Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines

Private Kapitalerträge unterliegen seit dem 1. Januar 2009 der Einkommensteuer in Form der Abgeltungsteuer. Diese beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Mit der Abgeltungsteuer hat für Sparer und Anleger sozusagen eine neue Zeitrechnung begonnen. Das Einkommen aus privaten Kapitalerträgen wird prinzipiell und einheitlich an der "Quelle", d.h. bei den Kreditinstituten, bei denen es anfällt, besteuert. Haltefristen und das Halbeinkünfteverfahren haben "ausgedient".

Kapitalerträge - was gehört dazu?

Im Einkommensteuergesetz § 20 wird genau definiert, was alles zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehört. Das sind z.B. Dividenden, Einnahmen aus einer stillen Beteiligung, Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden, der Sparanteil von Kapitallebensversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, Diskontbeträge von Wechseln oder auch Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, wenn Zinsen für die Kapitalüberlassung gezahlt werden. Für den Großteil der Steuerzahler geht es jedoch - kurz und vereinfacht gesagt - im weitesten Sinne um Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Entstehen also Einkünfte dieser Art, so müssen von Banken und/oder anderen Finanzdienstleistern bis zu ca. 28 % (inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) als Abgabenlast direkt an das Finanzamt abgeführt werden. Aber nicht alle Einkünfte werden im Rahmen der Abgeltungsteuer gleich behandelt. So werden beispielsweise zur Verhinderung von Steuergestaltungen bestimmte Einkünfte nicht der Abgeltungsteuer, sondern vielmehr dem regulären Steuersatz unterworfen. Dies gilt z.B. für Sachverhalte wie Einnahmen aus einer stillen Beteiligung oder Zinszahlungen, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahe stehende Personen sind.

Anlage KAP - notwendig oder entbehrlich?

Mit Einführung der Abgeltungsteuer ist die Einkommensteuer grundsätzlich abgegolten und der Steuerbürger kann eigentlich auf das Ausfüllen der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) bei der Abgabe der Steuererklärung ab 2009 verzichten. Aber wie bei allen Regeln gibt es auch bei der Abgeltungsteuer Ausnahmen, die zu beachten sind. Solche Situationen können beispielsweise dann eintreten, wenn die Freistellungsaufträge nicht oder nicht in ausreichender Höhe erteilt wurden. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt für Einzelpersonen 801 Euro und bei Verheirateten 1.602 Euro. Bis zu dieser Höhe sind Zinseinnahmen vollständig steuerfrei. Wurden die Freistellungsaufträge in geringerem Umfang erteilt, sollte die Anlage KAP ausgefüllt werden, um den steuerlichen Freibetrag in Gänze ausschöpfen zu können. Die Angabe der Kapitalerträge ist auch erforderlich, wenn man Spenden oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen möchte.

Auch für Steuerzahler, deren persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, kann die Nutzung der Anlage KAP sinnvoll sein, um eine Günstigerprüfung zu beantragen. In aller Regel liegt der persönliche Steuersatz unter dem der Abgeltungsteuer, wenn das zu versteuernde Einkommen bei einer Einzelperson rund 15.000 Euro und bei Verheirateten 30.000 Euro nicht übersteigt.

Keinesfalls in der Einkommensteuererklärung vergessen werden dürfen private Darlehen, für die der Abgeltungsteuerabzug nicht automatisch durchgeführt werden kann. Dies sei an folgendem Beispiel verdeutlicht: Paul gewährt seiner Schwester Doris ein Privatdarlehen von 10.000 Euro, damit diese eine größere Investition tätigen kann. Dafür erhält Bruder Paul von Doris 3 % Darlehenszinsen jährlich. In einem solchen Fall muss Doris keine Abgeltungsteuer einbehalten, wohl aber Paul die erhaltenen Zinserträge in Anlage KAP seiner Einkommensteuerklärung angeben. Sie werden dann, weil Geschwister als nahe stehende Personen gelten, mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Günstigerprüfung

Werden Kapitalerträge über die Steuererklärung deklariert, nimmt das Finanzamt im Interesse des Steuerzahlers auf Antrag eine Günstigerprüfung vor. Keine Sorgen um die Abgeltungsteuer brauchen sich Anleger und Sparer mit einer sog. Nichtveranlagungsbescheinigung zu machen. Die Nichtveranlagungsbescheinigung erteilt das Finanzamt, wenn das voraussichtlich zu versteuernde Einkommen für 2010 unterhalb des Grundfreibetrags von 8.004 Euro / 16.008 Euro (alleinstehend/verheiratet) bleibt. Für 2009 betrug dieser 7.834 Euro bzw. 15.668 Euro.

Keine weiteren Werbungskosten abzugsfähig

Im Zusammenhang mit einer der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitalanlage tatsächlich entstandene Werbungskosten wie etwa Depotgebühren, Finanzierungskosten, Beratungskosten oder solche für die Teilnahme an Aktionärsversammlungen werden nicht mehr steuermindernd anerkannt, da sie bereits mit dem Sparerpauschbetrag abgedeckt sind. Diese Regelung war von Anfang an nicht unumstritten und hat jetzt zu einem Musterverfahren geführt. Es ist abzuwarten, ob die Richter der Argumentation folgen, dass mit der steuerlich unterschiedlichen Behandlung von Kapitalanlagen und anderen Einnahmearten gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoßen wird. Die Frage ist noch höchstrichterlich zu klären.

Die Abgeltungsteuer wirft eine Reihe von Fragen auf, die mit der Behandlung bestimmter Finanzprodukte, aber auch mit Ausnahmeregelungen, Veranlagungsoptionen etc. zu tun haben. In diesen Fällen empfiehlt es sich, einen professionellen Berater hinzuzuziehen.

Quelle: StBK Stuttgart

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Unfassbar ausführliche Antwort und dann sogar noch auf die kostenlose Nachfrage eine Antwort, die umfangreicher als die Erstantwort war. Nächstes Mal frage ich direkt Herrn Wegner. "

26.02.2026
"Sehr ausführliche und schnelle Rückmeldung!"

25.02.2026
"Umgangreiche und verständliche Beantwortung. Dazu klare Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise. Sehr Kompetent. Empfehlenswert."

25.02.2026
"Vielen Dank Herr Wegner für Ihre sehr ausführliche und kompetente Beratung zu unserem Steuerthema Auswanderung nach Griechenland. Unsere Erwartungen wurden übertroffen. Wir werden gerne wieder bei Bedarf auf Sie zukommen und sie gerne weiterempfehlen!"

25.02.2026
"Ich habe eine ausführliche und ausgesprochen hilfreiche sowie fachlich exzellente Beratung erhalten, die konkret auf meine Problematik angepasst war. Die umfangreiche Antwort konnte jegliche Unklarheiten beseitigen. Sollte ich in Zukunft nochmal in einer ähnlichen Situation einen Rat benötigen, werde ich die Beratung gerne erneut in Anspruch nehmen und kann sie wärmstens empfehlen."

25.02.2026
"Verständliche Beratung"

24.02.2026
"Herr Wegner hat sich sehr schnell meiner Situation angenommen. Er hat einen detaillierten Bericht erstellt, um meine Zweifel zu klären, und dabei realistische Lösungen vorgeschlagen sowie alles mit den entsprechenden Referenzen begründet. Ich bin mit seiner Arbeit äußerst zufrieden."

23.02.2026
"Eine sehr gute Beratung, wenn es 10 Sterne geben würde dann eine glatte 10 ! Herr Wegner hat mir sehr geholfen und immer schnell und äußerst kompetent geantwortet ! Vielen Dank nochmals!! VG RN "

23.02.2026
"Herr Wegner hat meine Anfrage zum Zusammenspiel von Firmwagen vs. Car Allowance und Elterngeld mit einer großartigen Detailtiefe und sehr verständlich und schnell beantwortet und sogar darüber hinaus noch weitere direkt damit zusammenhängende Bereiche aufgeriffen und konkrete Handlungshinweise und das erforderliche Vorgehen beantwortet. Ich fühle mich dadurch bedeutend wohler mit den weiteren Schritten und das investierte Honrar macht sich innerhalb kürzester Zeit bezahlt! Vielen Dank erneut an dieser Stelle!"

22.02.2026
"Herr Wegner hat mich im Zuge einer Schenkungs- & Erbangelegenheit sehr detailliert beraten und unterschiedliche Optionen erarbeitet. Es wurden konkrete Handlungsempfehlungen abgegeben, die Herr Wegner äußert verständlich erläutert hat."

22.02.2026
"Schnelle und ausgezeichnete, detaillierte Beratung inkl. Handlungsanweisungen für die Lohnsteuerbescheinigung. Vermutlich besser als jeder Steuerberater! Sehr empfehlenswert!!"

22.02.2026
"Sehr ausführliche und hilfreiche Antwort vielen Dank"

21.02.2026
"Vielen Dank! Herrn Wegners Antwort auf unsere Frage kam in kürzester Zeit nach Beauftragung. Die Aufklärung war unglaublich ausführlich, wie wir das nie erwartet hätten. Wir fühlten uns gut aufgehoben!"

20.02.2026
"Dear Mr. Wegner, I am have just finished reading through your response. It will take me this weekend to really process everything, but I can just say right now that I am shocked by the thoroughness and level of detail in your response. I have met many, many bureaucratic obstacles throughout my time moving to Germany, and this is by far the best money I have ever spent to help me address my situation. I truly cannot thank you enough! I will certainly be back in touch if I require further consultation after I fully digest your advice and wrap my head around my situation. "

20.02.2026
"HERVORRAGEND!! Sehr sehr schnelle Bearbeitung unseres Auftrages und optimale Erläuterungen zu den verschiedensten Fragestellungen. Eine wirklich optimale Unterstützung für unser Anliegen, herzlichen Dank Herr Wegner! "

19.02.2026
"Auf die Frage gab es einen zusätzlichen Steuertipp der Goldwert ist. Hatte das so nicht gewusst."

19.02.2026
"Meine Fragen wurden vollkommen beantwortet. Vielen Dank."

19.02.2026
"Ich bin begeistert! 1. Wenn man alles in die Hände Gottes legt, dann kümmert er sich darum fleißige Helfer zu senden, die zur Gebetserhörung beitragen 2. Herr Wegner ist einer dieser Gesandten fleißigen Helfer, denn seine Antwort kam exakt 30 Minuten vor meinem Gespräch mit der Agentur für Arbeit! Ich bin der Empfehlung gefolgt, habe mich nun bei der AfA abgemeldet und die Beraterin gab mir 1:1 das wieder, was Herr Wegner empfohlen hat. Wow! 3. Die Antwort selbst war schnell und sehr kompetent und ausführlich, es wurde alles berücksichtigt und ich habe mindestens 5 neue Inhalte heute dazugelernt (Steuervorteile optimal nutzen (zb. Vorauszahlungen, zeitliche Verschiebungen) Insights zum Progressionsvorbehalt etc. Die Berechnungen waren sehr ausführlich sovie die Beschreibung der möglichen Varianten. Die 199€ waren definitiv sehr gut investiert. Besten Dank vorab und Gottes Segen im Namen Jesu wünschen ich Ihnen! "

19.02.2026
"Sehr sorgfältig und sehr schnell. Danke!"

19.02.2026
"Ausgezeichnet. Ich werde gern wieder auf Ihre erstklassige Beratung zurückgreifen."

18.02.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6259 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77