Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment ist 1 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile

Hessisches Finanzgericht: Einzahlungen auf einem sog. Zeitwertkonto führen im Einzahlungsjahr auch bei Gesellschafter-Geschäftsführerin noch nicht zu steuerpflichtigem Zufluss von Arbeitslohn

Einzahlungen auf einem sog. Zeitwertkonto führen auch bei einer Gesellschafter-Geschäftsführerin im Einzahlungsjahr noch nicht zu steuerpflichtigem Zufluss von Arbeitslohn. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 1 K 250/11).

Die Klägerin war beherrschende Gesellschafterin und gleichzeitig angestellte Geschäftsführerin einer GmbH. Im Jahre 2008 hatte sie mit der GmbH die Ansammlung von Wertguthaben auf einem sog. Zeitwertkonto vereinbart. Im Jahre 2009 wurde zusätzlich eine sog. Zeitwertkontengarantie vereinbart, wonach die GmbH als Arbeitgeberin für alle Einzahlungen ab dem 1.1.2009 die Rückzahlung in voller Höhe garantierte.

Für 2009 setzte das Finanzamt bei der Klägerin Einkommensteuer für die Zuführungen auf dem Zeitwertkonto fest. Die Klägerin sei als GmbH-Geschäftsführerin sowohl Arbeitnehmerin als auch Organ der Gesellschaft. Deshalb führe bereits die Gutschrift des künftig fälligen Arbeitslohns auf dem Zeitwertkonto zum Zufluss von Arbeitslohn.

Das Hessische Finanzgericht gab der Klage statt. Die Einzahlungen auf dem Zeitwertkonto der Klägerin seien gemäß §§ 8 Abs. 1, 11 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) im Streitjahr 2009 nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen.

Die Klägerin sei zwar beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführerin gewesen, habe jedoch als Geschäftsführerin und damit als Arbeitnehmerin nichtselbständige Einkünfte erzielt. Entscheidend sei somit, wann ihr tatsächlich Arbeitslohn zugeflossen sei. Dies sei nicht schon im Jahre 2009 der Fall gewesen. Denn die einzelnen Beträge seien weder bar ausgezahlt noch einem ihrer Konten bei einem Kreditinstitut oder einem von der GmbH für sie geführten Konto gutgeschrieben worden. Auch die Bilanzierung der Verbindlichkeiten durch die GmbH führe nicht zu einem Zufluss. Die Klägerin habe auf das Zeitwertkonto auch nicht frei zugreifen können und nicht das wirtschaftliche Risiko eines Verlustes auf dem Zeitwertkonto getragen. Vielmehr sei das dortige Guthaben vertraglich dazu bestimmt gewesen, der Klägerin erst später in Zeiten der Arbeitsfreistellung den dann ausfallenden Arbeitslohn zu ersetzen.

Zum Hintergrund: Bei Zeitwertkonten vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der Arbeitnehmer künftig fällig werdenden Arbeitslohn nicht sofort ausbezahlt erhält, sondern dieser Arbeitslohn beim Arbeitgeber nur betragsmäßig erfasst wird, um ihn im Zusammenhang mit einer vollen oder teilweisen Freistellung von der Arbeitsleistung während des noch fortbestehenden Dienstverhältnisses auszuzahlen. In der Zeit der Arbeitsfreistellung ist dabei das angesammelte Guthaben um den Vergütungsanspruch zu vermindern, der dem Arbeitnehmer in der Freistellungsphase gewährt wird. Der steuerliche Begriff des Zeitwertkontos entspricht insoweit dem Begriff der Wertguthabenvereinbarungen im Sinne von § 7b SGB IV (sog. Lebensarbeitszeit- bzw. Arbeitszeitkonto). Weitere Einzelheiten können dem BMF-Schreiben vom 17.06.2009 (Aktenzeichen IV C 5-S 2332/07/0004, 2009/0406609, Bundessteuerblatt 2009 Teil I, S. 1286) entnommen werden.

(Hess. FG / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr gute, ausführliche, kompetente steuerliche Beratung zu einem komplexen Spezialthema. Sehr schnelle Bearbeitung auch bei den entstandenen Rückfragen. Insgesamt wurden meine Erwartungen weit übertroffen."

19.05.2026
"Vielen Dank für eine erneute sehr umfassende Beratung und speziell zum Fall passenden Informationen und Hilfen. Ich werde mich nun an die weitere Arbeit machen, all das nicht gerade wenige zu erledigen."

19.05.2026
"Ich habe die Dienste von Herrn Wegner im Rahmen einer Kapitalanlageimmobilie in Anspruch genommen und bin von seiner Geschwindigkeit und Qualität absolut begeistert. Seine Antworten sind äußerst umfangreich, dabei aber auch für Laien nachvollziehbar. Ich kann Herrn Wegner uneingeschränkt empfehlen! "

17.05.2026
"eine sehr professionelle, transparente und verständliche Beratung vom Herrn Wegner. Schnell, akkurat und Kundenorientiert. Absolute Empfehlung."

17.05.2026
"Sehr schnelle, kompetente und ausführliche Hilfe. Auch auf Nachfragen erneut sehr hilfreiche Anregungen und konkrete Ansätze. "

16.05.2026
"Innerhalb eines Tages hat mir Herr Wegner eine derart fundierte Fachauskunft zugesandt, wie ich es nicht erwartet hätte. Ich bin wirklich begeistert und habe eine praktische Handlungsempfehlung für meinen Umgang mit der betrieblichen Altersvorsorge erhalten. Herr Wegner hat wirklich an alles gedacht bis hin zu einer Vorlage für einen Antrag für die Unterstützungskasse. Absolut empfehlenswert! "

15.05.2026
"Die beste, schnellste, umfassendste und auch noch günstigste Beratung, die in den 28 Jahren meiner Selbständigkeit erhalten habe ! Vielen Dank, Herr Wegner, für Ihre Bemühungen und Ihre unglaubliche Geschwundigkeit , die mein Anliegen vollstumfänglich geklärt hat. "

15.05.2026
"Herr Wegner hat meine Erwartungen weit übertroffen. Er hat nicht nur meine Fragen beantwortet sondern war darüber hinaus auch beratend tätig. Seine Antworten waren immer sehr ausführlich und verständlich und das zu einem fairen Preis. Immer gerne wieder."

15.05.2026
"Herr Wegner hat uns mit seiner hochwertigen Beratung sehr beeindruckt. Auch Rückfragen wurden äußerst schnell und detailliert beantwortet, wodurch wir direkt in die Umsetzung gehen konnten."

14.05.2026
"Sehr detaillierte und zudem zügige Bearbeitung - wirklich exzellent. Besten Dank!"

13.05.2026
"Sehr schnelle und kompetente, detaillierte Beratung - bei komplexem Sachverhalt in Erbsachen mit Ersatzerben und Nießbrauch."

12.05.2026
"Die Terminvergabe war super schnell und unkompliziert, gute Beratung, große Empfehlung! "

12.05.2026
"Meine Fragen und nachgereichten Kommentare wurden allesamt mit vollster Zufriedenheit beantwortet. Herr Wegner ist ein Topp-Experte, gerne werde ich wieder bei Fragen der steuerlichen Gestaltung auf ihn zurückkommen. "

12.05.2026
"Herr Wegner hat absolute Top-Arbeit geleistet. Die Beantwortung meiner - doch wohl sehr komplexen - Fragen ist detailliert und zügig erfolgt. Vielen Dank!"

12.05.2026
"Immer wieder gerne. Vielen Dank."

12.05.2026
"Sehr informationsdichte und hilfreiche Beratung. Alle unsere Fragen konnten klar und verständlich geklärt werden. Vielen Dank!"

11.05.2026
"Herr Christiansen hat sehr zeitnah und ausfürlich geantwortet, vielen Dank!"

11.05.2026
"Sehr umfangreiche und auch kurzfristige Antwort. Natürlich ist eine gewisse Mitwirkung und Bereitstellung relevanter Dokumente erforderlich, um eine fundierte Antwort erhalten zu können. Nun hoffe ich, diese Antwort in der Praxis optimal verwerten zu können."

11.05.2026
"super ausführlich und verständlich beantwortet und erklärt, danke dafür"

11.05.2026
"Herr Wegner hat sehr schnell reagiert und meine steuerlichen Fragen präzise, verständlich und mit hoher fachlicher Tiefe beantwortet. Die Erläuterungen waren klar strukturiert und direkt auf meine Situation zugeschnitten. Ich hatte jederzeit das Gefühl, kompetent und effizient beraten zu werden. Eine sehr professionelle Erfahrung, die ich uneingeschränkt weiterempfehlen kann."

09.05.2026
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 6419 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77