Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines

Private Kapitalerträge unterliegen seit dem 1. Januar 2009 der Einkommensteuer in Form der Abgeltungsteuer. Diese beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Mit der Abgeltungsteuer hat für Sparer und Anleger sozusagen eine neue Zeitrechnung begonnen. Das Einkommen aus privaten Kapitalerträgen wird prinzipiell und einheitlich an der "Quelle", d.h. bei den Kreditinstituten, bei denen es anfällt, besteuert. Haltefristen und das Halbeinkünfteverfahren haben "ausgedient".

Kapitalerträge - was gehört dazu?

Im Einkommensteuergesetz § 20 wird genau definiert, was alles zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehört. Das sind z.B. Dividenden, Einnahmen aus einer stillen Beteiligung, Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden, der Sparanteil von Kapitallebensversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, Diskontbeträge von Wechseln oder auch Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, wenn Zinsen für die Kapitalüberlassung gezahlt werden. Für den Großteil der Steuerzahler geht es jedoch - kurz und vereinfacht gesagt - im weitesten Sinne um Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Entstehen also Einkünfte dieser Art, so müssen von Banken und/oder anderen Finanzdienstleistern bis zu ca. 28 % (inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) als Abgabenlast direkt an das Finanzamt abgeführt werden. Aber nicht alle Einkünfte werden im Rahmen der Abgeltungsteuer gleich behandelt. So werden beispielsweise zur Verhinderung von Steuergestaltungen bestimmte Einkünfte nicht der Abgeltungsteuer, sondern vielmehr dem regulären Steuersatz unterworfen. Dies gilt z.B. für Sachverhalte wie Einnahmen aus einer stillen Beteiligung oder Zinszahlungen, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahe stehende Personen sind.

Anlage KAP - notwendig oder entbehrlich?

Mit Einführung der Abgeltungsteuer ist die Einkommensteuer grundsätzlich abgegolten und der Steuerbürger kann eigentlich auf das Ausfüllen der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) bei der Abgabe der Steuererklärung ab 2009 verzichten. Aber wie bei allen Regeln gibt es auch bei der Abgeltungsteuer Ausnahmen, die zu beachten sind. Solche Situationen können beispielsweise dann eintreten, wenn die Freistellungsaufträge nicht oder nicht in ausreichender Höhe erteilt wurden. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt für Einzelpersonen 801 Euro und bei Verheirateten 1.602 Euro. Bis zu dieser Höhe sind Zinseinnahmen vollständig steuerfrei. Wurden die Freistellungsaufträge in geringerem Umfang erteilt, sollte die Anlage KAP ausgefüllt werden, um den steuerlichen Freibetrag in Gänze ausschöpfen zu können. Die Angabe der Kapitalerträge ist auch erforderlich, wenn man Spenden oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen möchte.

Auch für Steuerzahler, deren persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, kann die Nutzung der Anlage KAP sinnvoll sein, um eine Günstigerprüfung zu beantragen. In aller Regel liegt der persönliche Steuersatz unter dem der Abgeltungsteuer, wenn das zu versteuernde Einkommen bei einer Einzelperson rund 15.000 Euro und bei Verheirateten 30.000 Euro nicht übersteigt.

Keinesfalls in der Einkommensteuererklärung vergessen werden dürfen private Darlehen, für die der Abgeltungsteuerabzug nicht automatisch durchgeführt werden kann. Dies sei an folgendem Beispiel verdeutlicht: Paul gewährt seiner Schwester Doris ein Privatdarlehen von 10.000 Euro, damit diese eine größere Investition tätigen kann. Dafür erhält Bruder Paul von Doris 3 % Darlehenszinsen jährlich. In einem solchen Fall muss Doris keine Abgeltungsteuer einbehalten, wohl aber Paul die erhaltenen Zinserträge in Anlage KAP seiner Einkommensteuerklärung angeben. Sie werden dann, weil Geschwister als nahe stehende Personen gelten, mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Günstigerprüfung

Werden Kapitalerträge über die Steuererklärung deklariert, nimmt das Finanzamt im Interesse des Steuerzahlers auf Antrag eine Günstigerprüfung vor. Keine Sorgen um die Abgeltungsteuer brauchen sich Anleger und Sparer mit einer sog. Nichtveranlagungsbescheinigung zu machen. Die Nichtveranlagungsbescheinigung erteilt das Finanzamt, wenn das voraussichtlich zu versteuernde Einkommen für 2010 unterhalb des Grundfreibetrags von 8.004 Euro / 16.008 Euro (alleinstehend/verheiratet) bleibt. Für 2009 betrug dieser 7.834 Euro bzw. 15.668 Euro.

Keine weiteren Werbungskosten abzugsfähig

Im Zusammenhang mit einer der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitalanlage tatsächlich entstandene Werbungskosten wie etwa Depotgebühren, Finanzierungskosten, Beratungskosten oder solche für die Teilnahme an Aktionärsversammlungen werden nicht mehr steuermindernd anerkannt, da sie bereits mit dem Sparerpauschbetrag abgedeckt sind. Diese Regelung war von Anfang an nicht unumstritten und hat jetzt zu einem Musterverfahren geführt. Es ist abzuwarten, ob die Richter der Argumentation folgen, dass mit der steuerlich unterschiedlichen Behandlung von Kapitalanlagen und anderen Einnahmearten gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoßen wird. Die Frage ist noch höchstrichterlich zu klären.

Die Abgeltungsteuer wirft eine Reihe von Fragen auf, die mit der Behandlung bestimmter Finanzprodukte, aber auch mit Ausnahmeregelungen, Veranlagungsoptionen etc. zu tun haben. In diesen Fällen empfiehlt es sich, einen professionellen Berater hinzuzuziehen.

Quelle: StBK Stuttgart

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr kompetente und zügige Beratung, auch bei einer anspruchsvollen internationalen Steuersituation (UK/US/DE). Die Ausführungen waren detailliert, verständlich und vor allem praxisnah mit klaren nächsten Schritten."

29.04.2026
"vollumfängliche, sehr ausführliche Antwort. Top!"

29.04.2026
"Ganz herzlichen Dank für die außerordentlich ausführliche, fachkundige und klar verständliche Antwort! Dies hat mir sehr geholfen, die Implikationen des AStG in meinem konkreten Fall zu ermitteln und die steuerrechtliche Komplexität in dem Kontext aufzulösen und zu verstehen. Nach dieser Erfahrung werde ich mich bei vergleichbaren Fragen definitiv wieder an Herrn Wegner wenden."

29.04.2026
"Vielen Dank für die schnelle und detaillierte Beratung!"

28.04.2026
"Wie immer, schnelle, kompetente und ausführliche Ausarbeitung. "

28.04.2026
"Schnelle, extrem umfängliche, Beratung. Total unkompliziert. "

28.04.2026
"Ausführliches und abschliessendes Gutachten mit konkreten Handlungsempfehlungen. Nachfragen wurden sehr zeitnah beantwortet - sehr zufrieden!"

28.04.2026
"Schnelle Hilfe, kompetente Antwort und hilfreiche Rückmeldung auf Rückfragen "

28.04.2026
"Unglaublich schnell, ordentlich und mit allen steuerlichen Hinweisen und Tipps geantwortet, die mir sehr bei meiner Kaufentscheidung helfen und mir steuerlich wirklich einiges einsparen bzw. wiederholen. Volle Empfehlung!"

27.04.2026
"sehr ausführliche und kompetente Beratung. Vielen Dank"

26.04.2026
"Vielen Dank Herr Wegner für die umfassende und ausführliche Beratung. Hilfreich finde ich auch Ihre Empfehlungen und die Zusammenfassung. Nächstes Mal komme ich wieder auf Sie zu!"

24.04.2026
"Mit der Beratung bin ich sehr zufrieden, Die Antworten kamen schnell und umfassend. Es wurden auch Aspekte angesprochen , an die ich nicht gedacht hatte. Vielen Dank "

24.04.2026
"Sehr geehrter Herr Steuerberater Wegner Ich möchte mich ausdrücklich für die außergewöhnlich fundierte und umfassende steuerliche Beratung bedanken. Herr Wegner hat es verstanden, ein äußerst komplexes und vielschichtiges Thema – mit Bezügen zum Steuerrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Zivilrecht und internationalen Steuerrecht – klar strukturiert, präzise und gleichzeitig praxisnah darzustellen. Besonders hervorzuheben ist die Tiefe der Analyse: Sämtliche relevanten Aspekte wurden nicht nur angesprochen, sondern systematisch durchdacht und mit konkreten Handlungsempfehlungen versehen. Die Ausführungen zur Nießbrauchsgestaltung, zur grenzüberschreitenden steuerlichen Situation (Deutschland/Schweiz) sowie zu den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen waren äußerst differenziert und haben mir ein hohes Maß an Sicherheit für die weiteren Entscheidungen gegeben. Sehr positiv ist auch, dass nicht nur die rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt wurden, sondern ebenso klar auf potenzielle Risiken, Gestaltungsspielräume und typische Fallstricke hingewiesen wurde. Die Kombination aus rechtlicher Präzision und praktischer Umsetzbarkeit ist aus meiner Sicht besonders wertvoll. Die Beratung geht deutlich über eine „Standardantwort“ hinaus und hat eher den Charakter einer individuellen, hochwertigen Fachberatung, wie man sie sonst nur im Rahmen eines persönlichen Mandats erhält. Insgesamt eine herausragende Leistung – fachlich exzellent, strukturiert, vorausschauend und absolut empfehlenswert. Vielen Dank! T. H. "

24.04.2026
"Sehr gute Zusammenfasssung der derzeitigen steuerlichen Situation mit kompetenter Handlungsempfehlung für 2025-2027; sehr gut! "

23.04.2026
"Herr Wegner ist absolute Klasse. Die Probleme und Sachverhalte wurden ausführlich analysiert und aufgearbeitet, Strategien und Erfolgsaussichten dargestellt und gegliedert. Falls es weitere Herausforderungen gibt, werde ich definitiv wieder hier landen. Top Qualität!"

23.04.2026
"Super gute Beratung starke Fachliche Argumente sowie kurze Antwortzeit. Sehr gute Beratung Danke für ihre Hilfe "

22.04.2026
"Sehr kompetenter und netter Kontakt! Wie immer werden Aufträge bestens erledigt und es erfolgt immer ein "Overdeliver". :-) Besten Dank. "

22.04.2026
"Sehr kompetente, schnelle und zugleich pragmatische Beratung. Die steuerlichen Fragestellungen wurden schnell durchdrungen und klar erläutert, mit nachvollziehbaren und umsetzbaren Empfehlungen. "

21.04.2026
"200% Weiterempfehlung! Auf einer Skala von 1-10: eine 20!! Ich habe mich zum wiederholten Mal an Herrn Wegner gewandt. Seine Antworten sind von vorzüglicher Sachkunde, sehr detailiert und sehr gut erklärt. Dieses Mal ging es um einen sehr unübliche Konstellation im Kontext USt. Seine Antwort war nicht nur inhaltlich perfekt, sondern zusätzlich auch sehr schnell"

20.04.2026
"100 % Empfehlung! Ich bin äußerst zufrieden mit der fachlich fundierten, ausführlichen Beratung in einem komplexen Fall, die mich auf viele Sachverhalte aufmerksam gemacht hat. Die Antwort kam sehr schnell und auch auf meine Rückfragen kam erneut eine ausführliche Antwort. Ich fühle mich sehr gut informiert und kann nun eine gute und rechtssichere Entscheidung treffen. Vielen Dank!"

20.04.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6389 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77