Zahlungen an Schwiegertochter als außergewöhnliche Belastung?
Zahlungen an Schwiegertochter als außergewöhnliche Belastung?
Im Falle eines Arztes, der in seiner Einkommensteuererklärung Zahlungen an seine Schwiegertochter als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht hat, entschied das Saarländische Finanzgericht mit Urteil vom 23.09.2009 AZ. 2 K 1393/07, dass eine Anerkennung der Zahlungen an die Schwiegertochter als außergewöhnliche Belastung nicht in Betracht komme. Zwar sind Unterhaltsleistungen an gesetzlich nicht unterhaltsberechtigte Personen steuerlich zu berücksichtigen, wenn der Unterhalt Leistende sich in einer vergleichbaren Zwangslage wie der gesetzlich zum Unterhalt Verpflichtete befindet. Allerdings muss der Unterhaltsberechtigte mit ihm zusammen in einem Haushalt leben. Dies war im vorliegenden Fall nicht so, denn es bestand gerade keine Haushaltsgemeinschaft zwischen dem Arzt und seiner Schwiegertochter.
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