Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile

Das Finanzgericht Hamburg hat die Klage auf steuerliche Berücksichtigung der Kosten eines Zivilprozesses abgewiesen und ist damit von der seit 2011 geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu den Grundsätzen der Abzugsfähigkeit abgewichen.

Zum Sachverhalt: Der Kläger hatte 1993 die Gesellschaftsanteile an einer in der ehemaligen DDR enteigneten Kommanditgesellschaft erworben und sich Rückübertragungsansprüche abtreten lassen. Allerdings waren die Vermögensgegenstände der Gesellschaft bereits 1991 vom damaligen Betreiber veräußert worden. Seine Zivilklage gegen die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) auf Zahlung des Veräußerungserlöses und einer Entschädigung blieb erfolglos, weil der Kläger den von ihm behaupteten Verkehrswert des Unternehmens nicht nachweisen konnte.

Weil das Finanzamt seine Prozesskosten von rund 5.000 Euro weder als Betriebsausgaben noch als außergewöhnliche Belastung berücksichtigte, zog er vor das Finanzgericht.

Der 1. Senat des Finanzgericht Hamburgs hat seine Klage abgewiesen. Bei den Kosten handele es sich nicht um Betriebsausgaben. Der Zivilprozess sei nicht betrieblich veranlasst gewesen, weil eine Rückübertragung des Unternehmens von vornherein ausgeschlossen gewesen sei.

Diese Kosten seien allerdings auch keine „außergewöhnliche Belastung“ im Sinne des Ein-kommensteuergesetzes. Außergewöhnliche Belastungen sind private Aufwendungen, die ausnahmsweise steuerlich zu berücksichtigen sind, weil sie zwangsläufig und notwendig sind. Nach Ansicht des 1. Senats sind die Prozesskosten des Klägers nicht zwangsläufig gewesen. Er habe die Ansprüche gegen die BvS freiwillig erworben und damit auch freiwillig das Risiko übernommen, ob die Ansprüche durchgesetzt werden können, gegebenenfalls durch eine Klage. Ein Zusammenhang mit dem notwendigen Lebensbedarf des Klägers und seiner Familie sei nicht erkennbar.

Mit dieser Entscheidung weicht der 1. Senat des Finanzgerichts Hamburg ausdrücklich von der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ab. Der BFH hat seine frühere ständi-ge Rechtsprechung, dass bei Kosten eines Zivilprozesses eine Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit spreche, mit Urteil vom 12.5.2011 (Az. VI R 42/10) aufgegeben. Zivilpro-zesskosten seien grundsätzlich zwangsläufig, weil der Bürger wegen des staatlichen Ge-waltmonopols seine Ansprüche nicht selbst, sondern nur über die Einschaltung der Gerichte durchsetzen dürfe. Etwas anderes gelte nur für den, der sich mutwillig oder leichtfertig auf einen Prozess eingelassen habe. Diese Rechtsprechungsänderung ist auf geteiltes Echo gestoßen. Das Bundesministerium der Finanzen hat die Anwendung der Entscheidung des BFH durch die Finanzverwaltung am 20.12.2011 durch einen „Nichtanwendungserlass“ un-terbunden.

Der 1. Senat meint, dass bei der Frage nach der Zwangsläufigkeit eines Zivilprozesses nicht außer Acht bleiben könne, ob auch das den Prozess auslösende Ereignis für den Steuerpflichtigen zwangsläufig gewesen sei. Andernfalls würden Prozesskosten in höherem Maße berücksichtigt als andere privat veranlasste Aufwendungen. Außerdem hat der 1. Senat Bedenken, ob es angesichts der Vielgestaltigkeit und der möglichen rechtlichen und tatsächlichen Komplexität von Zivilprozessen überhaupt praktikabel sei, dass die Finanzver-waltung die Erfolgsaussichten eines Zivilprozesses im Rahmen der Veranlagung überprüfe.

Die vom 1. Senat des Finanzgerichts Hamburg in seinem Urteil vom 24.9.2012, Az. 1 K 195/11, zugelassene Revision ist eingelegt worden, Az. des BFH X R 34/12.

(FG Hamburg / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:


Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Alles bestens, Herr Wegner hat uns erneut ausführlich beraten und Stand auch für weitere Rückfragen kurzfristig zur Verfügung. Vielen Dank."

20.10.2025
"Wir sind mit der Beratung durch Herrn Wegner äußerst zufrieden! Er hat uns umfassend und kompetent beraten und dies in sehr kurzer Zeit und zu einem äußerst fairen Preis. Besonders hilfreich war für uns, dass er dabei neben den steuerrechtlich relevanten Aspekten auch die handelsrechtlich bedeutsamen Gesichtspunkte erläutert hat und speziell auf uns zugeschnittene Handlungsempfehlungen abgeleitet hat. Auch unsere Zusatzfragen wurden schnell, ausführlich und zur vollen Zufriedenheit beantwortet. Herzlichen Dank dafür! "

17.10.2025
"Steuerberater Hannu Wegner hat uns bei einem Problem mit einer US-LLC rasch und kompetent geholfen. Nach langer Suche haben wir endlich die benötigten Antworten erhalten. Jetzt können wir gezielt planen und handeln. Eine echte Hilfe !!!"

16.10.2025
"Herr Wagner macht ein sehr hervorragendes Job. Ich bin von ihm begeistert. Es ist egal wann ich ihn eine Frage stelle, beantwortet er sofort, sogar Mitternacht. Ich danke ihm. So Jemanden habe ich bisher noch nicht kennengelernt."

16.10.2025
"Super schnelle und kompetente Hilfe zu einem fairen Preis. Vielen lieben Dank für diese positive erste Erfahrung in diesem Forum, ich werde es sicher wieder nutzen. Viele liebe Grüße!"

14.10.2025
"Vielen herzlichen Dank für die schnelle und Kompetente Beratung."

14.10.2025
"Sehr gute Beratung, ausführliche Erläuterung der Sachverhalte mit klaren Handlungsempfehlungen, sehr kurze Bearbeitungszeiten. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt sehr empfehlen."

14.10.2025
"Ausführliche umfassende und schnelle Antwort auf meine Fragen...sehr empfehlenswert. "

12.10.2025
" Top"

12.10.2025
"Herr Wegner hat mich bezüglich eines Wohnungskaufes beraten. Alle Antworten waren deutlich ausführlicher als erwartet, was mich positiv überrascht hat. Auch Absprachen bezüglich der Antwortzeit von Herrn Wegner wurden zuverlässig eingehalten, sodass ich bereits wenige Stunden nach Einreichen der Objektunterlagen die steuerliche Bewertung erhielt. Alle meine Nachfragen zu dieser ausführlichen Bewertung wurden ebenso ausführlich beantwortet. Negative Kritik kann ich nicht anbringen."

12.10.2025
"Sehr geehrter Herr Wegner, mit Ihrer Beratung sind wir außerordentlich zufrieden! Ihre Ausführungen sind klar und deutlich, gehen genau auf unsere Situation ein und geben leicht nachvollziehbare Handlungsanweisungen. Außerdem kam Ihre Antwort extrem schnell und auch eine Zusatzfrage, die uns nachträglich eingefallen war, wurde von Ihnen umgehend und ausführlich beantwortet. Wir können Sie vollumfänglich weiter empfehlen. Der Preis erscheint uns sehr angemessen für die erhaltene Leistung und wir haben mehr erhalten als erwartet. Herzlichen Dank, Christina und B.P."

10.10.2025
"Horvorragend beraten. Auch sehr schnell, noch nicht mal eine Stunde vergangen, ich hatte die Antwort meiner Fragen. Ich kann Herr Hannu Wagner bestens empfehlen. So einen Steuerberater hätte ich in meinem Berufsleben gewünscht. Danke nochmal G."

09.10.2025
"sehr ausführlich und gut verständlich"

09.10.2025
"Sehr gute Arbeit. Sehr ausführliche Antwort, inkl. Referenzen zu den jeweilgen Gesetzen. Auch Nachfragen wurden ausführlich beantwortet."

08.10.2025
"Sehr schnelle, ausführliche und gut verständliche Beratung, die Herr Wegner am Ende auch noch praktisch zusammenfasst und die wichtigsten ToDos auflistet. Sehr zu empfehlen."

08.10.2025
"Perfekt wie immer, vielen Dank. Lg V. K. "

07.10.2025
"Ich habe eine hochqualifizierte und umfassende Beratung von Herr Wegner bekommen, ich kann seine Expertise nur weiterempfehlen!"

03.10.2025
"Wir sind sowohl mit yourXpert als auch mit der Beratung mehr als zufrieden. Unser Anliegen zu diversen Fragen rund um die Rentenbesteuerung wurde innerhalb kürzester Zeit zu unserer vollsten Zufriedenheit bearbeitet. Herr Wegner hat uns dazu sehr ausführliche und verständliche Erläuterungen geschickt, samt wertvoller Tipps. Das Anfragen und die Kommunikation über die Online-Plattform sind einfach, gehen superschnell und per Mail wird man stets über den aktuellen Stand informiert. Besser geht es nicht. Empfehlenswert! "

02.10.2025
"top, schnell, kompetent, verständlich"

02.10.2025
"Herr Wegner hat mich bestens beraten. Seine Ausführungen waren umfangreich und fachlich detailliert, gleichzeitig aber auch gut verständlich. Die Ergebnisse sind eindeutig und praxistauglich. Ich bedanke mich!"

01.10.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6039 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77