Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Allgemeines

Private Kapitalerträge unterliegen seit dem 1. Januar 2009 der Einkommensteuer in Form der Abgeltungsteuer. Diese beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Mit der Abgeltungsteuer hat für Sparer und Anleger sozusagen eine neue Zeitrechnung begonnen. Das Einkommen aus privaten Kapitalerträgen wird prinzipiell und einheitlich an der "Quelle", d.h. bei den Kreditinstituten, bei denen es anfällt, besteuert. Haltefristen und das Halbeinkünfteverfahren haben "ausgedient".

Kapitalerträge - was gehört dazu?

Im Einkommensteuergesetz § 20 wird genau definiert, was alles zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehört. Das sind z.B. Dividenden, Einnahmen aus einer stillen Beteiligung, Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden, der Sparanteil von Kapitallebensversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, Diskontbeträge von Wechseln oder auch Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, wenn Zinsen für die Kapitalüberlassung gezahlt werden. Für den Großteil der Steuerzahler geht es jedoch - kurz und vereinfacht gesagt - im weitesten Sinne um Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Entstehen also Einkünfte dieser Art, so müssen von Banken und/oder anderen Finanzdienstleistern bis zu ca. 28 % (inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) als Abgabenlast direkt an das Finanzamt abgeführt werden. Aber nicht alle Einkünfte werden im Rahmen der Abgeltungsteuer gleich behandelt. So werden beispielsweise zur Verhinderung von Steuergestaltungen bestimmte Einkünfte nicht der Abgeltungsteuer, sondern vielmehr dem regulären Steuersatz unterworfen. Dies gilt z.B. für Sachverhalte wie Einnahmen aus einer stillen Beteiligung oder Zinszahlungen, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahe stehende Personen sind.

Anlage KAP - notwendig oder entbehrlich?

Mit Einführung der Abgeltungsteuer ist die Einkommensteuer grundsätzlich abgegolten und der Steuerbürger kann eigentlich auf das Ausfüllen der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) bei der Abgabe der Steuererklärung ab 2009 verzichten. Aber wie bei allen Regeln gibt es auch bei der Abgeltungsteuer Ausnahmen, die zu beachten sind. Solche Situationen können beispielsweise dann eintreten, wenn die Freistellungsaufträge nicht oder nicht in ausreichender Höhe erteilt wurden. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt für Einzelpersonen 801 Euro und bei Verheirateten 1.602 Euro. Bis zu dieser Höhe sind Zinseinnahmen vollständig steuerfrei. Wurden die Freistellungsaufträge in geringerem Umfang erteilt, sollte die Anlage KAP ausgefüllt werden, um den steuerlichen Freibetrag in Gänze ausschöpfen zu können. Die Angabe der Kapitalerträge ist auch erforderlich, wenn man Spenden oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen möchte.

Auch für Steuerzahler, deren persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, kann die Nutzung der Anlage KAP sinnvoll sein, um eine Günstigerprüfung zu beantragen. In aller Regel liegt der persönliche Steuersatz unter dem der Abgeltungsteuer, wenn das zu versteuernde Einkommen bei einer Einzelperson rund 15.000 Euro und bei Verheirateten 30.000 Euro nicht übersteigt.

Keinesfalls in der Einkommensteuererklärung vergessen werden dürfen private Darlehen, für die der Abgeltungsteuerabzug nicht automatisch durchgeführt werden kann. Dies sei an folgendem Beispiel verdeutlicht: Paul gewährt seiner Schwester Doris ein Privatdarlehen von 10.000 Euro, damit diese eine größere Investition tätigen kann. Dafür erhält Bruder Paul von Doris 3 % Darlehenszinsen jährlich. In einem solchen Fall muss Doris keine Abgeltungsteuer einbehalten, wohl aber Paul die erhaltenen Zinserträge in Anlage KAP seiner Einkommensteuerklärung angeben. Sie werden dann, weil Geschwister als nahe stehende Personen gelten, mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Günstigerprüfung

Werden Kapitalerträge über die Steuererklärung deklariert, nimmt das Finanzamt im Interesse des Steuerzahlers auf Antrag eine Günstigerprüfung vor. Keine Sorgen um die Abgeltungsteuer brauchen sich Anleger und Sparer mit einer sog. Nichtveranlagungsbescheinigung zu machen. Die Nichtveranlagungsbescheinigung erteilt das Finanzamt, wenn das voraussichtlich zu versteuernde Einkommen für 2010 unterhalb des Grundfreibetrags von 8.004 Euro / 16.008 Euro (alleinstehend/verheiratet) bleibt. Für 2009 betrug dieser 7.834 Euro bzw. 15.668 Euro.

Keine weiteren Werbungskosten abzugsfähig

Im Zusammenhang mit einer der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitalanlage tatsächlich entstandene Werbungskosten wie etwa Depotgebühren, Finanzierungskosten, Beratungskosten oder solche für die Teilnahme an Aktionärsversammlungen werden nicht mehr steuermindernd anerkannt, da sie bereits mit dem Sparerpauschbetrag abgedeckt sind. Diese Regelung war von Anfang an nicht unumstritten und hat jetzt zu einem Musterverfahren geführt. Es ist abzuwarten, ob die Richter der Argumentation folgen, dass mit der steuerlich unterschiedlichen Behandlung von Kapitalanlagen und anderen Einnahmearten gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoßen wird. Die Frage ist noch höchstrichterlich zu klären.

Die Abgeltungsteuer wirft eine Reihe von Fragen auf, die mit der Behandlung bestimmter Finanzprodukte, aber auch mit Ausnahmeregelungen, Veranlagungsoptionen etc. zu tun haben. In diesen Fällen empfiehlt es sich, einen professionellen Berater hinzuzuziehen.

Quelle: StBK Stuttgart

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:


Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Ich habe Herrn Christiansen bestimmt schon 5x zu verschiedenen Steuerthemen kontaktiert. Er erklärt alles wunderbar verständlich, so dass es auch der Laie sehr gut nachvollziehen kann und er hat ein ausgezeichnetes Fachwissen. Hier gibt es ganz klar 5-Sterne+"

09.12.2025
"Schnelle und ausführliche Antwort. Alles vollkommen zufriedenstellend. Top!"

08.12.2025
"Ich wurde sehr kurzfristig und dennoch äußerst kompetent von Herrn Wegner beraten. Alle Themen wurden sehr ausführlich und nachvollziehbar erklärt, sodass ich mich jederzeit bestens informiert und gut aufgehoben gefühlt habe - ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen!"

08.12.2025
"Sehr umfangreiche und detaillierte Analyse - schnelle Antwort auf Rückfragen. Sehr freundlich, präzise und hilfsbereit. Ich kann Herr Wegner sehr empfehlen!"

08.12.2025
"Danke für die Beratung-MFG"

07.12.2025
"Vielen Dank! Alle Fragen und Rückfragen wurden zur vollsten Zufriedenheit beantwortet!"

07.12.2025
"Super schnelle Beratung. Viel Geduld und gut erklärt. "

06.12.2025
"Schnell, klar verständlich - hat meine Frage vollumfänglich geklärt !"

05.12.2025
"Sehr rasche und ausführliche Beratung"

05.12.2025
"Herr Wegner hat mich vollumfänglich und kompetent hinsichtlich meiner "Steuersituation" beraten und die Maßnahmen für das weitere Vorgehen geschildert. Sozusagen hat er Licht ins Steuerdunkel gebracht. Meine Steuererklärung für 2025 kann ich damit per Elster einreichen. "

04.12.2025
"Sehr ausführlich und verständlich. Ich bin begeistert und Preis/Leistung stimmt! Vielen Dank!"

03.12.2025
"was für eine ausführliche kompetente Beantwortung. Bei einer Prüfung des Finanzamtes bin ich bestens vorbereitet"

03.12.2025
"Das war eine unglaublich schnelle und sehr ausführliche Beratung mit sehr guten Erklärungen und Tipps für die Zukunft. Ich bin begeistert!"

03.12.2025
"Vor gut einem Jahr sah ich mich plötzlich einem unüberschaubaren und undurchdringlichen Steuerwirrwarr gegenüber, dem ich nie und nimmer gewachsen, dessen Umgehung aber unmöglich war, bzw.mir große Nachteile gebracht hätte - zumal in diesem Dschungel gleich drei Kontrahenten regierten. Herr Wegner bot ihnen die Stirn mit seiner beharrlichen, ruhigen Art, v.a. aber mit seinem profunden und detaillierten Fachwissen, das er so anzuwenden versteht, daß auch ich es verstehe. Und so bahnte er den Weg in den Dschungel und durch ihn und ich denke, den größten Teil haben wir hinter uns - die Kontrahenten mußten akzeptieren, daß es wirkliche Steuerfachleute gibt, die nicht nur so heißen, sondern es auch sind."

02.12.2025
"Sehr ausführliche und fachlich sehr gute Beratung."

02.12.2025
"Sehr ausführliche Beratung zu Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf, Danke!"

01.12.2025
"Excellente Leistung! Super Beratung. Hr. Wegner ist auf alle meine Fragen in Detail eingegangen, und hat mich auf höchstem Niveau beraten. Eine klare Weiterempfehlung. "

01.12.2025
"Sehr gute verständliche Beratung, umfangreich und sehr gute Darstellung aller steuerlichen Aspekte und Maßnahmen mit Handlungsempfehlungen"

30.11.2025
"Dr Lorenz hat mir innerhalb kürzester Zeit eine sehr gute Übersicht zu Lösungswegen dargelegt. Vielen Dank!"

29.11.2025
"Ich war positiv überrascht über die Ausführlichkeit und Detailgenauigkeit der Antwort. Da ist keine Rückfrage nötig und alle Fragen sind zu 120% geklärt. Vielen Dank."

28.11.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6121 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77