Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 6 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

  Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

0900/1000 2770 *

*Der Anruf kostet 1,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile Steuertipp Einkommensteuer

Der Kläger erzielte u. a. Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Die Klägerin ist ausgebildete Ärztin, war jedoch nicht erwerbstätig. Im Streitjahr 2008 hatten die verheirateten Kläger verschiedene Aufwendungen (u. a. Au-pair-Kosten) für die Fremdbetreuung ihrer drei Kleinkinder zu tragen. Mit ihrer Klage begehrten sie, die angefallenen Au-pair-Kosten in voller Höhe und damit auch insoweit zu berücksichtigen, als diese Aufwendungen nach Maßgabe der im EStG normierten Vorschriften nicht abzugsfähig waren.

Abzugsbeschränkungen sind gerechtfertigt

Der BFH lehnte dies, wie bereits zuvor das Finanzgericht, ab (Az. III R 18/13). Er entschied, dass die im Streitjahr für Kinderbetreuungskosten vorgesehenen Abzugsbeschränkungen nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Der BFH hatte zwar in einem anderen Verfahren, in dem Kinderbetreuungskosten für zwei Kleinkinder geltend gemacht wurden, angedeutet, dass der Gesetzgeber bei Ausgestaltung der Abzugstatbestände möglicherweise weitere Zwangsläufigkeitsgründe hätte einbeziehen müssen (vgl. BFH-Urteil vom 05.07.2012 III R 80/09; Verfassungsbeschwerde eingelegt, Az. beim Bundesverfassungsgericht: 2 BvR 2454/12). Danach könne ein Bedarf an Fremdbetreuung auch dann unabweisbar entstehen, wenn bei Erwerbstätigkeit des einen Elternteils eine größere Zahl minderjähriger Kinder zu betreuen ist. Im Streitfall sah der BFH aber bei drei Kindern im Alter von bis zu drei Jahren eine solche Betreuungssituation als nicht gegeben an. Hinzu kam, dass für das älteste der drei Kinder ein Abzug der Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG zulässig war. Im Übrigen verwies er darauf, dass der Gesetzgeber die durch den Betreuungsbedarf in jungen Familien ausgelöste Einbuße an Leistungsfähigkeit nicht nur mit den Regelungen des Steuerrechts, sondern auch durch sozialrechtliche Vorschriften ausgleicht (z. B. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).

(BFH / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Dr. Stefan Lorenz
Dr. Stefan Lorenz
Rechtsanwalt und Steuerberater

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr schnelle und ausführliche Beratung."

23.03.2023
"Gute Arbeit. Danke!"

23.03.2023
"Sehr qualifizierte und kompetente Beratung, nur zu empfehlen, hat uns bei der Entscheidung sehr geholfen."

23.03.2023
"Vielen Dank!"

21.03.2023
"Alles super! Auf den Punkt gekommen, ausführliche Beratung und prompte Beantwortung unserer Fragen. Auch für Laien gut verständlich. Absolut weiterzuempfehlen! Vielen Dank"

21.03.2023
"Auf meine Frage habe ich eine klar, verständliche und präzise Antwort erhalten. Eine kurze Nachfrage wurde schnell und ebenso präzise beantwortet."

20.03.2023
"Prompte Terminvereinbarung, zielgerichtete und gut verstaendliche professionelle Beratung - sehr zu empfehlen."

20.03.2023
"Alles Bestens."

17.03.2023
"Schnell und verständlich "

16.03.2023
"Sehr netter Kontakt, sehr kompetent und ausführliche Beratung, kann ich nur empfehlen. "

15.03.2023
"Sehr netter Kontakt, sehr kompetent und ausführliche Beratung, kann ich nur empfehlen. "

15.03.2023
"Sehr kompetent und nett! Gerne wieder!"

13.03.2023
"Ich bin mit der kostengünstigen Beantwortung meiner Frage sehr zufrieden."

13.03.2023
"Bisher sehr zufrieden ausführliche und kompetente Antwort und sehr schnell."

12.03.2023
"Herr Wegner hat mich sehr ausführlich und professionell beraten. "

11.03.2023
"Meine Fragen wurden innerhalb gut 5 Minuten freundlich und sehr hilfreich geklärt. Vielen Dank!"

11.03.2023
"Very comprehensive and fast answers"

11.03.2023
"Keine Probleme"

10.03.2023
"Die Beratung war zielführend und hat mir eine gute Entscheidungsgrundlage gegeben."

10.03.2023
"konkrete Nachfragen um das Thema richtig zu beantworten und dann ausführlich beantwortet"

10.03.2023
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 4961 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 2770