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Gewerbesteuer

Viele Jahre glaubten die Anleger von Flugzeugleasingfonds und anderen Leasingmodellen, mit einem blauen Auge davongekommen zu sein. Aktuelle Gesellschafterrundschreiben

zahlreicher Anbieter geschlossener Fonds überbringen allerdings schlechte Nachrichten. So erhielten Anfang März 2011 die Anleger der BBV Leasing-Fonds GmbH & Co. Athene KG i. L. sowie BBV Leasing-Fonds GmbH & Co. Nestor KG i. L. die Aufforderung, in Millionenhöhe wieder Geld in ihre schon in Auflösung befindlichen Fonds zu pumpen und bereits erhaltene Ausschüttungen wieder einzuzahlen, um Gewerbesteuernachzahlungen zu leisten.

Betroffen sind Anleger, die insbesondere in den 1990er Jahren mehrere Milliarden in Flugzeuge investiert haben. Sie haben sich auf die Expertise der Initiatoren verlassen, deren Steuerkonzepte jedoch vom BFH als unhaltbar entlarvt wurden.

Der BFH hat in zwei Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung die Anträge der Flugzeugleasingfonds zurückgewiesen und folgendes beschlossen: Der Gewinn aus dem Verkauf des Flugzeuges ist als laufender und nicht als begünstigter Betriebsaufgabegewinn der Fondsgesellschaft zu versteuern. Der BFH verweigert auch jeden Rechtschutz aus Billigkeitsgründen, denn das sei zumindest seit den 1970er Jahren ständige Rechtsprechung der Finanzgerichte. (vgl. BFH-Beschluss vom 11.08.2010 - Aktenzeichen IV B 17/10 und

BFH-Beschluss vom 24.09.2010 - Aktenzeichen IV B 34/10)

Das bedeutet, bei der Ermittlung des Gewerbeertrages muss der Veräußerungsgewinn der Leasingobjekte berücksichtigt werden. Außerdem entfällt die ermäßigte Besteuerung

auf Zeichnerebene nach §§ 16 und 34 EStG.

"Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es die Initiatoren bei Auflage der Fonds eigentlich hätten besser wissen müssen. Das Gleiche gilt für die steuerlichen und rechtlichen Berater der Initiatoren bzw. Fondsgesellschaften, die für die Erstellung der Prospektprüfungsberichte und die Begleitung der Konstruktion üppige Honorare erhalten haben", sagt Thomas Lippert, Vorstandsvorsitzender des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz e. V.

(AAA-Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz / Redaktion)

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Fabian Klement
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