Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

 Derzeit sind alle Steuerberater im Gespräch oder offline. Sie haben jetzt aber die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren.

0900/1000 2770 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Aktuelle Urteile Unternehmer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, dass bei der steuerrechtlich erforderlichen Prüfung der Fremdüblichkeit von zwischen nahen Angehörigen vereinbarten Vertragsbedingungen großzügigere Maßstäbe anzulegen sind, wenn der Vertragsschluss unmittelbar durch die Erzielung von Einkünften veranlasst ist.

Ein Bäcker, der Kläger, erwarb von seinem Vater umfangreiches Betriebsinventar. In Höhe des Kaufpreises gewährte der Vater dem Kläger ein verzinsliches Darlehen; diese Forderung trat der Vater sogleich an seine Enkel, die seinerzeit minderjährigen Kinder des Klägers, ab. Der Darlehensvertrag sah vor, dass die jährlichen Zinsen dem Darlehenskapital zugeschrieben werden sollten. Beide Seiten sollten den Vertrag ganz oder teilweise mit einer Frist von sechs Monaten kündigen können.

Das Finanzamt erkannte die Zinsaufwendungen des Klägers nicht als Betriebsausgaben an. Das Finanzgericht (FG) bestätigte diese Auffassung mit der Begründung, die Vereinbarungen über das Stehenlassen der Zinsen, die kurzfristige Kündigungsmöglichkeit und das Fehlen von Sicherheiten seien nicht fremdüblich.

Dem ist der BFH nicht gefolgt (Urteil vom 22.10.2013, Az. X R 26/11). Da der Kläger ohne das Angehörigendarlehen den Mittelbedarf für seine betriebliche Investition bei einem Kreditinstitut hätte decken müssen, hätte das FG bei der Durchführung des Fremdvergleichs großzügigere Maßstäbe anlegen müssen als in Fällen, in denen z.B. Eigenmittel dem Betrieb entnommen und als Angehörigendarlehen zurückgewährt werden. Bei der hier zu beurteilenden Fallgruppe können einzelne unübliche Klauseln durch andere Vereinbarungen kompensiert werden, solange gewährleistet ist, dass die Vertragschancen und -risiken insgesamt in fremdüblicher Weise verteilt sind. So kann beispielsweise das Fehlen von Sicherheiten jedenfalls bei kurzfristiger Kündigungsmöglichkeit durch einen höheren Zinssatz ausgeglichen werden.

(BFH / Redaktion)

Für weitere Fragen und Details

Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline

Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. Geben Sie hierfür bitte drei Terminvorschläge an. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten.

: Uhr
: Uhr
: Uhr

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Herr Blum beantwortet alle, selbst laienhafte Fragen schnell und umfassend bis hin zu Ausfüllhilfen von Elsterformularen bei komplexen Steuerangelegenheiten. Kann ich gern weiterempfehlen.c"

26.04.2024
"Ich kann Herrn StB Thomas sehr empfehlen. Er hat mir in einem ca. 45 minütigen Telefonat zu allen meinen Fragen sinnvolle und klare Empfehlungen zum weiteren möglichen Vorgehen gegeben und konnte auf meine Fragen kompetent antworten. Ich würde mich wieder von ihm beraten lassen. "

24.04.2024
"Sehr gute Beratung!"

24.04.2024
"Leider viel Zeit für die Rückfragen gebraucht. Aber sehr ausführlich und umfassend und konkret. Daher gerne wieder."

21.04.2024
"Freundliche, verständliche und umfassende Beratung."

21.04.2024
"Sehr detaillierte, ausführliche und kompetente Beratung. Vielen Dank. Würde ich weiterempfehlen!"

21.04.2024
"Freundlich, schnell und zuverlässig, genau wie in der Werbung versprochen"

19.04.2024
"Frage schnell und verständlich beantwortet."

18.04.2024
"Sehr verständliche Erklärung, vielen Dank. "

17.04.2024
"Einfach TOP. Schnell, detailliert und verständlich. Gerne wieder!"

15.04.2024
"Danke für die schnelle Beratung"

15.04.2024
"Anfrage (Beratung) wurde sehr rasch beantwortet. Die Antworten waren klar und eindeutig. Also klare Empfehlung."

15.04.2024
"Danke, verständliche Antwort meiner Erstanfrage. "

11.04.2024
"Schnell und kompetent beantwortet. Danke."

11.04.2024
"Schnell und unkompliziert, hat genauso geklappt, wie ich es mir gewünscht habe!!! Kann ich nur weiter empfehlen und vergebe gerne 5 Punkte. "

11.04.2024
"Sehr schnelle Antwort mit konkreter Erläuterung zum angefragten Sachverhalt. Sehr zu empfehlen! "

10.04.2024
"wieder einmal und dieses mal des Öfteren hat mir Bernd Thomas kompetent geholfen. Er hat mir echt geholfen. Diese Infos kann ich mir alleine im Netzt selber zusammensuchen, aber verstehen tue ich es dann nicht. Er hat mir alles kompetent erklärt und das hat mir echt geholfen"

10.04.2024
"Besteuerung von Firmenwagen mit verschiedenen Einkünften - sehr schnell und kompetent geantwortet - gerne wieder. Vielen Dank. "

10.04.2024
"Super schnelle und unkomplizierte Bearbeitung meiner Anfrage. Ganz klare Empfehlung!"

09.04.2024
"Top Antwort"

09.04.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5464 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 0900/1000 2770