder."

16.04.2026
"Sehr gut und informativ, Herr Wegner ist auf alle unsere Fragen sehr detailliert eingegangen"

16.04.2026
"Herr Wegner hat uns sehr schnell, freundlich und verständlich mit ausführlichen Antworten weitergeholfen!"

16.04.2026
"Hervorragend! Detailliert. Verständlich. Schritt für Schritt erklärt. Bezieht verschiedene Aspekte mit ein. Verweis auf Recht, Norm und deren Anwendungen der Praxis. Konkrete Analyse. Handlungsempfehlungen. 100% Weiterempfehlung! DANKE"

15.04.2026
"Super schnelle, verständliche Beratung in wirklich anspruchsvollen Fragen,mit Fakten die ich selbst nie beachtet hätte, man merkt richtig den Fachmann,der auch meine nachträglich gestellten Fragen gerne beantwortet hat. Ich bin absolut zufrieden, und kann Herrn Wegner sehr gerne weiter empfehlen. "

15.04.2026
"Herr Wegner hat all meine teilweise komplizierten Sachverhalte und Fragen extrem ausführlich, sehr verständlich und in kürzester Zeit kompetent beantworten können. Auch auf Rückfragen hat er entsprechend Bezug kommen. Ich kann seine Beratung uneingeschränkt empfehlen!"

15.04.2026
"Alle Fragen bzgl. Doppelbesteuerungsabkommen wurden sehr rasch und ausführlich beantwortet. Daraus abgeleitet wurden von Hr. Wegner schlüssige und nachvollziehbare Handlungsempfehlungen für die Steuererklärung gegeben."

14.04.2026
"Sehr ausführlich und verständlich, alle Fragen wurden zur Zufriedenheit beantwortet und ich bin froh, Sie kontaktiert zu haben"

14.04.2026
"Schnelle, ausführliche und nachvollziehbare Auskunft bei einem komplexen Fall. Ich bin mit der Stringenz der Antwort, der Ausführlichkeit der Ausführungen und der schnellen Bearbeitung sehr zufrieden. Neben den rein steuerlichen Aspekten wurden auch allgemeine Aspekte der Wirtschaftlichkeit in die Betrachtung einbezogen. Sehr gerne wieder."

10.04.2026
"Wie schon bei den vorherigen Beratungen. Hannu Wegner ist absoluter Fachmann. 5 Sterne sind nich zu wenig. "

10.04.2026
"Steuerberater Hannu Wegner hat unsere Frage zu den Themen Umsatzsteuer (-befreiung) / Einkünfte aus selbständiger Arbeit / Übungsleiterpauschale umfassend, verständlich und zeitnah (auch über die Feiertage!) beantwortet. Wir haben eine sehr ausführliche Einordnung und Erklärungen zu den einzelnen Punkten erhalten, aufgrund der konkreten Angaben konnten wir die Eintragungen in den Steuerformularen einfach und sicher vornehmen. Herr Wegner ist auf Steueränderungen eingegangen und hat uns konkrete Gestaltungsempfehlungen für die Zukunft gegeben. Die erhaltene Beratung hat unsere Erwartungen weit übertroffen. Wir sind mit der Beratung von Herrn Wegner sehr zufrieden und empfehlen ihn gerne weiter. "

09.04.2026
"Alle Fragen wurden ausführlich und kompetent beantwortet ."

09.04.2026
"Herr Wegner hat mich sehr gut, umfassend und fundiert beraten. Seine Antworten kamen stets rasch und zeitnah, so dass eine schnelle Lösung für mein Anliegen gefunden werden konnte. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiter empfehlen und würde bei weiteren steuerlichen Fragen immer wieder auf ihn zurück kommen. Herzlichen Dank!"

09.04.2026
"Ich habe eine so detaillierte Erklärung meiner Situation erhalten, dass ich keine weiteren Fragen mehr stellen kann."

09.04.2026
"Verständliche Beratung, gute Rückfragen. Ergebnis über die Anfrage hinaus. Sehr ausführlich, sogar über Ostern. Vielen Dank."

08.04.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6367 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77