Anspruch auf Kindergeld bei volljährigen Kindern mit eigenem Geld
Ab 2012 haben Eltern von volljährigen Kinder zwischen 18 und 25 Jahren auch dann Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge, wenn sie bereits eigenes Geld verdienen – unabhängig von der der Höhe ihres Verdienstes. Die bislang geltende Einkommensgrenze der Kinder von 8.004 Euro pro Jahr entfällt - das sollten Sie bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung bis zum 31. Mai beachten!
Wird aber eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen, so besteht dieser Anspruch nur im Rahmen einer weiteren Berufsausbildung, wenn die volljährigen Kinder keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Stunden pro Woche nachgehen. Dies gilt auch im Falle eines weiteren Ausbildungsdienstverhältnisses oder wenn das Kind im Rahmen eines Minijobs einer bezahlten Arbeit nachgeht.
(OFD Koblenz / Redaktion)
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