Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile

Hessisches Finanzgericht: Einzahlungen auf einem sog. Zeitwertkonto führen im Einzahlungsjahr auch bei Gesellschafter-Geschäftsführerin noch nicht zu steuerpflichtigem Zufluss von Arbeitslohn

Einzahlungen auf einem sog. Zeitwertkonto führen auch bei einer Gesellschafter-Geschäftsführerin im Einzahlungsjahr noch nicht zu steuerpflichtigem Zufluss von Arbeitslohn. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 1 K 250/11).

Die Klägerin war beherrschende Gesellschafterin und gleichzeitig angestellte Geschäftsführerin einer GmbH. Im Jahre 2008 hatte sie mit der GmbH die Ansammlung von Wertguthaben auf einem sog. Zeitwertkonto vereinbart. Im Jahre 2009 wurde zusätzlich eine sog. Zeitwertkontengarantie vereinbart, wonach die GmbH als Arbeitgeberin für alle Einzahlungen ab dem 1.1.2009 die Rückzahlung in voller Höhe garantierte.

Für 2009 setzte das Finanzamt bei der Klägerin Einkommensteuer für die Zuführungen auf dem Zeitwertkonto fest. Die Klägerin sei als GmbH-Geschäftsführerin sowohl Arbeitnehmerin als auch Organ der Gesellschaft. Deshalb führe bereits die Gutschrift des künftig fälligen Arbeitslohns auf dem Zeitwertkonto zum Zufluss von Arbeitslohn.

Das Hessische Finanzgericht gab der Klage statt. Die Einzahlungen auf dem Zeitwertkonto der Klägerin seien gemäß §§ 8 Abs. 1, 11 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) im Streitjahr 2009 nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen.

Die Klägerin sei zwar beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführerin gewesen, habe jedoch als Geschäftsführerin und damit als Arbeitnehmerin nichtselbständige Einkünfte erzielt. Entscheidend sei somit, wann ihr tatsächlich Arbeitslohn zugeflossen sei. Dies sei nicht schon im Jahre 2009 der Fall gewesen. Denn die einzelnen Beträge seien weder bar ausgezahlt noch einem ihrer Konten bei einem Kreditinstitut oder einem von der GmbH für sie geführten Konto gutgeschrieben worden. Auch die Bilanzierung der Verbindlichkeiten durch die GmbH führe nicht zu einem Zufluss. Die Klägerin habe auf das Zeitwertkonto auch nicht frei zugreifen können und nicht das wirtschaftliche Risiko eines Verlustes auf dem Zeitwertkonto getragen. Vielmehr sei das dortige Guthaben vertraglich dazu bestimmt gewesen, der Klägerin erst später in Zeiten der Arbeitsfreistellung den dann ausfallenden Arbeitslohn zu ersetzen.

Zum Hintergrund: Bei Zeitwertkonten vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der Arbeitnehmer künftig fällig werdenden Arbeitslohn nicht sofort ausbezahlt erhält, sondern dieser Arbeitslohn beim Arbeitgeber nur betragsmäßig erfasst wird, um ihn im Zusammenhang mit einer vollen oder teilweisen Freistellung von der Arbeitsleistung während des noch fortbestehenden Dienstverhältnisses auszuzahlen. In der Zeit der Arbeitsfreistellung ist dabei das angesammelte Guthaben um den Vergütungsanspruch zu vermindern, der dem Arbeitnehmer in der Freistellungsphase gewährt wird. Der steuerliche Begriff des Zeitwertkontos entspricht insoweit dem Begriff der Wertguthabenvereinbarungen im Sinne von § 7b SGB IV (sog. Lebensarbeitszeit- bzw. Arbeitszeitkonto). Weitere Einzelheiten können dem BMF-Schreiben vom 17.06.2009 (Aktenzeichen IV C 5-S 2332/07/0004, 2009/0406609, Bundessteuerblatt 2009 Teil I, S. 1286) entnommen werden.

(Hess. FG / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Sehr klare, detaillierte, professionelle sowie schnelle Bearbeitung meiner Fragen zur Besteuerung einer privaten Rente, Pros und Cons von Auszahlungsoptionen und Implikationen angesichts meines Wohnorts im EU-Ausland. Sehr zu empfehlen! Vielen Dank nochmals."

11.02.2025
"Umfassende und gut verständliche Beratung mit sehr schnellen Antworten."

11.02.2025
"Ich bin mit der zügigen und fundierten Beantwortung meiner Anfrage sehr zufrieden!"

10.02.2025
"Herr Klement hatte die Steuererklärung für meinen Mann als Kleinunternehmer übernommen. Die Betreuung war sehr professionell, schnell und über das normal Maß hinausgehend. Ich bin sehr zufrieden. Die Bearbeitung meines Anliegens erfolgte unkompliziert und sehr zügig. Herrn Klement als Steuerberater an seiner/ihrer Seite zu haben, ist von großem Vorteil und ich kann ihn daher ungeingeschränkt weiterempfehlen. "

09.02.2025
"Super verständliche und ausführliche Beratung! Gerne wieder bei Bedarf "

09.02.2025
"Ich schätze die kompetente und effiziente Unterstützung sehr. Die Zusammenarbeit war professionell, schnell und präzise. Gerne wieder!"

06.02.2025
"Sehr gut strukturierte und ausführliche Antwort. Schnelle Rückmeldung und sehr gute Erreichbarkeit bei Nachfragen."

06.02.2025
"Ich bedanke mich ganz herzlich, durch die falsche Annahme des Finanzamtes haben wir durch Frau Fey ca. 80.000,--€ Steuern gespart. Ganz lieben Dank, mit dem Finanzamt wurde das auch zwischenzeitlich geregelt."

06.02.2025
"Herr Wegner hat meine Fragen umfassend, differenziert und eindeutig beantwortet. Sehr empfehlenswert!"

06.02.2025
"Herr Wegner hat schnell, zuverlässig und detailliert geantwortet. Seine Antworten sind verständlich gestaltet und beziehen sich immer wieder auf meine Fragestellung. Vielen Dank für die tolle Ausarbeitung. "

04.02.2025
"Wurde sehr gut im Bereich GmbH Neugründung beraten. Vielen Dank!"

03.02.2025
"Schnelle und fachlich fundierte Antwort auf meine Fragen."

03.02.2025
"Sehr gute und verständliche Antworten, geht auch auf Nachfragen gut ein."

03.02.2025
"Ich hatte ein sehr gutes und angenehmes Online-Steuerberatubgsgespräch. Er hat sich viel Zeit genommen, alle meine Fragen ausführlich und verständlich zu beantworten. Besonders beeindruckt hat mich seine Fachkompetenz, Geduld und die Erklärung komplexer Sachverhalte. Ich fühle mich jetzt bestens beraten. Absolut empfehlenswert!"

01.02.2025
"Sehr netter junger Mann, der mir gut weiterhelfen konnte. Ist auf jede Frage eingegangen und hat noch Wichtiges erklärt. Es wurde auch nicht auf die Minute abgerechnet. Gerne wieder, sehr zu empfehlen."

31.01.2025
"Ich habe mich vor Kurzem an den Steuerungsberater Fabian Klement gewendet, um mich bei den EÜR-Angaben für die KSK-Versicherungsprüfung zu unterstützen. Herr Klement war sehr hilfreich und nahm sich die Zeit alle meine Fragen ausführlich zu beantworten. Er zeigte beeindruckende Fachkompetenz, indem er den steuerlichen Sachverhalt verständlich erkläre und auf meine spezifischen Probleme einging. Die Bearbeitung meines Auftrags wurde innerhalb von einem Tag abgewickelt, was meine Erwartungen weit übertroffen hat. Zusammenfassend war meine Erfahrung mit Herrn Klement durchweg positiv. Herr Klement überzeugt durch sein fachkundiges Auftreten, seine effiziente Beratung und seinen exzellenten Kundenservice. Ich kann Herrn Klement jedem empfehlen, der kompetente Hilfe bei dringenden Steuerangelegenheiten braucht."

30.01.2025
"Qualitativ hochwertige Antwort mit einer sehr ausführlichen Erläuterung und inhaltlichen Hintergründen zu den Ausführungen. TOP! "

30.01.2025
"Herr Wegner hat mir alle meine Fragen beantworten können als frischer "Gründer" Diverse Fragen zur UST-VA Anmeldung, Verbuchungen auf diverse SKR-03 Konten und Hinweise zur besseren Handhabung von Kreditkarten-Abrechnungen. Dabei hat er alle Fragen sehr ausführlich, immer wieder beantwortet und konnte mir meine Zweifel / Fragen ausräumen. Ich werde Herr Wegner sicherlich nochmal kontaktieren!"

29.01.2025
"Hat mir sehr gut weitergeholfen, danke."

29.01.2025
"Vielen Dank für die Beratung. Alle meine Fragen wurden ausführlich beantwortet. "

29.01.2025
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5690 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77