Abgabefrist für Steuererklärung beachten: 31. Mai !
Gerade im Frühling können sich viele Menschen Schöneres vorstellen, als Formulare zu wälzen und Belege für den Fiskus zu sammeln. Doch der Aufwand wird in den meisten Fällen mit Rückzahlungen belohnt, etwa für Ausgaben wie Riester-Rente, Kinderbetreuung, Fortbildung oder lange Fahrten zur Arbeit.
Die Steuererklärung für das Jahr 2011 muss dem Finanzamt bis einschließlich 31. Mai vorliegen. Wer den Abgabetermin nicht einhalten kann, kann beim Finanzamt einen schriftlichen Verlängerungsantrag einreichen. Wichtig ist dabei eine gute Begründung, wie etwa längere Krankheit oder ausstehende Unterlagen.
Meist gewährt das Finanzamt problemlos eine Fristverlängerung bis 30. September.
Allerdings ist nicht jeder Arbeitnehmer dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Der Fiskus macht sie beispielsweise zur Pflicht, wenn Angestellte außer ihrem regulären Gehalt Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro hatten, wenn beide Ehepartner angestellt sind und einer von beiden die Steuerklasse V oder VI gewählt hat oder wenn Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind.
In den meisten Fällen lohnt sich die Steuererklärung auch für jene, die nicht dazu verpflichtet sind: Für eine freiwillige Steuererklärung gilt eine Frist von vier Jahren. Das
heißt, bis Jahresende 2012 kann die Erklärung für 2008, 2009, 2010 und 2011 eingereicht werden.
(Mandavi Group AG / Redaktion)
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