Echte Steuerberater
beraten Sie am Telefon
Sofort & verbindlich
Antwort auf Ihre Steuerfrage
Jederzeit erreichbar
Montag - Sonntag
Unter 9 Minuten
durchschntl. Gesprächsdauer

Im Moment sind 2 Steuerberater für Sie gesprächsbereit. Wählen Sie einfach:

09008 0002 77 *

*Der Anruf kostet 2,99 € / Min. inkl. 19% MwSt. aus dem deutschen Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Arbeitnehmer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit den Urteilen vom 09.06.2011 (Az.: VI R 55/10, VI R 36/10, VI R 58/09) zur regelmäßigen Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben kann.

Das Bundesfinanzministerium hat daraufhin mit Schreiben vom 15.12.2011 (Az.: IV C 5 – S 2353/11/10010) konkretisiert, dass von einer regelmäßigen Arbeitsstätte auszugehen ist, wenn der Arbeitnehmer auf Grund der dienstrechtlichen/arbeitsvertraglichen Festlegungen

• einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers dauerhaft zugeordnet ist oder

• in einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers

• arbeitstäglich

• je Arbeitswoche einen vollen Arbeitstag oder

• mindestens 20 % seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit

tätig werden soll (Prognoseentscheidung).

Soll im Einzelfall geltend gemacht werden, dass entsprechend den Grundsätzen der genannten Entscheidungen des BFH eine andere betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers die regelmäßige Arbeitsstätte darstellt oder dass keine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt, muss dies anhand des inhaltlichen (qualitativen) Schwerpunktes bzw. fehlenden Schwerpunkts der beruflichen Tätigkeit nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden.

Gelingt der Nachweis, dass keine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt, können Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzstellen (z. B. Handwerker, Kraftfahrer, mobile Krankenpfleger, u. ä.) in der Regel auch die Fahrt zum Betrieb des Arbeitgebers nach den Grundsätzen einer beruflichen Auswärtstätigkeit geltend machen, dass heißt für Fahrten mit dem eigenen PKW für die Hin- u. Rückfahrt 0,30 je gefahrenen Kilometer ansetzen. Für Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln können in diesem Fall nur die nachgewiesenen Fahrkarten

in Ansatz gebracht werden.

Auch Leiharbeitnehmer haben vom ersten Einsatztag an bei der Leihfirma keine regelmäßige Arbeitsstätte inne und können folglich ebenfalls Reisekosten nach den Grundsätzen einer beruflichen Auswärtstätigkeit geltend machen.

(BDL / Redaktion)

Für weitere Details oder Rückfragen stehen Ihnen die teilnehmenden Steuerberater der Deutschen-Steuerberatungshotline unter der Telefonnummer 0900 / 1000 277 - 0 gerne zur Verfügung. Der Anruf kostet 1,99 EUR/ Min. inkl. 19% MwSt aus dem dt. Festnetz; in Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

Hinweis: Die Steuernews sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an den Artikeln liegen, sofern nicht anders vermerkt, bei der Deutschen-Steuerberatungshotline. Nachdruck, Verwendung auf Internetseiten (auch Kopien in Foren) und Veröffentlichung, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Wenn Sie unsere Steuernews für so wichtig halten, dass Sie sie weitergeben möchten, belassen Sie es bei einem Hinweis, den Sie mit dem kompletten Artikel auf unserer Internetseite verlinken. Danke.

Für weitere Fragen und Details

Unsere Steuerberater beantworten Ihre Steuerfragen:

Fabian Klement
Fabian Klement
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline

Das sagen bisherige Anrufer:

"Ich möchte mich sehr für die Zusammenarbeit bedanken! Herr Wegner hat sehr schnell und ausführlich auf mein Anliegen reagiert. Seine Ausführungen waren auch für Laien verständlich, und haben mir sehr bei der Bewertung der Situation geholfen. Dafür gibt es fünf Sterne!"

16.01.2025
"Her Wegner hat meine Frage schnell, kompetent und umfassend beantwortet."

16.01.2025
"Die Beratung hat alle meine Fragen klar und verständlich nachvollziehbar beantwortet. Vielen Dank "

15.01.2025
"Freundlich, schnell und Zuverlässig! Danke Herr Thomas für die kompetenten Antworten. Gern wieder."

14.01.2025
"Herr Klement hat stets zügig auf meine Nachfragen reagiert, die Abstimmung mit ihm lief hervorragend. Sehr dankbar bin ich ihm auch für die Tipps, die er noch für mich hatte. Ich fühlte mich bei ihm gut aufghoben mit meinem Anliegen. Top-Experte!"

14.01.2025
"Herr Klement hat mir zu meinem Anliegen alle Aspekte umfänglich und kompakt aber auch sehr verständlich erläutert. Zusätzlich war das Gespräch grundsätzlich sehr angenehm. Bei Bedarf werde ich Herrn Klement auf jeden Fall wieder kontaktieren."

14.01.2025
"Schnell und top! Gerne wieder!"

13.01.2025
"Klare, schnelle und verständliche Antwort auf die gestellten Fragen, die mir viel weiterhalfen."

13.01.2025
"Die Beratung war schnell und ausgesprochen umfangreich. Mit ganz klaren Handlungsempfehlungen. Das Problem wurde wirklich genau auf dem Punkt beantwortet. Ich bin sehr zufrieden und gebe dem Berater und auch der Plattform eine uneingeschränkte Weiterempfehlung. Ganz herzlichen Dank. "

12.01.2025
"Perfekt - vielen Dank für die Ausführungen ! V."

11.01.2025
"Alles prima"

11.01.2025
"Schnell und konkret. Danke!"

11.01.2025
"Ich wurde von Herr Haag kompetent und präzise beraten. Sämtliche meiner zahlreichen Fragen wurden schnell und geduldig beantwortet. Daher würde ich ihn jederzeit uneingeschränkt weiterempfehlen."

10.01.2025
"Vielen Dank! Frage beantwortet :-)"

08.01.2025
"Ich bin mit dem Antwort und mit der Analyse meines Steuerbescheids sehr zufrieden. Es war sehr ausführlich und detailliert. Vielen Dank dafür. "

06.01.2025
"Vielen Dank an Herrn Thomas! Er hat präzise die einzelnen Fragepunkte beantwortet und erläutert, inclusive der Wechselwirkungen von Entscheidungen und weitere Handlungsoptionen, und sogar noch Quellen zum Thema benannt, Ich weiß nun, was ich als nächstes tun muss."

05.01.2025
"Sehr gute und schnelle Bearbeitung!!!"

04.01.2025
"Schnelle und präzise geantwortet. Vielen Dank."

02.01.2025
"Besten Dank für die sehr schnelle Antwort und das konkrete Eingehen auf meine Fragen, auch bei der Rückfrage meinerseits."

30.12.2024
"sehr hohe Fachkompetenz"

29.12.2024
4,8 von 5 Sterne auf der Grundlage von 5658 Bewertungen
Unsere Steuerberater sind erreichbar unter 09008 0002 77