Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

0900/1000 2770 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile

Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 12.05.2011 (Az. VI R 42/10) entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können.

Nach § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes können bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Außergewöhnliche Belastungen sind dem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehende größere Aufwendungen, die über die der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands entstehenden Kosten hinausgehen. Kosten eines Zivilprozesses hatte die Rechtsprechung bisher nur ausnahmsweise bei Rechtsstreiten mit existenzieller Bedeutung für den Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastung anerkannt.

Mit dem Urteil hat der BFH diese enge Gesetzesauslegung aufgegeben und entschieden, dass Zivilprozesskosten unabhängig vom Gegenstand des Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. Unausweichlich seien derartige Aufwendungen allerdings nur, wenn die Prozessführung hinreichende Aussicht auf Erfolg biete und nicht mutwillig erscheine. Davon sei auszugehen, wenn der Erfolg des Zivilprozesses mindestens ebenso wahrscheinlich wie ein Misserfolg sei.

Im entschiedenen Fall war die Klägerin Anfang des Jahres 2004 arbeitsunfähig erkrankt. Nachdem ihr Arbeitgeber (nach sechs Wochen) seine Gehaltszahlungen einstellte, nahm die Klägerin ihre Krankentagegeldversicherung in Anspruch. Nach rund einem halben Jahr wurde bei der Klägerin zusätzlich zur Arbeitsunfähigkeit auch Berufsunfähigkeit diagnostiziert. Aufgrund dieses Befundes stellte die Krankenversicherung die Zahlung des Krankentagegelds ein, weil nach Eintritt der Berufsunfähigkeit keine Verpflichtung zur Zahlung von Krankentagegeld mehr bestehe. Daraufhin erhob die Klägerin erfolglos Klage auf Fortzahlung des Krankengeldes. Die Kosten des verlorenen Zivilprozesses in Höhe von rund 10.000 Euro machte die Klägerin in ihrer Einkommensteuererklärung geltend. Das Finanzamt berücksichtigte diese Kosten jedoch nicht und wurde darin zunächst vom Finanzgericht (FG) bestätigt, denn die Klägerin lebe in intakter Ehe und könne auf ein Familieneinkommen von ca. 65.000 Euro "zurückgreifen".

Der BFH hat das angefochtene Urteil aufgehoben und das Verfahren an das FG zurückverwiesen. Im zweiten Rechtsgang sei zu prüfen, ob die Führung des Prozesses gegen die Krankenversicherung aus damaliger Sicht hinreichende Aussicht auf Erfolg gehabt habe.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Dr. Stefan Lorenz
Dr. Stefan Lorenz
Rechtsanwalt und Steuerberater

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Vielen Dank!"

11.12.2023
"Perfekt, vielen Dank!!!"

10.12.2023
"TOP!"

07.12.2023
"Indeed friendly, fast and reliable. I received a consultation in English, everything went well and I am satisfied with the result."

07.12.2023
"Sehr gute Stellungnahme zu einem komplexen Thema. Schnelle Bearbeitung und sehr professionelle Aufbereitung! "

06.12.2023
"Super!"

06.12.2023
"Alle Fragen beantwortet, danke"

05.12.2023
"Sehr schnelle, umfangreiche und fachlich fundierte Bearbeitung meiner Fragestellung."

04.12.2023
"Super schnell und sehr kompetent, gerne wieder!!!"

04.12.2023
"Herr Thomas hat durch seine präzisen und eindeutigen Antworte unsere volle Zufriedenheit getroffen. Die Bewertung mit 5 Sternen ist berechtigt."

04.12.2023
"kompetente ausfuehrliche und trotzdem zeitlich schnelle Bearbeitung. Sogar am Wochenende"

04.12.2023
"Sehr kompetente, zielorientierte und hilfreiche Beratung. Ich werde gerne bei anderer Gelegenheit wieder auf Sie zurückkommen. Vielen Dank M. S."

04.12.2023
"Mein Anliegen wurde schnell und kompetent von Herrn Thomas beantwortet. Wenn ich mich im Detail mit der Antwort auseinandersetze werde ich mich eventuell mit Rückfragen an Herrn Thomas wenden."

04.12.2023
"Vielen Dank."

03.12.2023
"Sehr kompetent!!!Vielen Dank!!! Gerne wieder!!!"

02.12.2023
"Sehr freundlich, hilfsbereit und kompetent! Besten Dank! "

30.11.2023
"Herr Thomas ist extrem schnell, sehr kompetent und erklärt alles sehr verständlich! Bester Steuerberater den es gibt! Vielen Dank!"

30.11.2023
"Gute und schnelle Beratung "

29.11.2023
"Schnell, die konkrete Frage wurde gut verständlich und vollständig beantwortet. Gefühlt etwas teuer für die Frage."

29.11.2023
"Herr Pressler hat mich sehr umfassend und genau beraten. Herzlichen Dank für die freundliche Interaktion."

28.11.2023
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5292 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 2770