Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile Steuertipp Einkommensteuer

Der Kläger erzielte u. a. Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Die Klägerin ist ausgebildete Ärztin, war jedoch nicht erwerbstätig. Im Streitjahr 2008 hatten die verheirateten Kläger verschiedene Aufwendungen (u. a. Au-pair-Kosten) für die Fremdbetreuung ihrer drei Kleinkinder zu tragen. Mit ihrer Klage begehrten sie, die angefallenen Au-pair-Kosten in voller Höhe und damit auch insoweit zu berücksichtigen, als diese Aufwendungen nach Maßgabe der im EStG normierten Vorschriften nicht abzugsfähig waren.

Abzugsbeschränkungen sind gerechtfertigt

Der BFH lehnte dies, wie bereits zuvor das Finanzgericht, ab (Az. III R 18/13). Er entschied, dass die im Streitjahr für Kinderbetreuungskosten vorgesehenen Abzugsbeschränkungen nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Der BFH hatte zwar in einem anderen Verfahren, in dem Kinderbetreuungskosten für zwei Kleinkinder geltend gemacht wurden, angedeutet, dass der Gesetzgeber bei Ausgestaltung der Abzugstatbestände möglicherweise weitere Zwangsläufigkeitsgründe hätte einbeziehen müssen (vgl. BFH-Urteil vom 05.07.2012 III R 80/09; Verfassungsbeschwerde eingelegt, Az. beim Bundesverfassungsgericht: 2 BvR 2454/12). Danach könne ein Bedarf an Fremdbetreuung auch dann unabweisbar entstehen, wenn bei Erwerbstätigkeit des einen Elternteils eine größere Zahl minderjähriger Kinder zu betreuen ist. Im Streitfall sah der BFH aber bei drei Kindern im Alter von bis zu drei Jahren eine solche Betreuungssituation als nicht gegeben an. Hinzu kam, dass für das älteste der drei Kinder ein Abzug der Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG zulässig war. Im Übrigen verwies er darauf, dass der Gesetzgeber die durch den Betreuungsbedarf in jungen Familien ausgelöste Einbuße an Leistungsfähigkeit nicht nur mit den Regelungen des Steuerrechts, sondern auch durch sozialrechtliche Vorschriften ausgleicht (z. B. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).

(BFH / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Ich habe nun bereits zum zweiten Mal eine Beratung von Herrn Wegner erhalten und bin erneut sehr zufrieden. Er hat mir bei einem komplexen, grenzüberschreitenden Sachverhalt geholfen. Seine Analyse war gründlich, exzellent recherchiert und sehr verständlich. Besonders wertvoll waren die direkt umsetzbaren Handlungsempfehlungen, die mir in einer unübersichtlichen Situation die nötige Sicherheit gegeben haben. Ich kann Herrn Wegner ohne jegliche Einschränkung weiterempfehlen und werde mich auch in Zukunft jederzeit wieder an ihn wenden."

30.07.2026
"Frau Kramer hat sehr professionell und zuverlässig gearbeitet. Sie hat meine Fragen verständlich beantwortet und immer sehr schnell reagiert. Die Bearbeitung erfolgte zügig und sorgfältig. Ich bin mit ihrer Unterstützung sehr zufrieden und kann sie uneingeschränkt weiterempfehlen."

30.07.2026
"Sehr schnelle und freundliche Beratung. Auf meine Nachfragen wurde ausführlich und verständlich eingegangen. Besonders hilfreich waren die konkreten Handlungsempfehlungen inklusive passender Formulierungsvorschläge. "

30.07.2026
"Sehr ausführliche, zeitnahe und verständliche Rückmeldung. Mit vielen Informationen, an die man selbst gar nicht gedacht hat. Vielen lieben Dank! "

28.07.2026
"Sehr fundierte, umfassende und praxisnahe Beratung. Herr Wegner hat meine komplexe Fragestellung zur Gründung, zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit sowie zur internationalen Abrechnung über einen britischen Vertragspartner äußerst gründlich geprüft. Besonders wertvoll waren die konkrete Analyse des Vertragsentwurfs, die verständliche Darstellung der steuerlichen Risiken und die direkt nutzbaren Formulierungsvorschläge und Handlungsempfehlungen. Die Ausarbeitung war klar strukturiert, nachvollziehbar begründet und deutlich umfangreicher, als ich erwartet hatte. Uneingeschränkt empfehlenswert."

28.07.2026
"⭐⭐⭐⭐⭐ Klare Empfehlung für Herrn Wegner Ich möchte mich herzlich bei Herrn Wegner für die exzellente Beratung und die äußerst professionelle Bearbeitung meines Anliegens bedanken. Besonders hervorheben möchte ich die detaillierte Auswertung meiner vorliegenden BWAs sowie die nachvollziehbaren und fundierten Empfehlungen, die weit über eine reine Stellungnahme hinausgingen. Herr Wegner hat sich viel Zeit genommen, alle relevanten Aspekte sorgfältig zu prüfen und verständlich zu erläutern. Seine Arbeit zeichnet sich durch eine enorme Geduld, eine präzise Vorgehensweise und ein hohes Maß an Fachkompetenz aus. Sämtliche Fragen wurden ausführlich beantwortet und die einzelnen Schritte transparent erklärt. Dadurch fühlte ich mich während des gesamten Prozesses hervorragend begleitet und bestens beraten. Vielen herzlichen Dank, Herr Wegner, für Ihre Unterstützung und die ausgezeichnete Arbeit. Ich kann Sie uneingeschränkt und mit voller Überzeugung weiterempfehlen. Freundliche Grüße P. J. "

27.07.2026
"Herr Wegner hat mich in einer Frage zur Anerkennung eines Verlustvortrags beim Finanzamt detailliert und verständlich beraten. Auf Folgefragen ging er ebenfalls sehr detailliert ein. Ich kann mir keine bessere Beratung vorstellen, vergebe sehr gerne 5 Sterne und kann Herrn Wegner bestens weiterempfehlen!"

27.07.2026
"Umfangreiche und verständliche Beratung bei komplexer Fragestellung - uneingeschränkte Weiterempfehlung!"

25.07.2026
"Vielen herzlichen Dank, sehr ausführliche und unglaubliche schnelle Beratung. Gerne jederzeit wieder. Danke!!"

25.07.2026
"Herr Wegner hat meine Anfrage äußerst kompetent, schnell und ausführlich beantwortet. Ich bekam konkrete Handlungsoptionen und weiß nun, wie ich die Reisen im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit steuerlich absetzen kann. Auch meine Rückfragen wurden geduldig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden und kann die Beratung durch Herrn Wegner wärmstens Empfehlen!"

24.07.2026
"Einfach TOP - schnell, ausführlich, präzis und professionell!"

23.07.2026
"Konkrete Empfehlungen werden ausführlich nachvollziehbar begründet. "

23.07.2026
"Herr Wegner hat sich bei einem einmaligen Auftrag schnell, zuverlässig und fachlich beeindruckend ausführlich um mein Anliegen gekümmert. Ich bin sehr zufrieden und würde jederzeit wieder mit ihm zusammenarbeiten. "

23.07.2026
"Herr Wegner hat meine Erwartungen in jeder Hinsicht übertroffen. Bereits nach sehr kurzer Zeit erhielt ich eine ausführliche, kompetente und verständliche Beratung. Insbesondere bei meiner Frage nach einer bestehenden Nebenkostenabrechnung im Zusammenhang mit anderen Sachverhalten mit meinem Mieter der fremdvermieteten Immobilie hat Herr Wegner schnell, präzise und äußerst fundiert geholfen. Auch Rückfragen wurden stets zeitnah, freundlich und kompetent beantwortet. Ich fühle mich bestens beraten und kann Herrn Wegner uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung – ich werde mich jederzeit wieder von Herrn Wegner beraten lassen."

23.07.2026
"Sehr ausführliche und fundierte steuerliche Einschätzung einer Zweitwohnungsproblematik. "

22.07.2026
"Sehr ausführlich und kompetent, es wurden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt und eingeordnet. Außerdem habe ich einem komplett ausformulierten Antrag für das Bundeszentralamt für Steuern bekommen. Gerne Wieder!"

22.07.2026
"Sehr schnelle und ausführliche Beratung. Durch die Hilfe von Herrn Wegner konnten wir fristgerecht unseren Einspruch erfolgreich beim Finanzamt einreichen."

22.07.2026
"Binnen weniger Stunden nach Aufgabe der Anzeige auf Yourexpert hatte ich ein Angebot von Herrn Bösel zu einem fairen Preis. Nach Angebotsannahme hat Herr Bösel hat meine Steuererklärung mit unterjährigem Auslandsumzug sehr schnell, und kompetent bearbeitet sowie alle offenen Fragen vollumfänglich beantwortet. 100% Weiterempfehlung!"

22.07.2026
"Vollumfänglich zufrieden. Saubere Arbeit. Schnelle Antwort. Fairer Preis. Bedanke mich recht herzlich. Komme bei Bedarf gern wieder."

21.07.2026
"Sehr ausführlich und kompetent! Ich bin rundum zufrieden. Herr Wegner kann ich nur weiterempfehlen!"

21.07.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6551 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77