Achtung: Pendlerpauschale 2009 wieder vollumfänglich gültig
Wie bereits im Jahr 2008 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes klargestellt, ist die Pendlerpauschale wieder vollumfänglich gültig. Somit dürfen in der Steuererklärung 2009 Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für den einfachen Weg bereits ab dem ersten Kilometer mit 0,30 Euro steuermindernd in Ansatz gebracht werden. Wenn Fahrtkosten und andere Werbungskosten zusammen die Pauschale von 920 Euro überschreiten, senkt jeder weitere Euro über dem Grenzwert die Steuerbelastung. Zu den Werbungskosten gehören daneben auch Kosten für Fortbildung, Gewerkschaftsbeiträge, Reisekosten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit oder ein beruflich bedingter Umzug.
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