Anspruch auf Kindergeld auch bei Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat
Der Vater einer minderjährigen Tochter ist in Deutschland angestellt und bezieht Kindergeld. Er zog mit dem Kind und der Kindesmutter, die nun in Holland arbeitet, nach Belgien. Nach seinem Umzug weigert sich die Familienkasse, weiter Kindergeld zu zahlen. Schließlich habe die Kindesmutter einen Anspruch auf Kindergeldzahlungen in Holland. Der Vater widersprach, schließlich habe er
Das Finanzgericht Düsseldorf gab dem Vater Recht. Es steht dem Anspruch auf Kindergeld nicht entgegen, wenn der Vater keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat. Seine Anspruchsberechtigung bestehe – so die Richter – fort, soweit er aufgrund einer Elternzeit in der inländischen Arbeitslosen- und Rentenversicherung versichert sei. Der Kindergeldanspruch des Vaters bestehe, auch wenn die Mutter im Ausland einen Anspruch auf Kindergeld habe.
Quelle: FG Düsseldorf vom 05.03.2010 3 K 3986/08 Kg
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